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Steuererklärung für Angehörige

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    Steuererklärung für Angehörige

    Servus Experten,

    ich kümmere mich um die Einkommenssteuer-Erklärungen von mir und meiner Ehefrau, meinem Sohn und dessen Ehefrau und meiner Enkelin.

    Jetzt wir die Enkelin heiraten - also kommt noch ein Ehemann dazu.

    Ich habe im Hinterkopf, dass ich das nur für einen bestimmten Personenkreis (Angehörigen im Sinne des § 15 AO) machen darf.

    Darf ich sie jetzt für die verheiratete Enkelin (mit Ehemann = gemeinsame Erklärung) nicht mehr machen?

    Kann ich mir nicht vorstellen, sie bleibt ja meine Enkelin ;-))

    Danke und Gruß


    #2
    Ein ELSTER-Thema ist das nicht. Wer zu den Angehörigen im Sinne von § 15 AO rechnet, kannst du hier nachlesen:




    und zur Definition von Verschwägert in gerader Linie auch hier:

      Rz. 10 Verwandte in gerader Linie sind gem. § 1589 S. 1 BGB Personen, deren eine von der anderen abstammt, die also voneinander abstammen, z. B. Großeltern, Eltern und Enkel. Die nichteheliche Geburt führt zur Verwandtschaft auch mit dem Vater. Der Grad der Verwandtschaft ist bei gerader ...


    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Servus Charlie24

      Sorry für OT und danke für die Auskunft.

      Gruß

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        #4
        Es gibt übrigens ein laufendes Gesetzgebungsverfahren, dass den Kreis deutlich ausweiten könnte. Das Gesetzgebungsverfahren ist in der letzten Legislaturperiode wegen der vorzeitigen Auflösung des Bundestags nicht mehr verabschiedet worden, ist aber nun erneut am Laufen. Ob / wann mit welchem Inhalt das dann letztlich Gesetz wird, muss man abwarten.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Es gibt übrigens ein laufendes Gesetzgebungsverfahren, dass den Kreis deutlich ausweiten könnte.
          Der Fortschritt der KI lässt sich auch vor den Steuerberatern nicht ausbremsen.

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            #6
            Es gibt übrigens ein laufendes Gesetzgebungsverfahren, dass den Kreis deutlich ausweiten könnte.
            Was objektiv sogar sinnvoll sein könnte. In unserer Tageszeitung konnte man diese Woche lesen, dass die Steuerberater in unserer Kreisstadt

            keine neuen Mandate mehr annehmen, weil sie unter Fachkräftemangel leiden. Vielleicht zahlen sie ihr Personal aber auch nur zu schlecht ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Was objektiv sogar sinnvoll sein könnte. In unserer Tageszeitung konnte man diese Woche lesen, dass die Steuerberater in unserer Kreisstadt keine neuen Mandate mehr annehmen, weil sie unter Fachkräftemangel leiden. Vielleicht zahlen sie ihr Personal aber auch nur zu schlecht ?
              Das ist ein bundesweites Phänomen. Wenn ich meinen eBilanz-Kunden sage "gehen Sie zum Steuerberater, wenn Sie nicht wissen, wie man eine Bilanz erstellt", bekomme ich sehr oft zu hören "ich finde keinen, der neue Mandanten aufnimmt".

              Ob's am Fachkräftemangel liegt - keine Ahnung. Ich denke eher an "mangelnde Rentabilität". Denn wenn da so eine kleine UG daherkommt für einen Jahresabschluss, ist nicht viel zu holen (auch wenn man die StGebVO maximal ausreizt), und ein Jahresabschluss macht annähernd immer gleich viel Arbeit; egal, ob die Bilanzsumme 1.000 oder 1.000.000 Euro beträgt. Da befassen sich die Steuerberater lieber mit lukativeren Kunden...

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                #8
                Servus,

                Auskunft Steuerfachmann:

                Für den Bräutigam geht es nicht, er ist weder verwandt noch verschwägert - erst wenn die Enkelin verheiratet ist wird es für beide möglich.

                Gruß

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                  #9
                  Für den Bräutigam geht es nicht, er ist weder verwandt noch verschwägert - erst wenn die Enkelin verheiratet ist wird es für beide möglich.
                  Das ist schon klar, aber von der Verheiratung bin ich natürlich ausgegangen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Am 24.04.2026 war diesbezüglich Abstimmung im Bundestag. Steuerhilfe weiterhin nur für Angehörige. Steuerhilfe für Freunde und Bekannte wurde zum zweitenmal zurückgezogen.

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                      #11
                      Interessant finde ich in § 15 ja die Nr. 1: "Der Verlobte". Verloben kann man sich auch mal schnell abends in der Kneipe, einfach so?! Und schon darf man steuererklären...

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                        #12
                        Der Verlobte". Verloben kann man sich auch mal schnell abends in der Kneipe, einfach so?! Und schon darf man steuererklären...
                        Verlobt sein kann man zeitgleich allerdings nur mit einer Person, außerdem kosten Verlobungsringe ganz schön viel Geld.

                        Ich weiß das, meine Frau und und ich waren vor unserer Heirat tatsächlich verlobt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          außerdem kosten Verlobungsringe ganz schön viel Geld.
                          Meine Frau zieht mich auch nach über 25 Jahren Ehe immer noch damit auf, dass sie damals keinen Verlobungsring gekriegt hat

                          Aber wir haben das - im gegenseitigen Einvernehmen - einfach komplett übersprungen und gleich geheiratet

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                            #14
                            Zu den nahen Angehoerigen gehoeren neben Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern auch Verlobte. Warum? Weil ein so genanntes Verloebnis ein Vertrag ist, in dem die Verlobten sich verpflichten, spaeter eine gemeinsame Ehe einzugehen.Und - vor dem Gesetz gelten Verlobte als Angehoerige und haben im Steuerrecht ein Auskunfts- und Eidesverweigerungsrecht. Also warum sollte ein Verlobter als gesetzlich definierter Angehoeriger nicht auch die Steuererklaerung fuer seine zukuenftige Frau vornehmen duerfen - oder anders herum? Das waere unlogisch. ;-)
                            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                              #15
                              Eine Verlobung ist zwar ein vertragsähnliches Eheversprechen, aber eine Verpflichtung erwächst hieraus nicht, erst recht keine einklagbare. Grundsätzlich könnte aber bei böswilliger Lösung des Verlöbnisses ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen, aber dafür bedarf es einiges.

                              Hier ging es aber eher launisch um einen neuen Anmachspruch in der Kneipe: "Verlob dich mit mir, und ich mache deine Steuererklärung."

                              Wenn man mag, kann man auch einen Musterfall für Jurastudenten basteln:

                              A trifft B in der Kneipe. Als A erkennt, dass B sich gut mit Steuern auskennt, spielt A B die große Liebe vor und überzeugt B von einer Verlobung, da A weiß, dass B dann unter §15 AO fällt und die Steuererklärung für A erstellen darf. Nachdem dies geschehen ist, trennt sich A von B. B hat bereits Einladungskarten für die Hochzeit drucken lassen und einen Saal gebucht, für den eine Stornierungsgebühr anfällt. Prüfen Sie die Schadensersatzansprüche von B.

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