SEPA-Lastschriftmandat ändern

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  • rassmus
    Neuer Benutzer
    • 06.04.2012
    • 15

    #1

    SEPA-Lastschriftmandat ändern

    Hallo,
    Ich möchte gerne dass die Steuervorabzüge nicht mehr vom Konto meiner Frau, sondern von meinem Konto abgebucht werden.
    Dazu müsste ich erstens wissen welche Einzugsermächtigungen ich erteilt habe, und wie ich die ändern kann. Die Kontonummer im Elster Formular stimmt, aber irgendwo müssen noch bei Elster oder beim Finanzamt die Einzugsermächtigungen hinterlegt sein und bearbeitet weden können.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 12.06.2026, 10:43.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45951

    #2
    irgendwo müssen noch bei Elster oder beim Finanzamt die Einzugsermächtigungen hinterlegt sein und bearbeitet weden können.
    Bei ELSTER ist da nichts bearbeitbar. Deine Frau muss die erteilte Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) gegenüber dem Finanzamt widerrufen,

    du kannst dann ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Es gibt für jedes Bundesland ein eigenes Formular, das auf den Finanzamtsseiten zu finden

    sein sollte. Man darf das ausgefüllte Formular inzwischen als Anhang zu einer Sonstigen Nachricht übermitteln.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • rassmus
      Neuer Benutzer
      • 06.04.2012
      • 15

      #3
      Wo kann ich denn "sonstige Nachrichten" finden? Unter Formulren gibt es "sonstige Formulare". Aber das ist wohl nicht gemeint.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45951

        #4
        Wo kann ich denn "sonstige Nachrichten" finden?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Hans53
          Erfahrener Benutzer
          • 28.10.2022
          • 687

          #5
          Hallo rassmus ,

          irgendwo müssen noch bei Elster oder beim Finanzamt die Einzugsermächtigungen hinterlegt sein und bearbeitet weden können.
          Früher ging ja das Lastschriftmandat nur postalisch ans FA, also an Elster vorbei. Daher ist da logischer Weise in Elster auch nichts zu machen!
          Erst neuerdings kann man das, wie Charlie schon so schön beschrieben hat, auch volldigital und ohne Unterschrift über Elster machen.

          Gruß - Hans

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45951

            #6
            Erst neuerdings kann man das, wie Charlie schon so schön beschrieben hat, auch volldigital und ohne Unterschrift über Elster machen.
            Volldigital ist m. E. ein wenig übertrieben, in das ELSTER-System ist ein SEPA-Lastschriftmandat ja nach wie vor nicht eingebunden.

            Eine Änderung der Bankverbindung kann im System ELSTER zwar elektronisch gemeldet werden, bewirkt aber für ein SEPA-Lastschriftmandat nichts.

            Bankverbindung.jpg
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • Hans53
              Erfahrener Benutzer
              • 28.10.2022
              • 687

              #7
              Zumindest in Bayern wird es so oder so ähnlich angepriesen:


              https://forum.elster.de/anwenderforum/image/gif;base64,R0lGODlhAQABAPABAP///wAAACH5BAEKAAAALAAAAAABAAEAAAICRAEAOw== Finanzämter in Bayern: Formulare - Steuerzahlung
              Formulare und Ausfüllanleitungen für die Steuererklärung und Vordrucke für weitere steuerliche Angelegenheiten, Hinweise zur Verwendung der Formulare im Dateiformat FormsForWeb (FFW)

              Formulare und Ausfüllanleitungen für die Steuererklärung und Vordrucke für weitere steuerliche Angelegenheiten, Hinweise zur Verwendung der Formulare im Dateiformat FormsForWeb (FFW)


              ​x Tipp: Übermitteln Sie das SEPA-Lastschriftmandat vollständig digital an Ihr Finanzamt.

              ​Gruß - Hans

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45951

                #8
                Tipp: Übermitteln Sie das SEPA-Lastschriftmandat vollständig digital an Ihr Finanzamt.
                Aber damit ist ja nur der Übermittlungsweg gemeint und nicht die Mandatsverwaltung. Vielleicht schafft man es in absehbarer Zeit,

                Erteilungen, Änderungen und Widerrufe wirklich in Mein ELSTER zu integrieren.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                • Hans53
                  Erfahrener Benutzer
                  • 28.10.2022
                  • 687

                  #9
                  Vielleicht schafft man es in absehbarer Zeit, Erteilungen, Änderungen und Widerrufe wirklich in Mein ELSTER zu integrieren.
                  Das wäre natürlich mal eine "wahrhaft große Änderung" dieses Progrmmes.
                  Schaun mer mal.

                  Gruß - Hans

                  Kommentar

                  • Hilfsprofi
                    Erfahrener Benutzer
                    • 04.11.2021
                    • 520

                    #10
                    Schaun allein genügt nicht.

                    Kommentar

                    • Hans53
                      Erfahrener Benutzer
                      • 28.10.2022
                      • 687

                      #11
                      Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
                      Schaun allein genügt nicht.
                      Tja, leider sind unsere Möglichkeiten eher etwas geringerer Art, drum bleibt uns nur zu warten und von "Schönem" zu träumen.
                      Und so vergeht die Zeit und s'Licht verbrennt!

                      Gruß - Hans

                      Kommentar

                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 45951

                        #12
                        Dass sich da seit Jahren fast nichts bewegt hat, liegt daran, dass die Finanzverwaltung nach wie vor der m. E. irrigen Rechtsauffassung anhängt,

                        ein SEPA-Lastschriftmandat müsse schriftlich erteilt werden. Die Schriftform erleichtert zwar die Beweisführung, aber die authentifizierte Übermittlung

                        genügt m. E. ebenfalls, was man ja mit dem Workaround der Formularübermittlung als Anhang an eine Sonstige Nachricht inzwischen in einigen Bundesländern

                        auch akzeptiert. In den Erläuterungen zur Änderung der Bankverbindung (siehe Beitrag '#6) wird aber nach wie vor die schriftliche Erteilung gefordert.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar

                        • Hans53
                          Erfahrener Benutzer
                          • 28.10.2022
                          • 687

                          #13
                          Ja Ja, der "Reformwille" - digitale Übermittlung und das "Beamtentum" - analoge Schriftform erleichtert die Beweisführung, stehen sich hier wohl sehr im Wege.
                          Der gesamte "analoge" Gesetzes- und Verordnungsbestand, müsste ja an den "digitalen" Reformwillen angepasst werden. Keine leichte Aufgabe.

                          >>>>> Glaub' mir Cäsar - wir gründen Ausschüsse und Unterausschüsse. <<<<<

                          Gruß - Hans

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