Guten Tag,
ich bin mir unsicher, wie genau ich meine freiberuflichen Gewinne als Posaunist und Privatlehrer trennen muss von meinen Einnahmen bei gemeinnützigen Vereinen. Ist mein Verständnis hier korrekt?
Privatunterricht und Konzertaktivität trage ich als freiberufliche Tätigkeit aufgeteilt als 1. Gewinn (Zeile 6) in Anlage S ein. Dazu mache ich eine EÜR mit weiteren Angaben.
Meine Aktivität als Übungsleiter (unter 3000 Euro) trage ich als 5. Einnahme aus nebenberuflicher Aktivität ein und muss diese nicht in der EÜR eintragen. Im selben Punkt setze ich "Rest enthalten in Zeile" auf 6 und verweise somit auf den zu versteuernden Gewinn aus meinen freiberuflichen Tätigkeiten.
Viele Grüße
Posauner
ich bin mir unsicher, wie genau ich meine freiberuflichen Gewinne als Posaunist und Privatlehrer trennen muss von meinen Einnahmen bei gemeinnützigen Vereinen. Ist mein Verständnis hier korrekt?
Privatunterricht und Konzertaktivität trage ich als freiberufliche Tätigkeit aufgeteilt als 1. Gewinn (Zeile 6) in Anlage S ein. Dazu mache ich eine EÜR mit weiteren Angaben.
Meine Aktivität als Übungsleiter (unter 3000 Euro) trage ich als 5. Einnahme aus nebenberuflicher Aktivität ein und muss diese nicht in der EÜR eintragen. Im selben Punkt setze ich "Rest enthalten in Zeile" auf 6 und verweise somit auf den zu versteuernden Gewinn aus meinen freiberuflichen Tätigkeiten.
Viele Grüße
Posauner

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