Grundsteuer Niedersachsen

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46112

    #16
    U.a. gibt es "Landwirtschaftliche Buchstellen", wo Steuerberatung stattfinden kann.
    Ich hatte hier in Bayern vor Jahren mit einer solchen Einrichtung des Bauernverbands zu tun. Mit Bewertungsfragen waren die damals eher überfordert.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • HundKatzeMaus
      Erfahrener Benutzer
      • 31.08.2022
      • 1372

      #17
      Ab wann kann ich dann das Ganze ggfs. mit einem speziellen noch zu suchenden Steuerberater noch einmal aufrollen?
      Moin Steuerhexe, wenn du tatsächlich gegenan gehen willst, wird dir aber wahrscheinlich kein Steuerberater mehr helfen können, sondern da wirst du dich an einen Rechtsanwalt wenden müssen, der sich in Grundsteuerangelegenheiten auskennt. Die Anwaltskammer wird dir da sicherlich qualifizierte Anwälte nennen können. Viel Erfolg!
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewähr!

      Kommentar

      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4311

        #18
        Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen

        Moin Steuerhexe, wenn du tatsächlich gegenan gehen willst, wird dir aber wahrscheinlich kein Steuerberater mehr helfen können, sondern da wirst du dich an einen Rechtsanwalt wenden müssen, der sich in Grundsteuerangelegenheiten auskennt. Die Anwaltskammer wird dir da sicherlich qualifizierte Anwälte nennen können. Viel Erfolg!
        Die RAK empfielt sicher keine Anwälte. Man kann i.A. (je nach RAK) nach Anwälten suchen, die einen gewissen Tätigkeitsschwerpunkt oder einen bestimmten Fachanwaltstitel haben.
        Allerdings geht der Verweis auf die Notwendigkeit eines Anwalts insofern fehl, als Steuerberater in erster Instanz beim FG vertretungsberechtigt sind, abgesehen davon, dass in der ersten Instanz keine Vertretungspflicht besteht.

        Kommentar

        • Elster-Helfer
          Neuer Benutzer
          • 04.08.2026
          • 16

          #19


          " § 62 Finanzgerichtsordnung (FGO)

          (1) Die Beteiligten können vor dem Finanzgericht den Rechtsstreit selbst führen.

          (2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer als Bevollmächtigten vertreten lassen; zur Vertretung berechtigt sind auch Gesellschaften im Sinne des § 3 Satz 1 Nummer 2 und 3 des Steuerberatungsgesetzes, die durch Personen im Sinne des § 3 Satz 2 des Steuerberatungsgesetzes handeln. ...
          ...

          (4) Vor dem Bundesfinanzhof müssen sich die Beteiligten durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen. ...

          ..."

          Steuerberater können auch in Beitragsstreitigkeiten und im vorgerichtlichen Widerspruchsverfahren für Mandanten auftreten. Das stellte das BVerwG klar.


          Steuerberater haben im Verfahren zahlreiche Rechte und Pflichten. Sie ergeben sich aus unterschiedlichsten Gesetzen und Verordnungen.




          Kommentar

          • HundKatzeMaus
            Erfahrener Benutzer
            • 31.08.2022
            • 1372

            #20
            Die RAK empfielt sicher keine Anwälte.
            Das habe ich auch nicht behauptet! Anwälte zu benennen, die sich auf Angelegenheiten zur Grundsteuerreform spezialisiet haben, ist sicherlich keine Empfehlung.Empfehlen darf die RAK nicht!

            Leider habe ich die Komplexität dieses speziellen Falles unterschätzt.
            Einen qualifizierten Steuerberater zu finden, der sich mit der dieser Grundsteuerproblimatik und sich vor dem FG auskennt, dürfte schwierig sein. Und sehr viele Steuerberater nehmen zurzeit auch keine Mandanten wg. Arbeitsüberlastung mehr auf. Aus diesem Grund habe ich auf Rechtsanwälte verwiesen, was auch schon schwierig genug sein wird. Und das in der ersten Instanz vor dem FG keine vertretungspflicht besteht, ist zwar auf den ersten Blick wahrscheinlich kostensparend, aber wegen der Komplexität des Sachverhalts und auch der vermutlichen Prozessunkenntnis meines Erachtens nicht zu empfehlen.
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewähr!

            Kommentar

            Lädt...