Wir wollen die Renovierungskosten für ein Zweifamilienhaus, die wir in 2025 hatten auf fünf Jahre verteilen. Bei der Prüfung erscheint stets die Fehlermeldung
Bei den auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwendungen wurde der Gesamtaufwand angegeben, nicht jedoch die Werbungskosten (1. Anlage FE-V-Objekt).
Anlage FE-V-Objekt: Einzelangaben zum vermieteten / verpachteten bebauten Grundstück / Anlage FE-V-Objekt (1. Eintrag)
4 - Werbungskosten.
Welche Werbungskosten könnten hier gemeint sein? Außer den Ausgaben für die Handwerkerleistungen sind keine Werbungskosten entstanden, AfA trifft nicht zu, da es sich nicht um Herstellungskosten, sondern um Erhaltungskosten handelt.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Bei den auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwendungen wurde der Gesamtaufwand angegeben, nicht jedoch die Werbungskosten (1. Anlage FE-V-Objekt).
Anlage FE-V-Objekt: Einzelangaben zum vermieteten / verpachteten bebauten Grundstück / Anlage FE-V-Objekt (1. Eintrag)
4 - Werbungskosten.
Welche Werbungskosten könnten hier gemeint sein? Außer den Ausgaben für die Handwerkerleistungen sind keine Werbungskosten entstanden, AfA trifft nicht zu, da es sich nicht um Herstellungskosten, sondern um Erhaltungskosten handelt.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

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