Nicht zu behebende Fehlermeldung In Anlage FE-V (Objekt) Werbungskosten

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  • KlettMa
    Neuer Benutzer
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    #1

    Nicht zu behebende Fehlermeldung In Anlage FE-V (Objekt) Werbungskosten

    Wir wollen die Renovierungskosten für ein Zweifamilienhaus, die wir in 2025 hatten auf fünf Jahre verteilen. Bei der Prüfung erscheint stets die Fehlermeldung

    Bei den auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwendungen wurde der Gesamtaufwand angegeben, nicht jedoch die Werbungskosten (1. Anlage FE-V-Objekt).
    Anlage FE-V-Objekt: Einzelangaben zum vermieteten / verpachteten bebauten Grundstück / Anlage FE-V-Objekt (1. Eintrag)
    4 - Werbungskosten.

    Welche Werbungskosten könnten hier gemeint sein? Außer den Ausgaben für die Handwerkerleistungen sind keine Werbungskosten entstanden, AfA trifft nicht zu, da es sich nicht um Herstellungskosten, sondern um Erhaltungskosten handelt.

    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.



  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46134

    #2
    Nachstehend mal ein Beispiel bei Verteilung auf 3 Jahre und direkter Zuordnung. In der FE-V-Objekt weichen die Zeilennummern ab, da wird

    der Gesamtaufwand an die Zeile 55 ausgegeben und da darf ab 2025 auch nicht auf volle Euro gerundet werden.

    Verteilung_3_Jahre.jpg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Beamtenschweiß
      Erfahrener Benutzer
      • 10.04.2014
      • 3043

      #3
      Der Text will dir sagen, dass auch der Betrag angegeben werden muss, den ihr in 2025 als WK haben wollt (1/5 des Gesamtbetrages).
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 46134

        #4
        Jetzt habe ich sogar ein Beispiel mit 5 Jahren aus der FE-V-Objekt gefunden. Der erste Screenshot zeigt die Einträge bei direkter Zuordnung,

        der zweite bei verhältnismäßiger Aufteilung bei einem Zweifamilienhaus mit 2 gleich großen Wohnungen, von denen eine selbst genutzt wird,

        der Vermietungsanteil also nur 50% beträgt.
        82b_FE-V-Objekt.jpg

        82b-Aufteilung FE-V-Objekt.jpg
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • KlettMa
          Neuer Benutzer
          • Heute
          • 2

          #5
          Habt vielen Dank für die schnellen Antworten. Das mit der direkten/verhältnismäßigen Zuordnung war mir nicht klar - jetzt hat's geklappt.

          Viele Grüße,
          Manfred

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