Hallo liebe Forumsmitglieder, ich habe hier eine Frage. Da ich Kapitalerträge bei einem ausländischen Broker hatte, hat das Finanzamt von mir Steuervorauszahlungen inklusive Kirchensteuer gefordert. Diese wurden jedoch als Einkommensteuer-Vorauszahlung, Soli und Kirchensteuer-Vorauszahlung bezeichnet.
Soll ich eine solche Vorauszahlung als Sonderausgabe eintragen? Soweit ich es verstehe, gehört diese zur Abgeltungsteuer (bzw. fällt nicht darunter), weshalb ich sie eigentlich nicht angeben müsste. Gibt es hier jemanden, der meine Zweifel beseitigen kann?
Mit freundlichen Grüßen
Soll ich eine solche Vorauszahlung als Sonderausgabe eintragen? Soweit ich es verstehe, gehört diese zur Abgeltungsteuer (bzw. fällt nicht darunter), weshalb ich sie eigentlich nicht angeben müsste. Gibt es hier jemanden, der meine Zweifel beseitigen kann?
Mit freundlichen Grüßen
