Amazon Vine Testerprogramm

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  • Patsas
    Neuer Benutzer
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    #1

    Amazon Vine Testerprogramm

    Hallo zusammen,

    ich nehme seit März 2025 am Amazon-Vine-Produkttesterprogramm teil und habe bislang Produkte mit einem von Amazon angegebenen Gesamtwert von etwa 6.000 € erhalten.

    Ausschließlich für diese Produkttests habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und ermittle meinen Gewinn über eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Nun beschäftige ich mich mit meiner Steuererklärung und bin bei einigen Punkten unsicher:
    • War die Gewerbeanmeldung für Amazon Vine überhaupt erforderlich beziehungsweise sinnvoll? Andere gewerbliche Tätigkeiten übe ich nicht aus.
    • Muss ich die gesamten angegebenen 6.000 € als Betriebseinnahmen erfassen, oder kommen andere Wertansätze infrage?
    • Teilweise waren die Produkte für reguläre Käufer durch Coupons oder Rabattaktionen deutlich günstiger erhältlich. Leider habe ich darüber keine vollständige Übersicht mehr und kann die damaligen Rabatte nicht zuverlässig nachvollziehen. Wie gehe ich damit korrekt um?
    • Die Artikel sind nach den Tests gebraucht und haben entsprechend einen geringeren Wert. Spielt das bei der steuerlichen Bewertung eine Rolle?
    • Ich verkaufe die Produkte nicht weiter, sondern nutze sie nach den Tests privat. Wie muss ich diese private Weiternutzung in der EÜR berücksichtigen?

    Ich möchte alles korrekt angeben und würde mich sehr über Erfahrungen oder hilfreiche Hinweise freuen.

    Vielen Dank für eure Unterstützung und viele Grüße!
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46194

    #2
    Deine Fragen betreffen Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht.

    Du wirst dich selbst schlau machen müssen, Steuerberatung im konkreten Einzelfall ist hier nicht erlaubt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Patsas
      Neuer Benutzer
      • Heute
      • 2

      #3
      Vielen Dank für den Hinweis! Mir war nicht bewusst, dass meine Fragen hier nicht zum Thema des Forums passen. Dann werde ich mich dazu an anderer Stelle informieren.

      Ich wünsche Ihnen und allen hier ein schönes Restwochenende! 😊

      Kommentar

      • timote
        Erfahrener Benutzer
        • 24.01.2023
        • 791

        #4
        Hier im Forum gab das das Thema schon mal, ca. 2024 oder 2025. Benutzer reckoner hat dazu Selbsterfahrung. Es wird dabei auf ein anderes Forum verwiesen, wo das Thema sehr sehr ausführlich behandelt wird, ebenfalls mit reckoner.
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 46194

          #5
          Es gibt im Internet ausführliche Artikel zu dem Thema, mit denen sich Patsas einige der von ihm gestellten Fragen sicher selbst beantworten kann.

          Das Unterforum Allgemein und Projekt des ELSTER-Anwenderforums ist bekanntlich für allgemeine Fragen zum Projekt ELSTER gedacht, was ein neuer Benutzer

          aber nicht unbedingt wissen muss. Hier noch ein Link zu einem ausführlichen Artikel:

          So erfassen Sie Produkte aus dem Vine-Programm korrekt in der Steuererklärung: Bewertung, Anlage G, EÜR, Kleinunternehmerregelung und Tipps zu offenen Jahren.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • Hans53
            Erfahrener Benutzer
            • 28.10.2022
            • 726

            #6
            Hallo Patsas,

            Ich möchte alles korrekt angeben und würde mich sehr über Erfahrungen oder hilfreiche Hinweise freuen.
            Ich hab mal "Amazon Vine" gegoogelt, da steht schon einiges drinn.
            Wie ja auch der sehr gute Hinweis von Charlie beweist.
            Musst halt mal selber probieren. Vielleicht gibt es ja dafür auch ein eigenes Forum, das wäre für dich natürlich ideal.

            Versuche es mal, viel Glück!

            Gruß - Hans

            Kommentar

            • reckoner
              Erfahrener Benutzer
              • 27.12.2009
              • 5930

              #7
              Hallo,

              dann will ich auch mal ein paar Sätze schreiben.

              Ich verkaufe die Produkte nicht weiter, sondern nutze sie nach den Tests privat. Wie muss ich diese private Weiternutzung in der EÜR berücksichtigen?
              Alles was ich im weiteren schreibe gilt nur für die Fälle der privaten Weiternutzung (verschenken zählt aber auch dazu).
              Wenn du doch mal etwas verkaufst, dann gilt einfach die Einnahme, das ist der einfache Fall.

              Bei der eigenen Weiternutzung verkaufst du es praktisch an dich selbst (Privatentnahme).
              ​
              War die Gewerbeanmeldung für Amazon Vine überhaupt erforderlich beziehungsweise sinnvoll? Andere gewerbliche Tätigkeiten übe ich nicht aus.
              Bei der Summe würde ich sagen: Ja, imho war die Anmeldung erforderlich.
              Kleinunternehmerregelung ist aber gut, weil sonst noch jemand auf die Idee kommen könnte, dass du dir bei deinen Privatentnahmen Umsatzsteuern berechnen müsstest.

              Muss ich die gesamten angegebenen 6.000 € als Betriebseinnahmen erfassen, oder kommen andere Wertansätze infrage?
              Als Wert würde ich den persönlichen Wert ansetzen, also was ich dafür bei einem freien Kauf ausgegeben hätte.
              Das heißt jetzt nicht, dass es völlig willkürlich sein darf, sondern schon objektiv. Wenn das Produkt z.B. nach dem Test im Müll landet, dann hatte es auch keinen Wert, Punkt.
              Und ein Gegenbeispiel: Wenn einem gerade der Fernseher kaputt gegangen ist und bei Vine gibt es einen den man dann auch im Wohnzimmer stehen lässt, dann sollte schon annähernd der richtige Wert angesetzt werden.
              Und grundsätzlich gilt natürlich der Preis den zu dem Zeitpunkt auch der normale Kunde hätte zahlen müssen (u.U. auch bei anderen Händlern) - also nicht der Listenpreis den Amazon in Rechnung gestellt hat.
              Dazu halte ich einen gewissen Abschlag für angemessen, weil man das Produkt doch nicht völlig frei auswählen konnte (eigentlich wollte ich ja eine rote Jacke, aber bei Vine gab es nur diese grüne, ist auch ok, aber eben nicht perfekt).
              Die immer wieder angeführte Einschränkung des Weiterverkaufs sehe ich hingegen als eher unbedeutend, kann man aber auch anders sehen.

              Teilweise waren die Produkte für reguläre Käufer durch Coupons oder Rabattaktionen deutlich günstiger erhältlich. Leider habe ich darüber keine vollständige Übersicht mehr und kann die damaligen Rabatte nicht zuverlässig nachvollziehen. Wie gehe ich damit korrekt um?
              Möglichst realistisch schätzen. Und in Zukunft solche Angebote sichern.

              Die Artikel sind nach den Tests gebraucht und haben entsprechend einen geringeren Wert. Spielt das bei der steuerlichen Bewertung eine Rolle?
              Natürlich.
              Produkte die nach dem Test verbraucht sind würde ich beispielsweise wieder mit meinem persönlichen Wert ansetzen. Die Pizza die super geschmeckt hat mit dem vollen Preis, und die Handcreme nach der meine Haut ganz rot wurde mit Null (entsprechend war dann natürlich auch meine Bewertung). Dabei sollte man sich schon Mühe geben das glaubhaft darzustellen (der Bewertungstext, Fotos etc.). Schreibst du in der Bewertung beispielsweise "Bestes ... das ich je hatte, ich kaufe ab jetzt nichts anderes mehr", setzt aber trotzdem nur 50% vom Wert an, dann stimmt da was nicht.
              In einem anderen Forum hatte ich auch pauschale Sätze ins Spiel gebracht (insbesondere für Kleinkram dürfte das sinnvoll sein, auch das Finanzamt möchte nicht genau wissen, warum du den einen Schokoriegel nun wertvoller einschätzt als den anderen). Man könnte beispielsweise bei Technik 70%, bei Kleidung 50% und bei Verbrauchsgütern wie Lebensmitteln/Kosmetik 30% ansetzen; erscheint mir realistisch.
              Gegenüber dem Finanzamt muss man das auch erstmal nicht nachweisen, aber es können natürlich Fragen kommen (etwa: Wie sind sie denn auf nur 2.840 Euro gekommen, obwohl Amazon von 6.000 spricht?). Und dann würde ich anhand von Einzelbeispielen darlegen, wie ich kalkuliert habe (insbesondere, dass ich mir überhaupt Gedanken gemacht habe, und nicht nur gewürfelt).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar

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