Alte (vorhande) Daten für Neuling im Elster eintragen

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  • asro
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    • 1

    #1

    Alte (vorhande) Daten für Neuling im Elster eintragen

    Hallo, bin neu hier und versuche mich unter großen Anstrengungen daran, als Neuling in Elster meine Einkommenssteuererklärung selbst zu machen. Jahrelang habe ich dies über einen Lohnsteuer Hilfe Verein gemacht. Der existiert nun altersbedingt nicht mehr und ich versuche mich nun selbst daran.
    Es geht unter anderem auch um die Anlage V, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Ich beginne da im Formular ganz bei null. Schon die Fragen nach Kaufdatum, Notar, Wohnflächen.... überrollen mich.
    Der Lohnsteuerhilfeverein hat das 20 Jahr für mich gemacht, die Daten , die für mich als Elster Neuling abgefragt werden sind doch dem Finanzamt bekannt. Es hat sich daran auch nichts geändert und daher die Frage, wo kann ich all diese Daten formulargerecht erhalten oder einsehen? In den Bescheiden der vergangen Jahr finde ich bei "Einkünfte aus Vermietung" ein EW Aktenzeichen. Dachte, wenn ich das bei Elster eingebe, werden wie aus Zauberhand alle relevanten Daten eingefügt.

    Über Lösungsvorschläge wäre ich sehr dankbar. Merci!
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15442

    #2
    Du kannst die Daten zur Wohnung bzw. zum Haus z. B. im Kaufvertrag finden. Die Bescheide früherer Veranlagungen sind da nicht geeignet. Aber der Lohnsteuerhilfeverein muss Dir ja auch die übermittelten Daten zur Verfügung gestellt haben.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 46206

      #3
      Aber der Lohnsteuerhilfeverein muss Dir ja auch die übermittelten Daten zur Verfügung gestellt haben.
      In diesen Daten steht alles, was du für die Anlage V benötigst.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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