Alte (vorhande) Daten für Neuling im Elster eintragen

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  • asro
    Neuer Benutzer
    • 17.10.2026
    • 2

    #1

    Alte (vorhande) Daten für Neuling im Elster eintragen

    Hallo, bin neu hier und versuche mich unter großen Anstrengungen daran, als Neuling in Elster meine Einkommenssteuererklärung selbst zu machen. Jahrelang habe ich dies über einen Lohnsteuer Hilfe Verein gemacht. Der existiert nun altersbedingt nicht mehr und ich versuche mich nun selbst daran.
    Es geht unter anderem auch um die Anlage V, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Ich beginne da im Formular ganz bei null. Schon die Fragen nach Kaufdatum, Notar, Wohnflächen.... überrollen mich.
    Der Lohnsteuerhilfeverein hat das 20 Jahr für mich gemacht, die Daten , die für mich als Elster Neuling abgefragt werden sind doch dem Finanzamt bekannt. Es hat sich daran auch nichts geändert und daher die Frage, wo kann ich all diese Daten formulargerecht erhalten oder einsehen? In den Bescheiden der vergangen Jahr finde ich bei "Einkünfte aus Vermietung" ein EW Aktenzeichen. Dachte, wenn ich das bei Elster eingebe, werden wie aus Zauberhand alle relevanten Daten eingefügt.

    Über Lösungsvorschläge wäre ich sehr dankbar. Merci!
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15442

    #2
    Du kannst die Daten zur Wohnung bzw. zum Haus z. B. im Kaufvertrag finden. Die Bescheide früherer Veranlagungen sind da nicht geeignet. Aber der Lohnsteuerhilfeverein muss Dir ja auch die übermittelten Daten zur Verfügung gestellt haben.

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    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 46207

      #3
      Aber der Lohnsteuerhilfeverein muss Dir ja auch die übermittelten Daten zur Verfügung gestellt haben.
      In diesen Daten steht alles, was du für die Anlage V benötigst.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      • asro
        Neuer Benutzer
        • 17.10.2026
        • 2

        #4
        Hallo. Danke für die Antworten. Leider müssig, das alles expliziet herauszukramen. Vor allem die Quadratmeterangaben der Wohnungen. Da hab ich bedenken, falls ein Angabe auch nur um einen Quadratmeter abweicht, dass es da gleich Ärger mit dem Finanzamt gibt.
        Die Daten hab ich leider nicht vom Lohnsteuerverein bekommen. Dieser ist nun in Rente, und danach nachfragen ist keine Option für mich. Aus diversen Gründen. Gibt es andere Möglichkeiten?

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 46207

          #5
          Gibt es andere Möglichkeiten?
          Das Finanzamt hat die bisher erklärten Daten, wir kennen sie nicht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • timote
            Erfahrener Benutzer
            • 24.01.2023
            • 797

            #6
            Die Daten zu den Wohnungen findest du auch im Bescheid über den Grundsteuerwert.

            Anbei noch ein Artikel zu Aufbewahungsfristen beim LoHi-Verein.

            Gewissenhafte Ausübung erfordert insbesondere eine vollständige Auswertung der von den Mitgliedern erhaltenen Informationen nach steuerlichen Kriterien und eine hinreichend vollständige Dokumentation des Arbeitsergebnisses. Deshalb besteht die Pflicht, Handakten zu führen.[1] Dies erfolgt ...
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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