Kann mir bitte jemand erklären, weshalb man in der Anlage R zur EkSt-Erklärung 09 in Zeile 6
den Differenzbetrag zur Rentenhöhe bei deren Beginn eintragen muß?
Beispiel:
Jahres-Brutto-Rente in 2005 = 12 528 €
Jahres-Brutto-Rente in 2009 = 12 887 €
Differenzbetrag für Zeile 6 = 359 €
Wird dieser ‚Anpassungsbetrag’ seitens des FA irgendwo verwertet?
Danke für Antworten.
den Differenzbetrag zur Rentenhöhe bei deren Beginn eintragen muß?
Beispiel:
Jahres-Brutto-Rente in 2005 = 12 528 €
Jahres-Brutto-Rente in 2009 = 12 887 €
Differenzbetrag für Zeile 6 = 359 €
Wird dieser ‚Anpassungsbetrag’ seitens des FA irgendwo verwertet?
Danke für Antworten.
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