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Frage zum sog. „Rentenanpassungsbetrag“

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    Frage zum sog. „Rentenanpassungsbetrag“

    Kann mir bitte jemand erklären, weshalb man in der Anlage R zur EkSt-Erklärung 09 in Zeile 6
    den Differenzbetrag zur Rentenhöhe bei deren Beginn eintragen muß?

    Beispiel:
    Jahres-Brutto-Rente in 2005 = 12 528 €
    Jahres-Brutto-Rente in 2009 = 12 887 €
    Differenzbetrag für Zeile 6 = 359 €

    Wird dieser ‚Anpassungsbetrag’ seitens des FA irgendwo verwertet?

    Danke für Antworten.

    #2
    AW: Frage zum sog. „Rentenanpassungsbetrag“

    ja klar.

    Der Rentenanpassungsbetrag ist zu 100 % steuerpflichtig.

    Die "restliche" Rente nur mit ihrem Besteuerungsanteil.

    Kommentar


      #3
      Frage zum sog. Rentenanpassungsbetrag

      Danke für diese Antwort.
      Zuletzt geändert von oldlady; 15.01.2010, 18:44. Grund: erledigt

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