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Sonderausgaben: PKV Mitversicherung Angehoeriger

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    Sonderausgaben: PKV Mitversicherung Angehoeriger

    Unter welchen Bedingungen koennen PKV-Versicherungsbeitraege fuer unterhaltsberechtigte Angehoerige (z.B. Ehe- oder Lebenspartner)als Sonderausgaben abgesetzt werden?
    1. Gemeinsame Police fuer Pflichtigen und Angehoerigen, in der der Angehoerige als mitversicherter Versicherungsnehmer aufgefuehrt ist,
    2. Eigene Police fuer den Angehoerigen, in der dieser als Versicherter und der Pflichtige als Versicherungsnehmer aufgefuehrt ist,
    3. Eigene Police fuer den Angehoerigen, in der dieser als Versicherungsnehmer aufgefuehrt ist, wobei der Pflichtige aber die Versicherungsbeitraege fuer den Angehoerigen nachweislich bezahlt hat.
    Fuer Eure Hilfe waere ich dankbar.
    Sardos

    #2
    AW: Sonderausgaben: PKV Mitversicherung Angehoeriger

    ob das überhaupt geht, kommt vermutlich auf die Lebenssituation an, also verheiratet oder nicht, zusammenveranlagung oder nicht etc.

    in einer einzelveranlagung kann IMHO nur abgesetzt werden was man selbst bezahlt und auch selbst nutzt, da wäre also selbst der 1. Fall womöglich schon grenzwertig.

    besser an einen Steuerberater wenden!

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      #3
      AW: Sonderausgaben: PKV Mitversicherung Angehoeriger

      Hallo Falzo, vielen Dank für die Antwort. Aber zumindest Ziffer 1) dürfte nicht grenzwertig sein. Laut Bürgerentlastungsgesetz (BGBL vom 22.07.09) können ab 2010 auch Kranken-kassenbeiträge die der Versicherungsnehmer für den mitversicherten Ehe-oder Lebenspartner sowie Kinder gezahlt hat, steuerlich abgesetzt werden.
      Fraglich ist allerdings, ob das auch ohne "Mitversicherung" der obigen Personen funktioniert.
      Gruß Sardos

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        #4
        AW: Sonderausgaben: PKV Mitversicherung Angehoeriger

        Rufen Sie einfach in Elsterformular die Anlage Vorsorgeaufwand Seite 2 für die Einkommensteuererklärung 2010 auf und klicken dort mit der Maus in das Eingabefeld Zeile 40. Wenn Sie dann noch die Eingabehilfe so eingestellt haben, dass sie nicht am unteren, sondern am rechten Bildschirmrand erscheint, erhalten Sie ausführliche Informationen zu der Frage, welche Versicherungsbeiträge in diesem Fall bei Ihnen steuerlich berücksichtigt werden können.

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          #5
          AW: Sonderausgaben: PKV Mitversicherung Angehoeriger

          Zitat von Sardos Beitrag anzeigen
          Fraglich ist allerdings, ob das auch ohne "Mitversicherung" der obigen Personen funktioniert.
          Wenn diese Personen nicht mit versichert sind (also keine versicherte Person sind), können die Beiträge natürlich auch nicht angesetzt werden. Wer nun der VERSICHERUNGSNEHMER ist, entscheidet hauptsächlich darüber, wo man die Beiträge hin schreiben muss. Denn da gibt es - je nach Fallkonstellation - verschiedenen Möglichkeiten.

          - Anlage KIND
          - Mantelbogen Seite 2
          - Mantelbogen Seite 3 (wenn es denn statt Sonderausgabe nur Außergewöhliche Belastungen sind)
          - Anlage Vorsorgeaufwand Seite 2 Zeilen 38 - 43.

          Wichtig ist aber in allen Fällen die Unterscheidung zwischen "versicherter Person" und "Versicherungsnehmer" sowie der aktuelle Familienstand.

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