Unter welchen Bedingungen koennen PKV-Versicherungsbeitraege fuer unterhaltsberechtigte Angehoerige (z.B. Ehe- oder Lebenspartner)als Sonderausgaben abgesetzt werden?
1. Gemeinsame Police fuer Pflichtigen und Angehoerigen, in der der Angehoerige als mitversicherter Versicherungsnehmer aufgefuehrt ist,
2. Eigene Police fuer den Angehoerigen, in der dieser als Versicherter und der Pflichtige als Versicherungsnehmer aufgefuehrt ist,
3. Eigene Police fuer den Angehoerigen, in der dieser als Versicherungsnehmer aufgefuehrt ist, wobei der Pflichtige aber die Versicherungsbeitraege fuer den Angehoerigen nachweislich bezahlt hat.
Fuer Eure Hilfe waere ich dankbar.
Sardos
1. Gemeinsame Police fuer Pflichtigen und Angehoerigen, in der der Angehoerige als mitversicherter Versicherungsnehmer aufgefuehrt ist,
2. Eigene Police fuer den Angehoerigen, in der dieser als Versicherter und der Pflichtige als Versicherungsnehmer aufgefuehrt ist,
3. Eigene Police fuer den Angehoerigen, in der dieser als Versicherungsnehmer aufgefuehrt ist, wobei der Pflichtige aber die Versicherungsbeitraege fuer den Angehoerigen nachweislich bezahlt hat.
Fuer Eure Hilfe waere ich dankbar.
Sardos
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