AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?
ihre selbstbezahlten beiträge kann sie natürlich immer absetzen.
die teile der basisabsicherung sind dabei nach oben hin unbergrenzt abzugsfaehig, für den rest gilt, nur soweit alles zusammen 1900 euro als höchstgrenze nicht ueberschritten wird.
als beamtin bekommt sie wohl keine zuschuesse zu den beiträgen, aber imho beihilfe zu den krankheitkosten, somit zeile 11 JA ankreuzen. die beiträge zur PKV gehören in Zeile 31ff. normalerweise sollte eine aufstellung seitens derPKV gekommen sein, was wozu gehört.
ihre selbstbezahlten beiträge kann sie natürlich immer absetzen.
die teile der basisabsicherung sind dabei nach oben hin unbergrenzt abzugsfaehig, für den rest gilt, nur soweit alles zusammen 1900 euro als höchstgrenze nicht ueberschritten wird.
als beamtin bekommt sie wohl keine zuschuesse zu den beiträgen, aber imho beihilfe zu den krankheitkosten, somit zeile 11 JA ankreuzen. die beiträge zur PKV gehören in Zeile 31ff. normalerweise sollte eine aufstellung seitens derPKV gekommen sein, was wozu gehört.

) Wir haben schon mit unserem zuständigen Beamten beim FA gesprochen und können die Belege nachreichen.
. Aber so können wir tatsächlich noch ein bißchen von unserer zuerst angeforderten Steuersumme runterkommen. Leid tun mir nun wirklich alle anderen Beamten, bei denen der Arbeitgeber die KV voll übernimmt, denn es sieht wirklich so aus, als wenn die gar nichts absetzen können und die geforderte Steuer zahlen müssen. Man muß wohl zusehen, das man in das Lohnsteuerabzugsverfahren reinkommt, vielleicht indem man die Steuerklasse IV/IV wählt, um dann die zuviel gezahlten Steuern über den Lohnsteuerantrag am Ende des Jahres wiederzuholen

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