Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuern nachzahlen Beamter ohne Änderungen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #31
    AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

    ihre selbstbezahlten beiträge kann sie natürlich immer absetzen.
    die teile der basisabsicherung sind dabei nach oben hin unbergrenzt abzugsfaehig, für den rest gilt, nur soweit alles zusammen 1900 euro als höchstgrenze nicht ueberschritten wird.

    als beamtin bekommt sie wohl keine zuschuesse zu den beiträgen, aber imho beihilfe zu den krankheitkosten, somit zeile 11 JA ankreuzen. die beiträge zur PKV gehören in Zeile 31ff. normalerweise sollte eine aufstellung seitens derPKV gekommen sein, was wozu gehört.

    Kommentar


      #32
      AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

      Puuuh, Gott sei dank!

      Nachdem ich die Beiträge für KV und PV mal eingesetzt habe, verinngert sich unsere Nachzahlung mal eben so um ca 1000,-€ !!!

      Jedenfalls im Wiso Sparbuch. Elster Steuerberechnung geht ja nich. Weiss jemand obs da ein Update geben wird?

      Kommentar


        #33
        AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

        gehen tut die berechnung in der aktuellen version schon, nur nicht fuer faelle die das finanzamt auch noch nicht rechnen kann. mitte april soll ein weiteres update kommen.

        Kommentar


          #34
          AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

          In meinem Fall gehts jedenfalls nicht. Ich warte dann mal bis zu nächsten Update. Habs mim Zurückzahlen eh nich sooo eilig;-).

          Vielen Danknochmals für die Ausführungen zur KV/PV!!

          Kommentar


            #35
            AW: Steuern nachzahlen Beamter ohne Änderungen?

            Hallo an alle Betroffenen, leider komme ich etwas spät in dieses Forum und hoffe doch das der eine oder andere hier noch einmal vorbeischauen wird.

            Auch ich bin von dieser Neuregelung betroffen und habe dem FA einen Einspruch zugesandt. Ich soll jetzt fast 500 Euro nachbezahlen und kann keine Krankenkassebeiträge nachweisen, weil ich im Ausland lebe und dort eine Krankenkasse habe.

            Ich war nun tagelang auf der Suche und .... ich bin fündig geworden: Es gibt ein Schreiben vom Bundesminister der Finanzen vom 22.10.2010 aus dem eindeutig hervorgeht, das:

            der typisierte Arbeitnehmeranteil auch anzusetzen ist bei in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Arbeitnehmern, die die anfallenden Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe allein tragen müssen
            (z. B. freiwillig versicherte Beamte, Empfänger von Versorgungsbezügen) . Der entsprechende Teilbetrag ist jedoch nur zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer
            Beiträge zur inländischen gesetzlichen Krankenversicherung leistet; andernfalls ist für
            Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge immer die Mindestvorsorgepauschale (Tz. 7)
            anzusetzen.

            7. Mindestvorsorgepauschale für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (§ 39b
            Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 dritter Teilsatz EStG)

            Die Mindestvorsorgepauschale (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 dritter Teilsatz EStG) in
            Höhe von 12 % des Arbeitslohns mit einem Höchstbetrag von jährlich 1 900 Euro (in Steuerklasse III 3 000 Euro) ist anzusetzen, wenn sie höher ist als die Summe der Teilbeträge für die gesetzliche Krankenversicherung (Tz. 4) und die soziale Pflegeversicherung (Tz. 5) oder die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung (Tz. 6). Die Mindestvorsorgepauschale ist auch dann anzusetzen, wenn für den entsprechenden Arbeitslohn kein Arbeitnehmeranteil zur inländischen gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung zu entrichten ist.

            Aus diesem BMF-Schreiben geht eindeutig hervor, das jedem Arbeitnehmer (oder auch Pensionär), der keinen Arbeitnehmeranteil vorzuweisen hat, eine Mindestvorsorgepauschale zu gewähren ist!!!

            Der Link zu diesem Schreiben:

            http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_290/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/lohnsteuer/021__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

            Ich hoffe doch sehr, das ganz viele von Euch dieses lesen werden und es noch anwenden können.

            Kommentar


              #36
              AW: Steuern nachzahlen Beamter ohne Änderungen?

              [QUOTE=SlashDD;130338]@Anjelica

              gut recherchiert, allerdings gelten die ausführungen des bmf-schreibens nur für die ermittlung des lohnsteuerabzugs und nicht für die festzusetzende jahressteuer. d.h. im steuerbescheid bekommt niemand mehr eine vorsorgepauschale !!!! die darüber hinaus zitierten §§ regeln im übrigen auch ausschließlich die ermittlung der vom arbeitgeber einzubehaltenen lohnsteuer. für die festsetzung der jahressteuer bleiben diese vorschriften außer betracht. dort gehts zum thema vorsorgeaufwand nach den regeln in § 10 und § 10c.


              vielen Dank für Deine Hinweise, erst einmal wußte ich gar nicht das sich das mit der Vorsorgepauschale geändert hat, erst nachdem der Bescheid kam, bin ich aus allen Wolken gefallen. Na ja und mit der Materie an sich kenne ich mich natürlich auch nicht aus, gescheige mit den §§.
              Zu den kv-Beiträgen: ich hatte gelesen, das ausländische Kv-Beiträge nicht anerkannt werden. Zwischenzeitlich bin ich aber um so einiges schlauer und um ein paar graue Haar reicher ) Wir haben schon mit unserem zuständigen Beamten beim FA gesprochen und können die Belege nachreichen.

              Ich danke Dir nochmal für Deine, auch für mich verständlichen Ausführungen.

              Kommentar


                #37
                AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

                @shlashDD

                wir haben heute mit dem FA telefoniert, es ist tatsächlich so, das wir ab 2010 alle Belege für die KK und PV einreichen müssen (ist so wie früher) . Aber so können wir tatsächlich noch ein bißchen von unserer zuerst angeforderten Steuersumme runterkommen. Leid tun mir nun wirklich alle anderen Beamten, bei denen der Arbeitgeber die KV voll übernimmt, denn es sieht wirklich so aus, als wenn die gar nichts absetzen können und die geforderte Steuer zahlen müssen. Man muß wohl zusehen, das man in das Lohnsteuerabzugsverfahren reinkommt, vielleicht indem man die Steuerklasse IV/IV wählt, um dann die zuviel gezahlten Steuern über den Lohnsteuerantrag am Ende des Jahres wiederzuholen

                Kommentar


                  #38
                  AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

                  Hallo,

                  um nochmal das ursprüngliche Thema aufzugreifen.
                  Ich war bisher der Meinung, das die Beamten nun nicht "benachteiligt" werden, aufgrund der Günstigerprüfung?!

                  ´´´´´´´´´´´´´´´´
                  http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/sonderausgaben-checkliste.htm
                  ´´´´´´´´´´´´´´´´
                  Günstigerprüfung bei Steuererklärung für 2010 bis 2019
                  Um sicherzustellen, dass durch die Systemumstellung keiner schlechter gestellt wird, soll das Finanzamt für die Jahre 2010 bis 2019 eine Günstigerprüfung durchführen. Das Bürgerentlastungsgesetz sieht daher für den Zeitraum 2010 bis 2019 eine so genannte Günstigerprüfung vor. Das bedeutet, dass in jedem Einzelfall vom Finanzamt geprüft wird, ob die bisherige oder die neue Rechtslage (ab 2010) für den Steuerpflichtigen günstiger ist. Die Günstigerprüfung bezieht auch das bis Ende 2004 geltende Recht ein. Wer eine Steuererklärung einreicht, erhält somit bei der Einkommensteuer den "alten" Sonderausgabenabzug aus der Zeit vor 2005, wenn dieser günstiger ist.
                  ´´´´´´´´´´´´´´

                  Findet das in diesem Fall keine Anwendung? ... oder warum wurde dies bisher hier nicht diskutiert?

                  Gruß Wallex

                  Kommentar


                    #39
                    AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

                    Zitat von Wallex1 Beitrag anzeigen
                    ´´´´´´´´´´´´´´´´
                    http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/sonderausgaben-checkliste.htm
                    ´´´´´´´´´´´´´´´´
                    Wer eine Steuererklärung einreicht, erhält somit bei der Einkommensteuer den "alten" Sonderausgabenabzug aus der Zeit vor 2005, wenn dieser günstiger ist.
                    ´´´´´´´´´´´´´´

                    Findet das in diesem Fall keine Anwendung? ... oder warum wurde dies bisher hier nicht diskutiert?

                    Gruß Wallex
                    Die alte Rechtslage ist hinsichtlich des Abzugs der tatsächlichen Kosten möglich, wer aber keine Kosten hat (freie Heilfürsorge), wird wohl schlechter gestellt.
                    Es bleibt abzuwarten, ob sich jemand durch die Instanzen klagt...

                    Kommentar


                      #40
                      AW: Steuern nachzahlen Beamter ohne Änderungen?

                      Achso, ich dachte alte Regelung = Pauschalbetrag von 1500 Euro Vorsorgepauschale.

                      Gruß

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X