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Anlage U - Einkünfte und Bezüge - Hiiiilfäää!!

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    Anlage U - Einkünfte und Bezüge - Hiiiilfäää!!

    Hallo.
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
    Mein Lebensgefährte unterstützt mich im Jahr mit 6000€. Ich kriege nur eine Witwenrente von 4094 Euro im Jahr und monatlich verdiene ich 252 Euro in einer Arztpraxis als Minijob das wären. In 2009 hatte ich nur die Rente. Im Bescheid vom FA wird nur ein Betrag von 2666 unter berücksichtigung der Opfergrenze als agB abgezogen.
    Meine erste Frage lautet: wann wird die Opfergrenze überhaupt angewandt?
    meine zweite Frage: wie trage ich in der Anlage U meine Einkünft und Bezüge für dieses Jahr ein? unter den Renteneinkünften 4094 € dann 2047€ als steuerpflichtiger Teil der Rente und 102 euro WK. Ist das Richtig?
    muss ich dann den steuerfreien Teil und den Minijpb als Bezüge eintragen?
    ich würde mich riesig über eine Antwort freuen

    #2
    AW: Anlage U - Einkünfte und Bezüge - Hiiiilfäää!!

    Opfergrenze bestimmt sich nach dem verfügbaren Einkommen des Unterstützers, da dieser nur unterstützen kann, soweit er selbst noch ausreichend Mittel für sich übrig hat. Alles was Oberhalb der Opfergrenze verfügbar ist wird als Unterstüzungszahlung anerkannt alles drunter ist nicht abziehbar, da er insoweit nicht in der Lage ist zu unterstützen sondern sich selbst zu nackig macht.

    Anschließend wir dann von den zu berücksichtigenden Zahlungen nur ein maximaler Betrag sog. Höchstbetrag tatsächlich als Unterstützung steuermindernd berücksichtigt. Der ermittelt sich aus dem gesetzlichen Höchstbetrag unter Anrechnung eigener Einkünfte und Bezüge der unterstützen Person, da diese insoweit nicht bedürftig ist.

    Zum Eintrag:

    Rente kommt alles in Zeile 48 vorn der gesamte Bruttobetrag in die Mitte der steuerpflichtige Teil, Werbungskosten brauchen m.E. nur eingetragen werden wenn diese über dem Pauschbetrag sind da der automatisch berücksichtigt werden müsste. Die Berechnung des Bezügeanteils ergibt sich dann ebenfalls automatisch = Differenz Brutto zu steuerpfl. Anteil

    Minijob = Sonstige Bezüge also Zeile 50

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      #3
      AW: Anlage U - Einkünfte und Bezüge - Hiiiilfäää!!

      Danke für die Antwort.
      Allerdings wenn ich die Bruttorente und den steuerpflichtigen Teil bei den Einkünften Eingebe UND den steuerpflichtigen Teil bei den Bezügen zzgl. des Minijobs, rechnet er die komplette Rente PLUS den steuerfreien Teil plus den Minijob. Das kann doch nicht richtig sein oder? soll ich den steuerfreien Teil bei den Bezügen weg lassen?
      Zu der Opfergrenze: also schaue ich erst wie hoch wir die Unterhaltsleistungen nach der normalen Berechnung also 8004€ abzgl Einkünfte und Bezüge und so weiter und dann schaue ich wie hoch die Opfergrenze wäre. Und wenn die Opfergrenze darüber liegt wird diese angesetzt?
      würde mich freuen wenn sie mir helfen würden

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        #4
        AW: Anlage U - Einkünfte und Bezüge - Hiiiilfäää!!

        der steuerpflichtige teil der rente kommt nicht noch einmal zusätzlich bei den sonstigen bezügen rein! die rente siehe oben kommt nur in die eine zeile aber die muss komplett ausgefüllt werden rein, den rest macht das programm - sorry deutlicher kann ichs dann auch nicht mehr beschreiben

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