Hallo.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Mein Lebensgefährte unterstützt mich im Jahr mit 6000€. Ich kriege nur eine Witwenrente von 4094 Euro im Jahr und monatlich verdiene ich 252 Euro in einer Arztpraxis als Minijob das wären. In 2009 hatte ich nur die Rente. Im Bescheid vom FA wird nur ein Betrag von 2666 unter berücksichtigung der Opfergrenze als agB abgezogen.
Meine erste Frage lautet: wann wird die Opfergrenze überhaupt angewandt?
meine zweite Frage: wie trage ich in der Anlage U meine Einkünft und Bezüge für dieses Jahr ein? unter den Renteneinkünften 4094 € dann 2047€ als steuerpflichtiger Teil der Rente und 102 euro WK. Ist das Richtig?
muss ich dann den steuerfreien Teil und den Minijpb als Bezüge eintragen?
ich würde mich riesig über eine Antwort freuen
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Mein Lebensgefährte unterstützt mich im Jahr mit 6000€. Ich kriege nur eine Witwenrente von 4094 Euro im Jahr und monatlich verdiene ich 252 Euro in einer Arztpraxis als Minijob das wären. In 2009 hatte ich nur die Rente. Im Bescheid vom FA wird nur ein Betrag von 2666 unter berücksichtigung der Opfergrenze als agB abgezogen.
Meine erste Frage lautet: wann wird die Opfergrenze überhaupt angewandt?
meine zweite Frage: wie trage ich in der Anlage U meine Einkünft und Bezüge für dieses Jahr ein? unter den Renteneinkünften 4094 € dann 2047€ als steuerpflichtiger Teil der Rente und 102 euro WK. Ist das Richtig?
muss ich dann den steuerfreien Teil und den Minijpb als Bezüge eintragen?
ich würde mich riesig über eine Antwort freuen
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