Hallo,
ich habe für uns die Steuererklärung für 2010 mit ELSTER fertiggestellt.
Jedoch wird bei der Anlage N für meine Ehefrau die absolut richtig eingegebene eTIN mit rot als falsch abgewiesen.
Eine Datenübermittlung ist deshalb nicht möglich.
In diesem Formblatt habe ich auch lediglich die Felder 17 und 18 ausgefüllt, da kein Arbeitslohn bezogen wurde. (Lediglich eine Abfindung nach Altersteilzeit)
Grund: Das Arbeitsverhältnis endete am 31.12.2009.
Danach wurde Rente bezogen.
Das eTIN Feld ist auch nicht löschbar oder zu korrigieren.
Kann mir jemand einen guten Rat geben?
Oder muss ich die Erklärung in Papierform einreichen?
Vielen Dank
Werner S.
ich habe für uns die Steuererklärung für 2010 mit ELSTER fertiggestellt.
Jedoch wird bei der Anlage N für meine Ehefrau die absolut richtig eingegebene eTIN mit rot als falsch abgewiesen.
Eine Datenübermittlung ist deshalb nicht möglich.
In diesem Formblatt habe ich auch lediglich die Felder 17 und 18 ausgefüllt, da kein Arbeitslohn bezogen wurde. (Lediglich eine Abfindung nach Altersteilzeit)
Grund: Das Arbeitsverhältnis endete am 31.12.2009.
Danach wurde Rente bezogen.
Das eTIN Feld ist auch nicht löschbar oder zu korrigieren.
Kann mir jemand einen guten Rat geben?
Oder muss ich die Erklärung in Papierform einreichen?
Vielen Dank
Werner S.
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