Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

bin im Ausland, Finanzamt reagiert nicht

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    bin im Ausland, Finanzamt reagiert nicht

    Hallo zusammen
    Ich bin Ende Juni 2010 ins Ausland gefahren. Ich habe mich einfach in
    Deutschland abgemeldet. Ich weiß es auch nicht, ob ich dieses Jahr oder nächstes Jahr
    nach Deutschland zurückkehre. Vom Januar 2010 bis Juni 2010 habe ich Arbeitslosengeld I
    bezogen. Der Termin für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung für das
    Jahr 2010 ist Mai 2011. Ich habe bis dato drei E-Mails an das Finanzamt geschickt
    um zu fragen, was ich machen sollte. Ich kann einfach keine Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2010 abgeben. Bis dato hat sich das Finanzamt nicht
    gerührt. Das Arbeitsamt schickt mir per E-Mail keine Bestätigung über meine
    Bezüge für das Jahr 2010 und schickt sie auch nicht an Dritte, nämlich das
    Finanzamt. Wie geht es nun weiter? Hat jemand eine Idee, was ich machen könnte

    Danke für jeglichen Ausweg

    #2
    AW: bin im Ausland, Finanzamt reagiert nicht

    hallo

    wenn dur nur ALG hattest und keinen Arbeitslohn, passiert steuerlich nichts. D.h. Einfach die beträge die du bekommen hast addieren und in die Erklärung eintragen, abschicken. Und dann nochmal ne E-mail hinterher, (auch wenn die bisher nicht geantwortet haben) und kurz erläutern, das du auf Grund dienes Auslandsaufenthaltes keine Belege hat und das das Arbeitsamt dir nichts schickt.
    LG MAX v S.

    (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

    Kommentar


      #3
      AW: bin im Ausland, Finanzamt reagiert nicht

      Hallo,

      viel mehr kann man da eigentlich nicht hinzufügen, außer:

      Aus Datenschutzgründen dürfen zumindest die Finanzämter keine steuerlichen Daten per Mail versenden, solange der Mailabsender kein sehr umfangreiches Authentifizierungsverfahren hinter sich gebracht hat (nicht die Elster-Authentifizierung).

      Dasselbe wird wahrscheinlich auch für die Arbeitsämter gelten.

      Kommentar


        #4
        AW: bin im Ausland, Finanzamt reagiert nicht

        Die Finanzämter sollen nicht aber dürfen schon, wenn es der Bürger verlangt und das Finanzamt ihn über die Risiken der Versendung von Informationen die dem Steuergeheimnis unterliegen (aktenkundig) aufgeklärt hat. Normaler Schriftverkehr per E-Mail ist allerdings kein Problem.
        LG MAX v S.

        (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

        Kommentar

        Lädt...
        X