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Verlustvortrag aus Aktien

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    Verlustvortrag aus Aktien

    Hallo,

    ich habe noch einen Verlustvortrag aus Aktienverkäufen vor dem 31.12.2008. Kann ich diese Verluste noch bis 2013 mit Gewinnen aus dem Verkauf von Anleihen verrechnen? Ich will ja garnicht die Zinseinnahmen angeben, sondern lediglich die Kursgewinne aus Kauf und Verkauf.

    Wenn ich jedoch nachstehenden Gesetzestext lese ....,

    „EstG § 20 Absatz 2 Satz 2 Absatz 6 Satz 5:


    5Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden; die Sätze 3 und 4 gelten sinngemäß. 6Verluste aus Kapitalvermögen, die der Kapitalertragsteuer unterliegen, dürfen nur verrechnet werden oder mindern die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt, wenn eine Bescheinigung im Sinne des § 43a Absatz 3 Satz 4 vorliegt.“


    ..., sehe ich meine Felle leider wegschwimmen, wenn ich Aktien aus dem alten Verlusttopf mit neuen Anleihengewinnen verrechnen will.

    Oder weiß jemand mehr?

    Ich würde mich über Eure Antwort freuen

    Herzlichst

    Bremen

    #2
    AW: Verlustvortrag aus Aktien

    Wenden Sie sich an Ihre Bank, denn diese ist für die Verrechnung zuständig. Und erst wenn dort keine Möglichkeiten mehr bestehen, dann das Finanzamt. Und dies braucht dafür von der Bank die entsprechende Bescheinigung nach § 43 Abs. 3 Satz 4 EStG.

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      #3
      AW: Verlustvortrag aus Aktien

      Hallo,

      also die Gewinne aus der Veräußerung der Anleihen in 2009 oder 2010 gehören gemäß § 20 Absatz 2 Satz 1 Nr. 7 EStG zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und dürfen daher gemäß § 23 Absatz 3 Satz 9 EStG mit den zum 31.12.2008 festgestellten Altverlusten verrechnet werden.

      Dieser Verrechnungsantrag ist auf der Rückseite der Anlage KAP zu stellen. Eine richtige Berechnung kann meines Erachtens durch Elster aber nicht erfolgen (zumindest habe ich keine Möglichkeit gefunden).

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        #4
        AW: Verlustvortrag aus Aktien

        Anlage KAP
        Zeile 7 Kapitalerträge
        Zeile 8 - In Zeile 7 enthaltene Erträge nach § 20 Abs. 2 EStG
        Zeile 9 - In Zeile 8 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen

        Zeile 8 sind alle Kapitalerträge aus Veräußerungsgeschäften - also auch die verkauften Anleihen.

        Ist in Zeile 9 kein Gewinn aus Aktienveräußerungen einzutragen, gibt es meinem Verständnis nach auch keine Verlustverrechnung mit Verlusten aus Aktienveräußerungen aus den Vorjahren.

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          #5
          AW: Verlustvortrag aus Aktien

          haben Sie recht herzlichen Dank für die Antworten,

          ich neige zu der Meinung von Aron, werde jedoch meine Einkommensteuer nach der Version von Krebsspezial erklären. Es gibt nichts zu verlieren.

          alles gute

          Bremen

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