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Antragsveranlagung

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    Antragsveranlagung

    Hallo.

    Ich bin dabei Antragsveranlagungen für die Jahre 2008,2009,2010 zu machen. Nun sehe ich bei der vorläufigen Berechnung (Steuerberechnung) in ELSTER das ich für 2010 keine Rückzahlung zu erwarten habe.

    Meine Frage: Ist die Antragsveranlagung für jedes Jahr freiwillig, sodaß ich ein Jahr nach Belieben "auslassen" kann? Bei mir wäre es dann dir Veranlagung von 2010 - oder muss ich dann durchgehend veranlagen?

    Lieben Gruß, JeanLucca

    #2
    AW: Antragsveranlagung

    Wenn Sie die Definition Antragsveranlagung rechtlich zutrefffend verwenden, dann können Sie selbst entscheiden, ob Sie eine Steuererklärung abgeben ja oder nein. Und wenn das Finanzamt auch der Auffassung ist, dass es sich bei Ihnen um eine Antragsveranlagung handelt werden Sie keine Mahnung zur Abgabe der Steuererklärung erhalten - es ist in diesem Jahr für Sie alles erledigt.

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      #3
      AW: Antragsveranlagung

      Danke schön für die Antwort. Ich hatte es schon vermutet, war mir aber dennoch unsicher.

      Lieben Gruß, JeanLucca

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        #4
        AW: Antragsveranlagung

        Das Problem wird eher ein anderes sein:

        Antragsveranlagungsfälle sind die Fälle, in denen der Gesetzgeber von der Systematik davon ausgeht, dass genau die richtige oder zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde.

        In den Fällen, in denen es -gesetzessystematisch- zu einer Nachzahlung kommen KÖNNTE (aber nicht notwendigerweise kommen muss), ist man zu einer Erklärungsabgabe verpflichtet (Pflichtveranlagung). Die sind ZUM BLEISTIFT: Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte, Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt (z.B. Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld,Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Elterngeld, Krankengeld), steuerfreie ausländische Einkünfte ...) von über 410 €, Nebeneinkünfte von über 410 €, gleichzeitig mehrere Arbeitsverhältnisse, Lohnsteuerklassenkombination III / V, getrennte Veranlagung.

        Ab 2010 gibt es noch einen neuen "Klassiker": Beim Lohnsteuerabzug wird wie früher auch eine Vorsorgepauschale für bestimmte Versicherungsbeiträge angesetzt, die es aber bei der VERANLAGUNG 2010 erstmals nicht mehr gibt. Wenn jetzt die Vorsorgepauschale 2010 höher war als die tatsächlich angefallenen Vorsotgeaufwendungen, führt das nun auch zur Pflichtveranlagung. Tendenziell kann das eher vorkommen bei Beamten, Soldaten, Richtern und Berufsanfängern insbesondere bei geringen Versicherungen, was insbesondere die Personen mit freier Heilfürsorge betrffen dürfte.

        Es ist also bei Ihnen durchaus wahrscheinlich, dass Sie für 2010 eine Pflichtveranlagung haben. 2008 und 2009 könnten Sie dann auslassen (wäre aber natürlich witzlos, Sie wollen ja Ihr Geld), 2010 dürften Sie aber gar nicht auslassen ...
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Antragsveranlagung

          Hallo.

          Ok. Danke für die Infos.

          Ich bin Arbeitnehmer ohne alles (Keine Freibeträge, irgendwelche extras oder Ausnahmen), StKl I. Für die Jahre 2008, 2009 lohnt sich für mich ein Antrag weil ich Fahrtkosten (26km) zur Arbeitsstelle habe. In 2010 bin ich in die Nähe (4km) meiner Arbeitsstelle gezogen, so dass ich aufgrund dessen keine Rückzahlung hätte.
          Ich habe aber in Elster das Formular Vorsorgeaufwand vergessen - deshalb hat mir Elster eine Nachzahlung in 2010 berechnet. Jetzt habe ich das Formular mit reingenommen (auch wenn ich nur gesetzlich versichert bin) und schon bekomme ich auch dort eine Rückzahlung.

          Wie es in 2011 wird weiß ich nicht, denn da habe ich vieles von dem was sie geschrieben haben (Krankengeld, ALG I, ...).

          Für mich ist erstmal in diesem Jahr wichtig das ich noch keine abgelaufene Frist für die entsprechenden Jahre habe.

          Gute Grüsse, JeanLucca

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