Hallo.
Ich bin dabei Antragsveranlagungen für die Jahre 2008,2009,2010 zu machen. Nun sehe ich bei der vorläufigen Berechnung (Steuerberechnung) in ELSTER das ich für 2010 keine Rückzahlung zu erwarten habe.
Meine Frage: Ist die Antragsveranlagung für jedes Jahr freiwillig, sodaß ich ein Jahr nach Belieben "auslassen" kann? Bei mir wäre es dann dir Veranlagung von 2010 - oder muss ich dann durchgehend veranlagen?
Lieben Gruß, JeanLucca
Ich bin dabei Antragsveranlagungen für die Jahre 2008,2009,2010 zu machen. Nun sehe ich bei der vorläufigen Berechnung (Steuerberechnung) in ELSTER das ich für 2010 keine Rückzahlung zu erwarten habe.
Meine Frage: Ist die Antragsveranlagung für jedes Jahr freiwillig, sodaß ich ein Jahr nach Belieben "auslassen" kann? Bei mir wäre es dann dir Veranlagung von 2010 - oder muss ich dann durchgehend veranlagen?
Lieben Gruß, JeanLucca
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