Schönen guten Tag,
ich habe 2008 ein Haus erworben, dass nun umgebaut wurde und teilweise vermietet werden soll. Im Rahmen des Umbaus sind natürlich auch Kosten angefallen, die im Rahmen der Steuererklärung wunderbar in den § 35a fallen würden als Handwerkerleistungen. Nun muss ich aber auch den anschaffungsnahen Aufwand zwecks ermittlung der AfA berücksichtigen und stelle mir daher die Frage, ob ich den Lohnaufwand im Rahmen der Handwerkerleistungen über den § 35a abrechne und zusätzlich in den anschaffungsnahen Aufwand packe oder ob ich nur eines von beiden machen darf bzw. wo ich es zuordnen muss.
Danke für Eure Hilfe.
ich habe 2008 ein Haus erworben, dass nun umgebaut wurde und teilweise vermietet werden soll. Im Rahmen des Umbaus sind natürlich auch Kosten angefallen, die im Rahmen der Steuererklärung wunderbar in den § 35a fallen würden als Handwerkerleistungen. Nun muss ich aber auch den anschaffungsnahen Aufwand zwecks ermittlung der AfA berücksichtigen und stelle mir daher die Frage, ob ich den Lohnaufwand im Rahmen der Handwerkerleistungen über den § 35a abrechne und zusätzlich in den anschaffungsnahen Aufwand packe oder ob ich nur eines von beiden machen darf bzw. wo ich es zuordnen muss.
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