Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Eintragung bei der gesonderten Feststellung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Eintragung bei der gesonderten Feststellung

    Hallo,
    das FA. verlangt eine Erklärung zur gesonderten Feststellung für das Jahr 2010, die ich nicht abgegeben habe.
    Es betrifft unsere Einkünfte aus der Phototvoltaikanlage,wofür ich die UST.-Erklärung mit der EST.-Erklärung 2010 abgegeben habe. Der zuständige Beamte des Finanzamtes verlangt nun noch die Erklärung der gesonderten Einkünfte. Ich habe mir diese jetzt ausgedruckt, weiß aber nicht so richtig, was ich da eintragen muß.
    Kann mir dabei jemand helfen?

    Anna

    #2
    AW: Eintragung bei der gesonderten Feststellung

    Was ist es denn für ein Fall?

    Eine gesonderte Feststellung (Betriebssitz und Wohnsitz weichen voneinander ab)

    oder

    eine gesonderte und einheitliche Feststellung (mehrere Personen sind beteiligt)

    Wenn nur Sie und ggf. Ihr Ehemann beteiligt wären, handelt es sich um einen Fall von geringer Bedeutung und die Feststellung ist entbehrlich.

    Mit Elster geht nach meinem Kenntnisstand beides noch nicht.

    Oder will das Finanzamt eine Anlage G sowie eine EÜR? Das wäre dann was Anderes.
    Zuletzt geändert von Kloebi; 25.10.2011, 11:14. Grund: was vergessen

    Kommentar


      #3
      AW: Eintragung bei der gesonderten Feststellung

      Gehen Sie zu einem Steuerberater oder rufen Sie im Finanzamt an. Ihre Frage hat nichts mit Elster, Elstam etc zu tun.

      Kommentar

      Lädt...
      X