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Freiberufler + KV/PV

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    Freiberufler + KV/PV

    Hallo,
    ich habe mich gerade erst registriert, weil ich dachte, bevor ich die Finanzbeamten befrage, tue ich das lieber erst mal hier.
    Ich bin freiberuflich tätig und zahle freiwillig gesetzliche KV + PV. Wie jedes Jahr geht es nun wieder um die Einkommenssteuererklärung und zwar für 2011.
    Bisher habe ich die KV + PV in Zeile 45 in der Anlage Vorsorgeaufwand als Gesamtbetrag angeführt, glaube aber, dass das falsch ist.
    Müßte ich diese freiwillig gezahlten Beiträge nicht in die Zeilen 18 und 21 angeben?

    Noch ein Aspekt: das "Bürgerentlastungsgesetzt" und die elektronische Benachrichtigung der Finanzämter über freiwillig gesetzlich gezahlte Beiträge durch die Krankenkassen.
    Wenn ich dagegen Widerspruch einlege, sodaß die Kassen das nicht mehr tun, gerät das zu meinen Nachteilen, da die direkt überwiesenen Zahlungen an die Kassen nicht mehr voll anerkannt werden durch das Finanzamt?
    Bin ich also gezwungen, den Kassen diese Datenübermittlung zu erlauben, mit Nennung meiner Steuernummer?

    Wenn ich die Kv und Pv nicht in Zeilen 18/21 angebe, sondern wie oben beschrieben, tritt dann der Fall ein, dass mir dadurch Nachteile erwachsen?

    Der lange Text ist hoffentlich nicht zu umständlich...

    Grüße und Danke für jede Antwort

    P.s.: ärgerlich ist, dass in den Elster-Formularen die Anlage EÜR 2011 nicht enthalten ist.

    #2
    AW: Freiberufler + KV/PV

    Hallo transsib,

    Zitat:P.s.: ärgerlich ist, dass in den Elster-Formularen die Anlage EÜR 2011 nicht enthalten ist.

    Auf der Startseite von Elsterformular findest du den Hinweis, daß wahrscheinlich ab Februar 2012 nach einem Update die Anlage EÜR im Elsterformular zur Verfügung steht.
    Also...wer lesen kann, ist klar im Vorteil...

    Tschüß
    Zuletzt geändert von holzgoe; 23.01.2012, 08:07. Grund: Korrektur Rechtschreibung

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      #3
      AW: Freiberufler + KV/PV

      Das hab ich gelesen. Februar ist zu spät für mich. Deshalb ist es halt nicht da.
      Statt einen arroganten Hinweis auf Lesekompetenz hätte ich lieber eine
      sachliche Antwort zum Thema gehabt.
      Danke

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        #4
        AW: Freiberufler + KV/PV

        Hallo transsib,

        wieso Februar für dich zu spät ist, kann ich nicht so richtig nachvollziehen, Steuererklärungen für 2011 sind bis zum 31.05.2012 einzureichen, danach hat man die Möglichkeit Fristverlängerungsantrag zu stellen.
        Meistens laufen die neuen Programme in den Finanzämtern auch erst ab Februar/März.
        Viele Bescheinigungen, die für die Steuererklärung nötig sind bekommt man eh erst im Laufe des Jahres (Lohnsteuerbescheinigung bis 28.02. Zeit für Arbeitgeber, Nachweise der Kranken- und Pflegeversicherung).

        Tschüß

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          #5
          AW: Freiberufler + KV/PV

          Danke für die Antwort; habe meine Frage nun doch im Finanzamt geklärt.

          Februar ist für mich deshalb zu spät, weil ich die Einkommenssteuererklärung so früh wie möglich auf den Weg bringen will. Wenn die Kasse die Meldung über meine freiwillig gezahlten Beiträge erst im Februar übermittelt ist mir das egal. Je früher ich weiss, wie meine finanziellen Rahmenbedingungen für das Jahr aussehen, desto besser kann ich es planen. Außerdem kann ich mich schon im Februar anderen Aufgaben zuwenden und habe nicht ständig im Hinterkopf, dass da noch was Wichtiges zu erledigen ist; hält auch den "Schweinehund" auf Trab...

          Schönen Abend

          transsib

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            #6
            AW: Freiberufler + KV/PV

            naja, einen steuerbescheid bekommst du normalerweise trotzdem nicht vor märz/april, da wie oben schon gesagt wurde, die finanzaemter wohl vorher keine software haben, um diesen ueberhaupt zu erstellen. und wenn das amtliche formular der EÜR noch nicht verfügbar ist, kann es halt nicht im programm eingearbeitet sein. und du kannst es auch nicht abgeben... somit bleibt ggf. deine steuererklärung eh liegen, bis das ding (auf welchem wege auch immer) eingereicht wurde... alles in allem kommts terminlich am ende wahrscheinlich aufs gleiche raus, egal ob man jetzt hektik verbreitet oder nicht.

            das hier ggf. bei diesen sachverhalten sehr knapp geantwortet wird, liegt daran, das diese frage pro woche fünf mal auftaucht, da muss man nicht jedesmal einen roman zu schreiben.

            freiwillig gesetzliche KV/PV gehört, wie du erkannt hast nach 18/21die zweite seite befasst sich mit privaten versicherungen.
            das du der datenuebermittlung widersprichst, ist dein gutes recht und darf dir sicherlich nicht zum nachteil gereicht werden - sonst bräuchte man diese möglichkeit gar nicht.
            ich denke das dies fürs finanzamt einfach eine frage der belegbarkeit ist.
            stimmst du der datenuebermittlung zu, hat das FA die daten direkt zum abgleich, tust du das nicht, wirst du auf anfrage dem FA gegenüber eben selber belegen müssen, das deine eingetragenen zahlen auf dem formular korrekt sind (zB durch Bescheinigung der KK)

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              #7
              AW: Freiberufler + KV/PV

              Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
              das du der datenuebermittlung widersprichst, ist dein gutes recht und darf dir sicherlich nicht zum nachteil gereicht werden - sonst bräuchte man diese möglichkeit gar nicht.
              ich denke das dies fürs finanzamt einfach eine frage der belegbarkeit ist.
              stimmst du der datenuebermittlung zu, hat das FA die daten direkt zum abgleich, tust du das nicht, wirst du auf anfrage dem FA gegenüber eben selber belegen müssen, das deine eingetragenen zahlen auf dem formular korrekt sind (zB durch Bescheinigung der KK)
              Diese Aussage ist leider so nicht zutreffend, denn aus § 10 Abs. 2 Satz 3 Einkommensteuergesetz ergibt sich folgendes:
              -Vorsorgeaufwendungen nach Absatz 1 Nummer 3 (Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung) werden nur berücksichtigt, wenn der Steuerpflichtige gegenüber dem Versicherungsunternehmen, dem Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder der Künstlersozialkasse in die Datenübermittlung hat-
              Dies bedeutet:
              keine Einwilligung in die Datenübermittlung = keine Anerkennung der Beiträge
              Man(n) sollte sich daher genau überlegen, ob der Datenübermittlung widersprochen wird. Ggf. kann (und sollte) die Zustimmung zur Datenübermittlung auch noch im Nachgang erteilt werden.
              UserElster

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                #8
                AW: Freiberufler + KV/PV

                holzgoes naja sagen wir mal Montagsantwort ist schon vergessen.
                UserElster liegt richtig: wie ich schon vermutete vor meinem Posting hat derjenige Freiberufler, der freiwillig gesetzlich versichert ist Nachteile durch den Widerspruch auf die Datenübermittlung ==> KV + PV können nicht voll angerechnet werden im Sinne des "Bürgerentlastungsgesetzes" und zwar egal, ob man einen Beleg der Kasse beifügt oder nicht.
                Das haben mir die Beamten auf dem Finanzamt bestätigt und das ist, was ich befürchtet hatte.
                In meinem Fall aber ist das alles irrelevant, alldieweil ich vor dem 1.10 2010 bereits bei meiner KK versichert war und ich daher überhaupt kein Recht habe, Widerspruch einzulegen, was mir meine Kassse bestätigte. Die Daten werden automatisch ans Finanzamt übermittelt.

                Wäre dies nicht OffTopic, so würde ich diesen Sachverhalt wohl politisch werten. Tue ich aber nicht, also no comment.

                Es stimmt schon, dass ich meinen Bescheid meist erst Anfang April bekomme. Was nicht stimmt, dass meine Steuererklärung weg- oder verkommt, nur weil ich sie schon Ende Januar abgebe. Da ist das Finanzamt sehr zuverlässig.
                Als Nebenbemerkung möchte ich auch sagen, dass sie alle sehr hilfsbereit, freundlich und fair sind und das nun schon seit 15 Jahren. Hab da nix zu moppeln.

                Dass die Krankenkassen ihre Belege über die direkt überwiesenen Beiträge ihrer freiberufl. Versicherten erst frühestens im April übermitteln, wußte ich nicht. Danke für die Info.

                Bleibt halt nur noch mein Schweinehund, den ich gerne schon im Januar eines Jahres an die Leine nehme.

                Liebe Grüße

                transsib

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                  #9
                  AW: Freiberufler + KV/PV

                  hmm, muss sagen das war mir bisher nicht klar... das finde ich dann in der tat auch verwunderlich.

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