Hallo,
ich habe mich gerade erst registriert, weil ich dachte, bevor ich die Finanzbeamten befrage, tue ich das lieber erst mal hier.
Ich bin freiberuflich tätig und zahle freiwillig gesetzliche KV + PV. Wie jedes Jahr geht es nun wieder um die Einkommenssteuererklärung und zwar für 2011.
Bisher habe ich die KV + PV in Zeile 45 in der Anlage Vorsorgeaufwand als Gesamtbetrag angeführt, glaube aber, dass das falsch ist.
Müßte ich diese freiwillig gezahlten Beiträge nicht in die Zeilen 18 und 21 angeben?
Noch ein Aspekt: das "Bürgerentlastungsgesetzt" und die elektronische Benachrichtigung der Finanzämter über freiwillig gesetzlich gezahlte Beiträge durch die Krankenkassen.
Wenn ich dagegen Widerspruch einlege, sodaß die Kassen das nicht mehr tun, gerät das zu meinen Nachteilen, da die direkt überwiesenen Zahlungen an die Kassen nicht mehr voll anerkannt werden durch das Finanzamt?
Bin ich also gezwungen, den Kassen diese Datenübermittlung zu erlauben, mit Nennung meiner Steuernummer?
Wenn ich die Kv und Pv nicht in Zeilen 18/21 angebe, sondern wie oben beschrieben, tritt dann der Fall ein, dass mir dadurch Nachteile erwachsen?
Der lange Text ist hoffentlich nicht zu umständlich...
Grüße und Danke für jede Antwort
P.s.: ärgerlich ist, dass in den Elster-Formularen die Anlage EÜR 2011 nicht enthalten ist.
ich habe mich gerade erst registriert, weil ich dachte, bevor ich die Finanzbeamten befrage, tue ich das lieber erst mal hier.
Ich bin freiberuflich tätig und zahle freiwillig gesetzliche KV + PV. Wie jedes Jahr geht es nun wieder um die Einkommenssteuererklärung und zwar für 2011.
Bisher habe ich die KV + PV in Zeile 45 in der Anlage Vorsorgeaufwand als Gesamtbetrag angeführt, glaube aber, dass das falsch ist.
Müßte ich diese freiwillig gezahlten Beiträge nicht in die Zeilen 18 und 21 angeben?
Noch ein Aspekt: das "Bürgerentlastungsgesetzt" und die elektronische Benachrichtigung der Finanzämter über freiwillig gesetzlich gezahlte Beiträge durch die Krankenkassen.
Wenn ich dagegen Widerspruch einlege, sodaß die Kassen das nicht mehr tun, gerät das zu meinen Nachteilen, da die direkt überwiesenen Zahlungen an die Kassen nicht mehr voll anerkannt werden durch das Finanzamt?
Bin ich also gezwungen, den Kassen diese Datenübermittlung zu erlauben, mit Nennung meiner Steuernummer?
Wenn ich die Kv und Pv nicht in Zeilen 18/21 angebe, sondern wie oben beschrieben, tritt dann der Fall ein, dass mir dadurch Nachteile erwachsen?
Der lange Text ist hoffentlich nicht zu umständlich...
Grüße und Danke für jede Antwort
P.s.: ärgerlich ist, dass in den Elster-Formularen die Anlage EÜR 2011 nicht enthalten ist.
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