Als Kleinunternehmer fülle ich in der USt. Jahreserkärung die zwei entsprechenden Felder Umsatz 2010 und 2011 aus. Beider Werte liegen in den vorgeschriebenen Bereichen. Da 2010 die Kleinunternehmerregel noch nicht galt, aber erst 2011
gab es noch einen Geldeingang 2011 über eine Leistung, die 2010 erbracht und mit USt. ausgewiesen wurde. Der Betrag wurde in der Spalte unberechtigt in Re. ausgewiesene USt. eingetragen.
Als Zahllast kommt zum Schluss dieser Betrag. Das wäre ja alles richtig eingegeben. Bei der Plausibilitätsprüfung werden die beiden Eingaben zur Kleinunternehmerregel grün und die Zahllast gelb. Das Formular wird an die Finanzverwltung nicht übermittelt. Ich habe alles versucht, ich bekomme es nicht hin. Was läuft von meiner Seite falsch?
gab es noch einen Geldeingang 2011 über eine Leistung, die 2010 erbracht und mit USt. ausgewiesen wurde. Der Betrag wurde in der Spalte unberechtigt in Re. ausgewiesene USt. eingetragen.
Als Zahllast kommt zum Schluss dieser Betrag. Das wäre ja alles richtig eingegeben. Bei der Plausibilitätsprüfung werden die beiden Eingaben zur Kleinunternehmerregel grün und die Zahllast gelb. Das Formular wird an die Finanzverwltung nicht übermittelt. Ich habe alles versucht, ich bekomme es nicht hin. Was läuft von meiner Seite falsch?
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