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Problem beim Ausfüllen der Umsatzsteuerjahreserklärung

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    Problem beim Ausfüllen der Umsatzsteuerjahreserklärung

    Als Kleinunternehmer fülle ich in der USt. Jahreserkärung die zwei entsprechenden Felder Umsatz 2010 und 2011 aus. Beider Werte liegen in den vorgeschriebenen Bereichen. Da 2010 die Kleinunternehmerregel noch nicht galt, aber erst 2011
    gab es noch einen Geldeingang 2011 über eine Leistung, die 2010 erbracht und mit USt. ausgewiesen wurde. Der Betrag wurde in der Spalte unberechtigt in Re. ausgewiesene USt. eingetragen.
    Als Zahllast kommt zum Schluss dieser Betrag. Das wäre ja alles richtig eingegeben. Bei der Plausibilitätsprüfung werden die beiden Eingaben zur Kleinunternehmerregel grün und die Zahllast gelb. Das Formular wird an die Finanzverwltung nicht übermittelt. Ich habe alles versucht, ich bekomme es nicht hin. Was läuft von meiner Seite falsch?

    #2
    AW: Problem beim Ausfüllen der Umsatzsteuerjahreserklärung

    Hallo Fachgehilfe,
    du schreibst 2010 galt die Kleinunternehmerregelung für dich noch nicht, dann darfst du eigentlich in die Kz. 238 Zeile 23 nichts eintragen.

    Wenn du einen Geldeingang in 2011 mit Umsatzsteuer hast, müsstest du eigentlich die Jahreserklärung 2010 korrigieren, weil eigentlich wird die Umsatzsteuer fällig wenn die Leistung erbracht ist und die Rechnung gestellt ist.
    Wenn du allerdings die Genehmigung zur Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten hast, dann wird die Umsatzsteuer erst in 2011 fällig, aber dann eigentlich als normaler steuerpflichtiger Umsatz (Seite 2 Zeile 33 Kz. 177) erfasst und die Steuer abgeführt.
    Gib mal neu ein und schau ob diese Hinweise nicht verschwinden.

    Tschüß

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      #3
      AW: Problem beim Ausfüllen der Umsatzsteuerjahreserklärung

      So habe ich das schon probiert und noch mal versucht. Warnhinweise sind wieder da.

      Eigentlich ist es ja so, dass die USt.,die 2010 richtigerweise ausgewiesen wurde, durch die Istversteuerung aber erst 2011 auf dem Bankkonto eingegangen ist nun, da ich wieder zur Kleinunternehmerregel zurückgekehrt bin, eine Einnahme 2o11 ist und ganz normal als Einnahme als E/Ü Rechner gewinnerhöhend erfasst wird. Eine Korrektur der USt. Erkl. 2010 erfolgt ja nur bei der Regelverst. und beim Bilanzierer. Bei der Regelverst. wäre sie ja bereits im Dez. 2010 angemeldet und dann abgeführt worden.
      Wenn ich im USt. Formular nur die beiden Kleinunternehmerfelder ausfülle und alles ander "0", dann gibt es keine Plausibilitätsprobleme. Diese treten erst auf, wenn ich als Kleinunternehmer in den anderen Feldern einen Eintrag vornehme.

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        #4
        AW: Problem beim Ausfüllen der Umsatzsteuerjahreserklärung

        Hallo Fachgehilfe,
        ich habe einen Testfall gemacht, Kz.238 keinen Eintrag, Kz. 239 Eintrag unter 17.500 und Kz. 177 eine Zahl 500 Euro, bei der Plausibilität kommt der grüne und gelbe Hinweis.(hast du dir mal die Meldung durchgelesen) Klick einmal auf nicht mehr anzeigen (deaktivieren der Fehlermeldung) und die Plausibilitätsprüfung läuft durch und du kannst übermitteln. (weil es sachlich und inhaltlich richtig ist)

        Tschüß

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