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Auswärtstätigkeiten Leiharbeiter länger als 3 Monate

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    Auswärtstätigkeiten Leiharbeiter länger als 3 Monate

    Huhu,

    bin ein wenig ratlos und hoffe auf eure Hilfe.

    Folgendes:

    Beschäftigung bei Zeitarbeitsfirma X bei einer Firma für länger als 3 Monate, vom 17.03. bis 06.09.11, am 06.09. endet auch der Vertrag bei X. Firma X gewährt aber steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeiten in Höhe von 382,20 Euro gem. Lohnsteuerbescheinigung.

    Ab 07.09.11 Beschäftigung bei Zeitarbeitsfirma Y bei verschiedenen Firmen nicht länger als 3 Monate, ohne steuerfreie Zuschüsse bis zum Ende des Jahres.

    Alle Fahrten wurden mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück gelegt, sprich Monatstickets in Höhe von jew. 95,55 Euro.

    Mein Wissensstand: Firma durch Zeitarbeitsfirma X = regelmäßige Arbeitsstätte bei Zeile 32 ff. Muss ich dann die Kosten für die Tickets für diese Zeit durch 2 teilen, da ja nur eine Strecke berücksichtigt wird?

    Die Tage bei den Firmen durch Zeitarbeitsfirma Y sind bei "beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten" einzutragen mit dem Haken "keine regelmäßige Arbeitsstätte", nähere Angaben, Adresse, Kosten und Verpflegung für die Tage dann bei 1. Auswärtstätigkeit, 2. Auswärtstätigkeit... Kosten in voller Höhe eintragen.

    Muss ich die steuerfreien Zuschüsse für Verpflegung von Zeitarbeitsfirma X dann überhaupt eintragen? Da diese ja länger als 3 Monate war, ist es ja in dem Sinne keine Auswärtstätigkeit mehr und wird als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen... wo Verpflegung nicht berücksichtigt wird.

    Weiß jemand wie das einzutragen ist?

    Wollte keinen Steuerberater hinzu ziehen um das Geld zu sparen ;-)

    Danke im Voraus.

    #2
    AW: Auswärtstätigkeiten Leiharbeiter länger als 3 Monate

    die zuschüsse sind immer einzutragen, denn sie zaehlen zum einkommen.
    wurden sie steuerfrei gewährt ohne das dies gerechtfertigt war, muessen sie nachtraeglich versteuert werden. ob anspruch auf verpflegungsmehraufwand besteht, hängt ja auch davon ab, wie lange sie jeweils von zu hause weg waren.

    bzgl. der fahrtkosten ist bei der angabe als reisekosten 0,30 € pro km anzusetzen, auch wenn der tatsaechliche aufwand geringer war. die kosten fuer das monatsticket kämen nur ins spiel, wenn das teurer war als der ansatz der km.

    wenn es sich um normale fahrtkosten handelt gelten die 30 cent pro entfernungskilometer (also nur einfache strecke pro arbeitstag).

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      #3
      AW: Auswärtstätigkeiten Leiharbeiter länger als 3 Monate

      Danke für die schnelle Antwort.

      Ok erster Punkt ist klar und bereits eingetragen.

      Bei den Reisekosten für Auswärtstätigkeiten (detailangaben) steht unten Summe Fahrtkosten privates Fahrzeug und Summe Fahrtkosten öffentliche Verkehrsmittel.

      Wenn ich im oberen Bereich sprich die km angebe mit den 0,30 Cent, setzt der die Summe bei Fahrtkosten privates Fahrzeug ein.

      Ich habe aber weder ein Auto noch einen Führerschein, kann doch also dann nicht richtig sein oder?

      Punkt 3 müsste jetzt auch klar sein, Entfernung 25 km x Arbeitstage x 0,30, also muss ich die tatsächlichen Kosten für Verkehrsmittel nicht noch zusätzlich eintragen, da diese geringer wären, richitg?

      Bezüglich der Verpflegung....Abwesenheit war jeweils ca. 10 Std.
      Zuletzt geändert von Nadine1984; 23.02.2012, 21:30.

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        #4
        AW: Auswärtstätigkeiten Leiharbeiter länger als 3 Monate

        oh, hmm... bezueglich der fahrtkosten auswärtstätigkeit bringt mich das jetzt ins grübeln.

        die möglichkeit für einen leiharbeiter die Fahrtkosten nach den tatsächlich zurückgelegten KM geltend zu machen, soll ja steuerliche vorteile bringen.
        wenn man da aber nur die tatsaechlichen kosten der monatskarte absetzen könnte, stünde man unter umständen ja noch schlechter da, als wenn man die normale entfernungspauschale und gerade nicht die auswärtstätigkeit geltend macht.

        beispiel: 25km einfache entfernung, aufgesucht an 20 tagen im monat ...
        ergibt ueber die reisekosten mit eigenem PKW 300 Euro und über die pendlerpauschale 150 Euro, und mit dem Monatsticket sollen dann nur 95 euro geltend zu machen sein? hmm... gerade bei der pendlerpauschale gelten ja definitiv die km, auch wenn mit man dem billigeren bus fährt.

        hier empfiehlt sich wohl besser der steuerberater oder lohnsteuerhilfeverein.

        im Zweifel würde ich vermutlich alle Fahrtkosten über die Pendlerpauschale geltend machen, anhand der Entfernungs-KM. die unterschiedlichen Arbeitsstätten kann man ja entsprechend eintragen. die monatstickets tauchen dann natuerlich nicht nochmal auf.

        die Verpflegungskosten kann man davon unabhängig ja trotzdem eintragen, insbesondere auch fuer die erste arbeitsstelle, selbst wenn dort mehr als 3 monate gearbeitet wurde, kann man ja das entsprechende haekchen setzen, das der abzug nur fuer die ersten 3 monate beantragt wird und die zu diesem zeitraum passende anzahl an tagen eintragen.

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          #5
          AW: Auswärtstätigkeiten Leiharbeiter länger als 3 Monate

          Gut, werde mich in dieser Sache nochmal erkundigen.

          Zur Not mach ich das so, wie du beschrieben hast. ;-)

          Vielen Dank für den Tipp und vor allem für die schnelle Antwort.

          LG

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