Huhu,
bin ein wenig ratlos und hoffe auf eure Hilfe.
Folgendes:
Beschäftigung bei Zeitarbeitsfirma X bei einer Firma für länger als 3 Monate, vom 17.03. bis 06.09.11, am 06.09. endet auch der Vertrag bei X. Firma X gewährt aber steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeiten in Höhe von 382,20 Euro gem. Lohnsteuerbescheinigung.
Ab 07.09.11 Beschäftigung bei Zeitarbeitsfirma Y bei verschiedenen Firmen nicht länger als 3 Monate, ohne steuerfreie Zuschüsse bis zum Ende des Jahres.
Alle Fahrten wurden mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück gelegt, sprich Monatstickets in Höhe von jew. 95,55 Euro.
Mein Wissensstand: Firma durch Zeitarbeitsfirma X = regelmäßige Arbeitsstätte bei Zeile 32 ff. Muss ich dann die Kosten für die Tickets für diese Zeit durch 2 teilen, da ja nur eine Strecke berücksichtigt wird?
Die Tage bei den Firmen durch Zeitarbeitsfirma Y sind bei "beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten" einzutragen mit dem Haken "keine regelmäßige Arbeitsstätte", nähere Angaben, Adresse, Kosten und Verpflegung für die Tage dann bei 1. Auswärtstätigkeit, 2. Auswärtstätigkeit... Kosten in voller Höhe eintragen.
Muss ich die steuerfreien Zuschüsse für Verpflegung von Zeitarbeitsfirma X dann überhaupt eintragen? Da diese ja länger als 3 Monate war, ist es ja in dem Sinne keine Auswärtstätigkeit mehr und wird als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen... wo Verpflegung nicht berücksichtigt wird.
Weiß jemand wie das einzutragen ist?
Wollte keinen Steuerberater hinzu ziehen um das Geld zu sparen ;-)
Danke im Voraus.
bin ein wenig ratlos und hoffe auf eure Hilfe.
Folgendes:
Beschäftigung bei Zeitarbeitsfirma X bei einer Firma für länger als 3 Monate, vom 17.03. bis 06.09.11, am 06.09. endet auch der Vertrag bei X. Firma X gewährt aber steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeiten in Höhe von 382,20 Euro gem. Lohnsteuerbescheinigung.
Ab 07.09.11 Beschäftigung bei Zeitarbeitsfirma Y bei verschiedenen Firmen nicht länger als 3 Monate, ohne steuerfreie Zuschüsse bis zum Ende des Jahres.
Alle Fahrten wurden mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück gelegt, sprich Monatstickets in Höhe von jew. 95,55 Euro.
Mein Wissensstand: Firma durch Zeitarbeitsfirma X = regelmäßige Arbeitsstätte bei Zeile 32 ff. Muss ich dann die Kosten für die Tickets für diese Zeit durch 2 teilen, da ja nur eine Strecke berücksichtigt wird?
Die Tage bei den Firmen durch Zeitarbeitsfirma Y sind bei "beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten" einzutragen mit dem Haken "keine regelmäßige Arbeitsstätte", nähere Angaben, Adresse, Kosten und Verpflegung für die Tage dann bei 1. Auswärtstätigkeit, 2. Auswärtstätigkeit... Kosten in voller Höhe eintragen.
Muss ich die steuerfreien Zuschüsse für Verpflegung von Zeitarbeitsfirma X dann überhaupt eintragen? Da diese ja länger als 3 Monate war, ist es ja in dem Sinne keine Auswärtstätigkeit mehr und wird als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen... wo Verpflegung nicht berücksichtigt wird.
Weiß jemand wie das einzutragen ist?
Wollte keinen Steuerberater hinzu ziehen um das Geld zu sparen ;-)
Danke im Voraus.
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