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Verlustvortrag/Negative Einkünfte 2010

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    Verlustvortrag/Negative Einkünfte 2010

    Hallo zusammen,
    ich habe eine kurze Frage zu dem Thema Verlustvortrag. Im Jahr 2010 war ich Studentin und habe über einige Wochen ein Praktikum absolviert. Ich hatte keine steuerpflichtigen Einkommen. Auf den Tipp meiner Steuerrechtdozentin und unserer Tageszeitung hin habe ich in meiner Einkommensteuererklärung für 2010 als "Einkommensteuererklärung" und "Erklärung zur Feststellung des verbliebenen Verlustvortrages" abgegeben. Ich wurde übrigens schriftlich daran erinnert, dass ich meine Erklärung noch abgeben muss...
    Unter Sonderausgaben als "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung der steuerpflichtigen Person" habe ich Kosten für Studium und Ausbildung 4.000 Euro angegeben. Mir wurde gesagt, dass 4.000 Euro ohne Nachweis absetzbar sind. Ich habe nicht mehr alle Nachweise über Ausgaben während des Studiums finden können...
    Darüber hinaus habe ich noch diverse Werbungskosten aufgeführt.
    Daraufhin habe ich vom Finanzamt meinen "Bescheid für 2010 über Einkommensteuer und Solizuschlag" erhalten, der einen negativen Betrag ausweist. Wie gehe ich damit in meiner Erklärung für 2011 um? Kann ich dies als Verlustvortrag betrachten? Ich bin mir nicht sicher, ob nicht ein gesonderter Bescheid für den Verlustvortrag vom Finanzamt kommt.
    Wenn ich diesen Betrag bei der nächsten Erklärung abziehen kann, wo und wie mache ich das? Macht es Sinn den Verlust auf bspw. die Erklärung für 2012 zu verschieben, da ich dort mehr Bruttolohn p.a. haben werde als in 2011?
    Ich hoffe, dass jemand mit diesem Thema schon Erfahrungen gemacht hat und mir weiterhelfen kann.

    #2
    AW: Verlustvortrag/Negative Einkünfte 2010

    Ich bin mir nicht sicher, ob nicht ein gesonderter Bescheid für den Verlustvortrag vom Finanzamt kommt.

    Das ist sicher! Verlustfeststellungsbescheide werden erstellt. Irgend ein Minus im Einkommensteuerbescheid sagt nichts aus, nur dass irgendetwas negativ war.

    Wie lautet die Überschrift des papiernen Bescheids?
    Nur Einkommensteuer oder auch Verlust?
    Zuletzt geändert von stiller; 24.02.2012, 18:49. Grund: Bescheid über Verlustfeststellung
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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      #3
      AW: Verlustvortrag/Negative Einkünfte 2010

      In Zeiten meiner Berufsausbildung und Tätigkeit als studentische Mitarbeiterin habe ich ebenfalls Steuererklärungen gemacht. Der mir damals zugesandte Bescheid, der natürlich positive Einkommen aufwies, sah genauso aus, wie dieser jetzt für 2010. Der Unterschied ist wirklich nur, dass die Einkünfte nicht positiv sondern negativ waren. Das Schreiben hat den Titel ""Bescheid für 2010 über Einkommensteuer und Solizuschlag". Halt das Schreiben, was jeder bekommt, nachdem er seine Steuererklärung eingereicht hat.

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        #4
        AW: Verlustvortrag/Negative Einkünfte 2010

        Also kein Verlust.
        Was steht denn in der Zeile zvE?
        Und in der Zeile GdE?
        Zuletzt geändert von stiller; 24.02.2012, 19:17. Grund: GdE
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: Verlustvortrag/Negative Einkünfte 2010

          Nein, das is ja auch mein Problem: aus dem Schreiben geht nicht direkt hervor, dass es sich um einen Verlustvortrag handelt. Es sieht halt aus wie alle Festsetzungsschreiben ...
          GdE: 1.367, ZvE: -4.561

          Kommentar


            #6
            AW: Verlustvortrag/Negative Einkünfte 2010

            GdE positiv = kein Verlustvortrag.

            Daß das zvE negativ ist, liegt u. a. an den offenbar hohen Sonderausgaben. Ist aber ohne Einfluß auf Verlustvortrag.

            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald
            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald

            Kommentar


              #7
              AW: Verlustvortrag/Negative Einkünfte 2010

              Okay... vielen Dank, Ronald. Also mache ich jetzt für 2011 ne ganz normale Einkommensteuererklärung...?!

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                #8
                AW: Verlustvortrag/Negative Einkünfte 2010

                Tja, Du hast keinen Verlust!
                Der GdE ist positiv, wenn er denn negativ wäre, könnten Verluste entstehen und vor- oder nachgetragen werden.

                Es kommt kein Verlustbescheid, weil kein Verlust enstanden ist.
                Gruss (S)stiller
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                  #9
                  AW: Verlustvortrag/Negative Einkünfte 2010

                  uups, da war Bewegung im thread und ich zu langsam.

                  Also mache ich jetzt für 2011 ne ganz normale Einkommensteuererklärung...?!

                  Die hast Du vorher auch "nur" gemacht.
                  Aus den Angaben Deiner Steuererklärung ergeben sich andere Anlagen, VL, G, S, ...

                  Du machst Deine Einkommensteuererklärung mit allen Deinen steuerlichen Angaben - und sollte ein Verlust entstehen, wird Deine Einkommensteuererklärung auch automatisch zur Verlustfeststellungserklärung.
                  Gruss (S)stiller
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                    #10
                    AW: Verlustvortrag/Negative Einkünfte 2010

                    Ja, hab ich jetzt ja auch verstanden... :-) ich hatte die Frage eher nur in die Richtung gestellt, dass ich ja dann den "Verlust" nicht weiter zu beachten habe...

                    Dennoch stellt sich mir nun noch die Frage: wie kann ich denn nun die Kosten für mein Studium rückwirkend geltend machen? Ist das jetzt gar nicht mehr möglich? Dieser Versuch scheint ja wohl gescheitert...kann ich es erneut noch einmal versuchen?
                    Folgender Artikel behandlet auch das Thema: http://www.stern.de/wirtschaft/job/urteil-des-bundesfinanzhofs-studienkosten-von-der-steuer-absetzbar-1717615.html
                    Zuletzt geändert von Katschu; 25.02.2012, 13:51.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Verlustvortrag/Negative Einkünfte 2010

                      Hallo Leute ,


                      ich bin ein selbstständiger versicherungsfachmann ,

                      ich habe bei meiner einkommensteuererklärung ein negatives ergebniß von knapp 600 euro erzielt ,bekomme ich dieses geld ausbezahlt oder wird es aufs nächste jahr verrechnet?


                      danke

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Verlustvortrag/Negative Einkünfte 2010

                        die glaskugel sagt, sie müssen genauer erklären, an welcher Stelle dieses negative Ergebnis steht bzw. woher sie diese sagenumwobene Zahl nehmen ;-)

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Verlustvortrag/Negative Einkünfte 2010

                          "bekomme ich dieses geld ausbezahlt"

                          garantiert nicht.

                          "aufs nächste jahr verrechnet?"

                          möglicherweise, wenn keine weiteren Einkünfte vorlagen, eventuell.
                          Gruss (S)stiller
                          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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                            #14
                            AW: Verlustvortrag/Negative Einkünfte 2010

                            Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                            "bekomme ich dieses geld ausbezahlt"

                            garantiert nicht.
                            ich wäre mit garantien vorsichtig, vielleicht meint er ganz schlicht das ergebnis der steuerberechnung ;-)

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Verlustvortrag/Negative Einkünfte 2010

                              @falzo
                              seine negativen Einkünfte/Verlustvorträge i.H.v. 600 Euro kriegt er GARANTIERT nicht bar auf Tatze ;-)

                              P.S. Versicherungen traue ich längst nicht mehr ;-)
                              Zuletzt geändert von stiller; 02.03.2012, 19:17. Grund: P.S. Versicherung
                              Gruss (S)stiller
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