Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage zu dem Thema Verlustvortrag. Im Jahr 2010 war ich Studentin und habe über einige Wochen ein Praktikum absolviert. Ich hatte keine steuerpflichtigen Einkommen. Auf den Tipp meiner Steuerrechtdozentin und unserer Tageszeitung hin habe ich in meiner Einkommensteuererklärung für 2010 als "Einkommensteuererklärung" und "Erklärung zur Feststellung des verbliebenen Verlustvortrages" abgegeben. Ich wurde übrigens schriftlich daran erinnert, dass ich meine Erklärung noch abgeben muss...
Unter Sonderausgaben als "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung der steuerpflichtigen Person" habe ich Kosten für Studium und Ausbildung 4.000 Euro angegeben. Mir wurde gesagt, dass 4.000 Euro ohne Nachweis absetzbar sind. Ich habe nicht mehr alle Nachweise über Ausgaben während des Studiums finden können...
Darüber hinaus habe ich noch diverse Werbungskosten aufgeführt.
Daraufhin habe ich vom Finanzamt meinen "Bescheid für 2010 über Einkommensteuer und Solizuschlag" erhalten, der einen negativen Betrag ausweist. Wie gehe ich damit in meiner Erklärung für 2011 um? Kann ich dies als Verlustvortrag betrachten? Ich bin mir nicht sicher, ob nicht ein gesonderter Bescheid für den Verlustvortrag vom Finanzamt kommt.
Wenn ich diesen Betrag bei der nächsten Erklärung abziehen kann, wo und wie mache ich das? Macht es Sinn den Verlust auf bspw. die Erklärung für 2012 zu verschieben, da ich dort mehr Bruttolohn p.a. haben werde als in 2011?
Ich hoffe, dass jemand mit diesem Thema schon Erfahrungen gemacht hat und mir weiterhelfen kann.
ich habe eine kurze Frage zu dem Thema Verlustvortrag. Im Jahr 2010 war ich Studentin und habe über einige Wochen ein Praktikum absolviert. Ich hatte keine steuerpflichtigen Einkommen. Auf den Tipp meiner Steuerrechtdozentin und unserer Tageszeitung hin habe ich in meiner Einkommensteuererklärung für 2010 als "Einkommensteuererklärung" und "Erklärung zur Feststellung des verbliebenen Verlustvortrages" abgegeben. Ich wurde übrigens schriftlich daran erinnert, dass ich meine Erklärung noch abgeben muss...
Unter Sonderausgaben als "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung der steuerpflichtigen Person" habe ich Kosten für Studium und Ausbildung 4.000 Euro angegeben. Mir wurde gesagt, dass 4.000 Euro ohne Nachweis absetzbar sind. Ich habe nicht mehr alle Nachweise über Ausgaben während des Studiums finden können...
Darüber hinaus habe ich noch diverse Werbungskosten aufgeführt.
Daraufhin habe ich vom Finanzamt meinen "Bescheid für 2010 über Einkommensteuer und Solizuschlag" erhalten, der einen negativen Betrag ausweist. Wie gehe ich damit in meiner Erklärung für 2011 um? Kann ich dies als Verlustvortrag betrachten? Ich bin mir nicht sicher, ob nicht ein gesonderter Bescheid für den Verlustvortrag vom Finanzamt kommt.
Wenn ich diesen Betrag bei der nächsten Erklärung abziehen kann, wo und wie mache ich das? Macht es Sinn den Verlust auf bspw. die Erklärung für 2012 zu verschieben, da ich dort mehr Bruttolohn p.a. haben werde als in 2011?
Ich hoffe, dass jemand mit diesem Thema schon Erfahrungen gemacht hat und mir weiterhelfen kann.
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