Zitat von Bambi9999
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Gegenfrage: Wie soll es den Deiner Ansicht sein ? Sei doch mal ehrlich: Wenn die Frist z.B. 30.09. wäre, verschiebt sich doch die Masse der Erklärungsabgabe auch nach hinten und Nichts wäre gewonnen, denn ohne eine Deadline scheint es nicht zu gehen. Die Standardbegründung "Arbeitsüberlastung" gilt doch auch dann.
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