Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kleinunternehmer: Mahnung wegen fälliger Umsatzsteuerzahlungen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kleinunternehmer: Mahnung wegen fälliger Umsatzsteuerzahlungen

    Hallo,

    ich habe von der Steuerkasse eine Mahnung wegen versäumter Umsatzsteuerzahlungen erhalten. Ich dachte, als Kleinunternehmer bin ich von der Umsatzsteuer befreit?

    So muss ich jetzt von einem sehr geringen dreistelligen Betrag auch noch 19% Steuern bezahlen. Vorausgegangen sind meine Umsatzsteuervoranmeldungen, auf deren Basis die zu zahlende Steuer nun festgesetzt wurde.

    Weiß jemand wie nun weiter vorzugehen ist? Kriege ich die (möglicherweise) zu Unrecht gezahlten Steuern wieder?

    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. Die nächste Zahlung steht kurz bevor.

    MfG
    Kimbo

    #2
    AW: Kleinunternehmer: Mahnung wegen fälliger Umsatzsteuerzahlungen

    Was haben Sie denn in den Voranmeldungen erklärt ? Wenn Sie dort trotz Kleinunternehmerregelung steuerpflichtige Umsätze erklärt haben und zum Ende der Voranmeldung eine Zahllast, dann haben Sie dem Finanzamt gerade erklärt, dass keine Kleinunternehmerregelung zum Tragen kommt. Und da bei der Umsatzsteuer Selbstveranlagung angesagt ist, IST ihre Voranmeldung mit von Ihnen ausgewiesener Zahllast quasi der Bescheid, so dass das Finanzamt natürlich auch die von Ihnen "festgesetzte" Umsatzsteuer haben will und anmahnt.

    Wenn Sie tatsächlich Quatsch erklärt haben (ein Kleinunternehmer gibt regelmäßig auch keine Voranmeldungen ab), müssen Sie gegen ihre eigene Voranmeldung Einspruch einlegen oder zumindest Änderung beantragen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Kleinunternehmer: Mahnung wegen fälliger Umsatzsteuerzahlungen

      Ich bedanke erst einmal für Ihre Antwort.

      Die Voranmeldungen habe ich hier über Elster verfasst und dort meine jeweiligen Verdienste eingetragen (im Feld "Umsatzsteuerpflichtig 19%" oder so ähnlich). War dies bereits ein Fehler?

      Ich tat es nur, weil ich bereits zuvor eine Mahnung wegen nicht eingereichter Voranmeldungen erhielt und dort mit zusätzlichen Gebühren gedroht wurde.


      Kann ich die Änderung/den Einspruch per Fax übermitteln oder müssen gewisse Formalitäten beachtet werden?

      MfG
      Kimbo

      Kommentar


        #4
        AW: Kleinunternehmer: Mahnung wegen fälliger Umsatzsteuerzahlungen

        "Ich dachte, als Kleinunternehmer bin ich von der Umsatzsteuer befreit?"

        >>> Ja, das kann man so sagen.

        "Vorausgegangen sind meine Umsatzsteuervoranmeldungen..."

        >>> Damit hat man erstmal auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet.

        "Weiß jemand, wie nun weiter vorzugehen ist? Kriege ich die (möglicherweise) zu Unrecht gezahlten Steuern wieder?

        >>> Ja. / Ja.

        "Die Voranmeldungen habe ich hier über Elster verfasst und dort meine jeweiligen Verdienste eingetragen (im Feld "Umsatzsteuerpflichtig 19%" oder so ähnlich). War dies bereits ein Fehler?"

        >>> Ja.

        "Ich tat es nur, weil ich bereits zuvor eine Mahnung wegen nicht eingereichter Voranmeldungen erhielt und dort mit zusätzlichen Gebühren gedroht wurde."

        >>> Nein, vor allem aus Unwissenheit in Bezug auf das Umsatzsteuergesetz.

        "Kann ich die Änderung/den Einspruch per Fax übermitteln

        >>> Ja.

        "oder müssen gewisse Formalitäten beachtet werden?"

        >>> Nein.

        >>> Gegen die Umsatzsteuervoranmeldungen kann kein Einspruch eingelegt werden, da die Einspruchsfrist offenbar vorbei ist (es wäre sonst keine Mahnung für die Zahlung der UStVZ gekommen). Aber es können noch Anträge auf Änderung der Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht werden. Spätestens mit der Umsatzsteuerjahreserklärung und in der danach folgenden Einspruchsfrist entscheidet man sich für oder gegen die Anwendung der Kleinunternehmerregelung.

        >>> Die bisher festgesetzten Säumniszuschläge bleiben zu zahlen, es sei denn, man bekommt sich nach Antrag erlassen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald
        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald

        Kommentar


          #5
          AW: Kleinunternehmer: Mahnung wegen fälliger Umsatzsteuerzahlungen

          Vielen Dank, Ronald.

          Ich frage mich nur, wieso ich Mahnungen bezüglich versäumter Voranmeldungen erhalten habe, obwohl ich doch anscheinend gar nicht zu diesen verpflichtet war??

          "Aber es können noch Anträge auf Änderung der Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht werden."

          Inwiefern "Anträge auf Änderung der Umsatzsteuervoranmeldungen"?

          Ich bin übrigens erst seit Mitte Dezember 2011 selbstständig tätig, falls dies relevant ist. Direkt für den Dezember 2011 kam dann auch die erste Mahnung bzgl. der Voranmeldungen. Wie kann dies sein, wenn ich davor noch nie eine Voranmeldungen gemacht habe, keine Umsatzsteuer gezahlt habe und als Kleinunternehmer gemeldet bin?

          MfG
          Kimbo

          Kommentar


            #6
            AW: Kleinunternehmer: Mahnung wegen fälliger Umsatzsteuerzahlungen

            Zitat von Kimbo Beitrag anzeigen
            Vielen Dank, Ronald.

            Ich frage mich nur, wieso ich Mahnungen bezüglich versäumter Voranmeldungen erhalten habe, obwohl ich doch anscheinend gar nicht zu diesen verpflichtet war??

            >>> Es könnte zum Beispiel an einem diesbezüglich falsch ausgefüllten Fragebogen fürs Finanzamt liegen...
            ____
            "Aber es können noch Anträge auf Änderung der Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht werden."

            Inwiefern "Anträge auf Änderung der Umsatzsteuervoranmeldungen"?

            >>> "Hiermit beantrage ich, die Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat ... wie folgt zu ändern ... - zum Beispiel
            ____
            Ich bin übrigens erst seit Mitte Dezember 2011 selbständig tätig, falls dies relevant ist. Direkt für den Dezember 2011 kam dann auch die erste Mahnung bzgl. der Voranmeldungen. Wie kann dies sein,

            >>> Weil Existenzgründer in den ersten 2 Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit monatliche UStVA abgeben müssen. Und wahrscheinlich wußte das Finanzamt nicht, daß man als Kleinunternehmer angesehen werden soll (Fragebogen falsch ausgefüllt?)
            ____
            wenn ich davor noch nie eine Voranmeldungen gemacht habe, keine Umsatzsteuer gezahlt habe und als Kleinunternehmer gemeldet bin?
            >>> Wie ist das gemeint - als Kleinunternehmer gemeldet sein?

            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald
            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald

            Kommentar


              #7
              AW: Kleinunternehmer: Mahnung wegen fälliger Umsatzsteuerzahlungen

              Hallo,

              mein Vorschlag wäre ja sich einfach mal mit dem FA in Verbindung zu setzen um den Sachverhalt aufzuklären.

              Sie gingen ja davon aus als Kleinunternehmer eingestuft zu sein, das FA aber ja nicht, denn ansonsten wären vom FA keine USt-Voranmeldungen angefordert worden.

              Kommentar


                #8
                AW: Kleinunternehmer: Mahnung wegen fälliger Umsatzsteuerzahlungen

                Zitat von Chapnator Beitrag anzeigen
                mein Vorschlag wäre ja sich einfach mal mit dem FA in Verbindung zu setzen um den Sachverhalt aufzuklären.
                genau! beine in die hand und ab dahin... sowas klärt sich im Zweifel vor ort am besten und schnellsten, als erst noch x briefe oder faxe hin und her schicken zu wollen ;-)

                Kommentar

                Lädt...
                X