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getrennt oder gemeinsame Veranlagung: Rechnet das FA das selber aus?

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    getrennt oder gemeinsame Veranlagung: Rechnet das FA das selber aus?

    Hallo
    Ich bin selbstständig und mein Mann ist Angestellter.
    Wir haben am WE unsere Steuer fertig gemacht (getrennte Veranlagung) und uns dann überlegt ob eine gemeinsame nicht besser wäre.
    Im Seitentext auf dem Hauptvordruck steht :
    "Wird keine Veranlagungsart angekreuzt, unterstellt das Finanzamt, dass die Ehegatten die Zusammenveranlagung wählen; diese Veranlagungsart ist im Regelfall für sie die günstigere."
    Heisst das, dass das FA die günstigere Variante wählt?
    Oder sollten wir trotzdem beide Varianten austesten?
    Es ist halt nur so, dass wir sonst alles neu eingeben müssen.
    Oder hat jemand einen Tipp wie es einfacher geht ohne alles neu machen zu müssen?

    Danke schon mal und viele Grüße

    #2
    AW: getrennt oder gemeinsame Veranlagung: Rechnet das FA das selber aus?

    Das nimmt ihnen das FA nicht ab. Es gibt Software zum kaufen, die das automatisch durchrechnet und vergleicht. Bei Elsterformular müssen sie das selbst tun, also eine Zusammen- und zwei getrennte Veranlagungen eingeben und durchrechnen. Nur so sind sie sicher, dass die Zusammenveranlagung wirklich günstiger ist.

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      #3
      AW: getrennt oder gemeinsame Veranlagung: Rechnet das FA das selber aus?

      die erklärung vom ehemann kopieren und nur noch die daten der ehefrau ergaenzen, um eine zusammenveranlagung berechnen zu können, das sollte zumindest nur die halbe arbeit darstellen ;-)

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        #4
        AW: getrennt oder gemeinsame Veranlagung: Rechnet das FA das selber aus?

        O.k ich sehe schon....es wäre aber auch zu schön gewesen! )

        Gibt es denn eine Regel ab wann eine getrennte oder eine Zusammenveranlagung sinnvoll wäre?

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          #5
          AW: getrennt oder gemeinsame Veranlagung: Rechnet das FA das selber aus?

          klar, es ist das sinnvoller, bei dem in der berechnung mehr rückerstattung rum kommt ;-)

          mal im ernst, es gibt viel zu viele varianten und möglichkeiten, die da mit einfliessen, so das man das für den einzelfall in pauschaler form nichtmal annähernd sagen kann.

          das einzige was man wohl sagen kann, ist, dass in der mehrzahl der fälle die zusammenveranlagung die guenstigere variante darstellt, insbesondere bei unterschiedlichen einkommen, da hier ggf. ein ausgleich zwischen den einkommen bzgl. der steuern stattfinden kann, wovon in summe dann eben profitiert wird.

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            #6
            AW: getrennt oder gemeinsame Veranlagung: Rechnet das FA das selber aus?

            Kann man sich (wenn man verheiratet, harmonisch in einem Haushalt zusammenlebt) denn immer aussuchen, ob man zusammen oder getrennt veranlagen möchte? Wenn ja, jedes Jahr auf's Neue?

            Schon wenn ich einen Freisellungsauftrag bei meiner Bank stelle, muss ich dort angeben, ob wir getrennt oder zusammenveranlagen. Das kann ich im vorhinein doch gar nicht wissen! Wir haben kein gemeinsames Konto!

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              #7
              AW: getrennt oder gemeinsame Veranlagung: Rechnet das FA das selber aus?

              Zitat von Dominik Beitrag anzeigen
              Kann man sich ... denn immer aussuchen, ob man zusammen oder getrennt veranlagen möchte? Wenn ja, jedes Jahr aufs Neue?
              Genau!


              Zitat von Dominik Beitrag anzeigen
              Schon wenn ich einen Freisellungsauftrag bei meiner Bank stelle, muss ich dort angeben, ob wir getrennt oder zusammenveranlagen.
              Ich hab mir mal 'n paar Freistellungsaufträge zusammengegoogelt. Allerdings konnte ich keinen finden, in dem man das angeben müsste.

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                #8
                AW: getrennt oder gemeinsame Veranlagung: Rechnet das FA das selber aus?

                "zusammengegoogelt"

                Vielleicht sollte man auch mal "bingen" und andere Suchmaschinen bemühen.

                Den Rest kann sich jeder selbst aussuchen.

                ;-)
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                  #9
                  AW: getrennt oder gemeinsame Veranlagung: Rechnet das FA das selber aus?

                  Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                  Vielleicht sollte man auch mal "bingen" und andere Suchmaschinen bemühen.
                  Yawoohl.

                  Aber bingen steht halt nicht im Duden.

                  Oder im Wahrig. Oder im Mackensen.

                  ;D

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                    #10
                    AW: getrennt oder gemeinsame Veranlagung: Rechnet das FA das selber aus?

                    Also bei dem Online-Freistellungsauftrag meiner zwei Banken muss ich es angeben! Bei meinem Girokonto ist die Zusammenveranlagung angewählt und ich kann die getrennte Veranlagung gar nicht auswählen! Meine Frau hat bei der selben Bank ein (eigenes, separates!) Girokonto und der Freistellungsauftrag gilt wohl neuerdings pro Bank für beide Ehepartner zusammen?!
                    Bei der anderen Bank (Tagesgeldkonto) möchte ich gerade einen Freistellungsauftrag (online) stellen, aber dabei muss ich nun angeben, ob wird zusammen oder getrennt veranlagen wollen!

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                      #11
                      AW: getrennt oder gemeinsame Veranlagung: Rechnet das FA das selber aus?

                      Zitat von Dominik Beitrag anzeigen
                      Kann man sich ... denn immer aussuchen, ob man zusammen oder getrennt veranlagen möchte? Wenn ja, jedes Jahr aufs Neue?
                      Genau!

                      >>>> Künftig geht das nicht mehr, siehe Änderung des Einkommensteuergesetzes. Ich weiß leider nicht mehr, ob dies bereits für VZ 2012 gilt.

                      Zitat von Dominik Beitrag anzeigen
                      Schon wenn ich einen Freisellungsauftrag bei meiner Bank stelle, muß ich dort angeben, ob wir getrennt oder zusammenveranlagen.
                      Ich hab mir mal 'n paar Freistellungsaufträge zusammengegoogelt. Allerdings konnte ich keinen finden, in dem man das angeben müßte.

                      >>>> Selbst wenn es denn doch so WÄRE, könnte man es im Rahmen der Einkommensteuererklärung ändern (lassen).
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Ronald

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