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Anlage Kind Ausfüllen bei getrennt lebenden Eltern ( waren nicht verheiratet )

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    Anlage Kind Ausfüllen bei getrennt lebenden Eltern ( waren nicht verheiratet )

    Hallo Zusammen,

    hoffe hier auf Hilfe da ich bei dieser Anlage solangsam den durchblick verliere.

    Folgende Situation ist gegeben:

    Ich und meine Ex leben getrennt und haben einen gemeinsamen Sohn von 1 Jahr.
    Sie bezieht das komplette Kindergeld inkls. 240 Euro unterhalt von mir, für meinen Sohn.
    Haben beide das Sorgerecht.
    Ich Sehe ihn alle vier Wochen.

    Fragen.

    Was steht mir zu, bzw. kann ich absetzen.
    Sind die 240 Euro Unterhalt auch absetzbar?
    Kann ich die Kilometer absetzten ( eine Strecke 175 km )
    Und was und wo müßte ich ausfüllen.

    Wäre für eure Hilfe sehr Dankbar.

    LG

    #2
    AW: Anlage Kind Ausfüllen bei getrennt lebenden Eltern ( waren nicht verheiratet )

    Jeder Elternteil muss seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Kind beifügen. Darin sind folgende Angaben zu machen:
    Zeile 4 - 8 (bei Kindergeld Kennziffer 15 = 1.104 € eintragen)
    Zeile 9 = leibliches Kind ankreuzen
    Zeile 10 = Anschrift des anderen Elternteils ankreuzen und von - bis ausfüllen

    Mit dem Kindergeld sind alle Aufwendungen abgegolten, also auch Unterhalt und Fahrtkosten

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      #3
      AW: Anlage Kind Ausfüllen bei getrennt lebenden Eltern ( waren nicht verheiratet )

      Danke für die schnelle und gute Antwort.

      Mir stellt sich jedoch noch eine frage und denke das ich damit auch richtig liege.
      Mein Sohn ist am 17. Mai letzten Jahres geboren, dann wird doch sicher das Kindergeld anteilsmäßig ( Monate ) gerechnet ? Oder.

      Danke Nochmals

      LG

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        #4
        AW: Anlage Kind Ausfüllen bei getrennt lebenden Eltern ( waren nicht verheiratet )

        Richtig. Sie tragen ja Ihren -hälftigen- Kindergeldanspruch ein. Und von Januar bis April hatten Sie mangels Kind natürlich keinen Anspruch auf Kindergeld.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage Kind Ausfüllen bei getrennt lebenden Eltern ( waren nicht verheiratet )

          Danke für die Super hilfe nochmals, hat mir sehr geholfen.

          Lg

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            #6
            Hallo um das Thema nochmal aufzuholen. Wenn das Kind unter 3 Jahren ist, ist man ja dazu verpflichtet Betreeungsunterhalt an die Kindestmutter zu zahlen. Wo kann ich diesen eintragen?

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              #7
              Anlage Unterhalt für Unterhalt an die Kindesmutter. An die Kindesmutter ausgezahlter Unterhalt für das Kind natürlich nicht, das ist durch Kindergeld abgegolten.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                Anlage Unterhalt für Unterhalt an die Kindesmutter.
                Es kann sein, dass der Unterhalt derzeit noch nicht in der Steuerberechnung erscheint. Der Fehler sollte bis Ende Januar behoben werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  @Picard genau! Der Kindestunterhalt kann nicht angesetzt werden, da dieser mit dem Freibetrag abgegolten ist. Der Betreeungsunterhalt kann angesetzt werden, Nachweis Überweisung muss natürlich beigelegt werden.

                  Kommentar


                    #10
                    Den Betreeungsunterhalt habe ich noch nicht eingetragen und warte dann bis Ende Januar damit.

                    So nun mein aktueller Stand:

                    Anlage Kind ist ausgefüllt.
                    - Zeile 4-8 (Steuerid.- Wohnsitz)
                    - Zeile 10 "Kindschaftsverhältnis zur stpfl. Person leibliches Kind

                    Hauptvordruck
                    Seite 2 Einkommensersatzleistungen
                    - Zeile 38 Elterngeld 0

                    Trotzdem wird mir diese Fehlermeldungen angezeigt

                    Anlage Kind: Für ein Kind wurde keine Angaben zum Kindschaftsverhältnis bzw. zum Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen gemacht oder die Übertragung der Freibeträge für Kinder auf die Groß/Stiefeltern fehlt.


                    Wie bekomme ich das Problem behoben?

                    Kommentar


                      #11
                      Du musst schon auch die Daten der Mutter bei Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person (Zeile 11 ff.) angeben.

                      Den halben Kindergeldanspruch hast du erklärt?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Danke dir Charlie24!

                        Ich hab jetzt in der Anlage Kind "Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person (Zeile 11 ff.) die Daten der Kindesmutter eingetragen und die Fehlerbehebung ist weg.

                        Den halben Kindergeldanspruch habe ich nicht erklärt bzw. nur die 50% der Höhe in der Angabe zum Kind "Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen 2019" eingetragen.


                        Kannst du mir noch sagen in welcher Zeile ich den bezahlten Betreeungsunterhalt an die Kindestmutter eintrage?

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                          #13
                          Zitat von Shareb Beitrag anzeigen
                          Kannst du mir noch sagen in welcher Zeile ich den bezahlten Betreeungsunterhalt an die Kindestmutter eintrage?
                          Hallo Shareb,

                          dazu musst du die Anlage Unterhalt ausfüllen.

                          Tschüß

                          Kommentar


                            #14
                            Die 50% sind doch der halbe Kindergeldanspruch, dann passt das schon
                            Kannst du mir noch sagen in welcher Zeile ich den bezahlten Betreeungsunterhalt an die Kindestmutter eintrage?
                            Nicht in der Anlage Kind, sondern in der Anlage Unterhalt! Da musst du aber deutlich mehr als nur eine Zeile ausfüllen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              Ist es nicht möglich diesen in der Anage Kind unter Zeile 73 auszufüllen oder muss ich zwingend die Anlage Unterhalt ausfüllen.

                              Ich möchte das so wenig wie möglich über die Kindestmutter läuft und mir fehlen auch diverse Infos wie die Steuerid.

                              Zeile: 33 Verwandschaftsverhältnis zur Kindesmutter , hier gibt es keine zu treffende Option anzuklicken ("Kindesmutter")

                              oder läuft die Anlage Unterhalt unter mein Kind.

                              Vielen lieben Dank Leute!

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