Berechtigung Beleganruf

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  • pmaar
    Neuer Benutzer
    • 27.02.2014
    • 4

    #1

    Berechtigung Beleganruf

    Hallo an Alle,
    ich habe heute meinen ELSTER Zugang aktiviert und wollte mich für den Belegabruf berechtigen. Nachdem dies mit einer Fehlermeldung abgewiesen wurde, habe ich nach einigem Suchen herausgefunden, dass dies offensichtlich nur mit Anmeldung mit IDNr. möglich ist. Ich habe die Beantragung mit der Steuetrnummer vorgenommen.
    Nun meine Fragen
    - Ist meine obige Annahme korrekt?
    - Kann ich meine bestehenden Anmeldedaten um die IDNr. ergänzen?
    - Muss ich mein Konto löschen und die Anmeldeprozedur nochmals vornehmen?
    Es wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

    Vielen Dank erstmal
    pmaar
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    AW: Berechtigung Beleganruf

    - ja.
    - nein.
    - löschen musst du nicht, wohl aber die Anmeldeprozedur neu machen. Hast halt dann zwei Zertifikate.

    Kommentar

    • pmaar
      Neuer Benutzer
      • 27.02.2014
      • 4

      #3
      AW: Berechtigung Beleganruf

      Danke für Deine schnelle Hilfe. So etwas habe ich fast befürchtet.

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