AW: Login mit USB-Stick unter Mac OS 10.6.8 nicht mehr moeglich
Guten Abend Basteltyp,
vielen Dank für die Info.
Mit freundlichen Grüßen
Hagen Gronert
Login mit USB-Stick unter Mac OS 10.6.8 nicht mehr moeglich
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Ein Gast antworteteAW: Login mit USB-Stick unter Mac OS 10.6.8 nicht mehr moeglich
@ Jensen,
Ihre Frage: Meine ersten Fragen sind, ob es sein kann, dass ich und mein Ehemann verschiedene Steuernummern haben.
Antwort: ja
Sie schreiben:
Ich habe also nun die Papierform der Einkommenssteuererklärung vorliegen und finde im Portal nicht die Möglichkeiten, alles einzutragen.
Mein Tipp: Verwenden Sie ElsterFormular
Anmerkung: Für meine Firma und für meine privaten Steuererklärungen verwende ich
erfolgreich ElsterFormular
Empfehlung:
Download ElsterFormular im Gesamtumfang
Ihre Frage: Wo können Beiträge zur Zahn-Zusatzversicherung eingetragen werden?
Meine Antwort: Anlage Vorsorgeaufwand
Ihre Frage: Wo können Spenden eingetragen werden?
Meine Antwort: Mantelbogen (Hauptvordruck: Einkommensteuererklärung)
Ihre Frage: Wo können andere außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten eingetragen werden?
Meine Antwort: Mantelbogen ( Hauptvordruck: Einkommensteuererklärung)
Ihre Frage: Wo können weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen eingetragen werden?
Meine Antwort: Anlage Vorsorgeaufwand
Ihre Frage: Wie finde ich eine Anlage S, in die ich meine einnahmen eintragen kann?
Meine Antwort: Im ElsterFormular Gesamtumfang
Ihre Frage: Wie finde ich die Anlagen KAP?
Meine Antwort: Im ElsterFormular Gesamtumfang
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Hallo jensen,Zitat von jensen Beitrag anzeigenHallo L. E. Fant,
aus dem Verlauf dieses Themas können Sie lesen, warum im meine Frage unter diesen Titel schreibe.
Meine Suche nach 'ElsterOnline-Unterforum' und 'Elsterformular' hat übrigens nicht ergeben.
auf jeder dieser Seiten gibt es oben links einen Button Forum.
Hier ist der direkte Einstieg, derselbe Weg um ein Unterforum auszusuchen:
Wenn man ein passendes Unterforum ausgewählt hat,
gibt es einen dicken grünen Button +Thema erstellen
P.S.
Diesen Button sieht man natürlich nur wenn man im Forum angemeldet ist,
Zuletzt geändert von Basteltyp; 15.10.2014, 21:35.
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Hallo L. E. Fant,
aus dem Verlauf dieses Themas können Sie lesen, warum im meine Frage unter diesen Titel schreibe.
Meine Suche nach 'ElsterOnline-Unterforum' und 'Elsterformular' hat übrigens nicht ergeben.
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Interessant wäre aber, ob Du dort auch Deine Steuererklärung machst. Dann kannst Du Deine Frage evtl. im ElsterOnline-Unterforum stellen. Für den Fall dass Du mit ElsterFormular arbeitest: auch dafür gibt's ein Unterforum. Und sogar ein gemeinsames Unterforum für jede andere Software gibt's hier, obwohl ja die anderen Programme in der Regel auch ihre Userforen haben.Zitat von jensen Beitrag anzeigenBei Elster-Online-Portal habe ich jetzt zu jeder Steuernummer ein Benutzerkonto aktiviert.
Jedenfalls ganz undurchsichtig, warum die Überschrift für Deine Frage Login mit USB-Stick unter Mac OS 10.6.8 nicht mehr moeglich lautet.
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Hallo Hagen-Gronert,
hallo an alle,
ich hoffe auf Hilfe!
vom Finanzamt wurde ich gestern angerufen, dass in unserem Bundesland nur elektronisch übermittelte Einkommensteuererklärungen akzeptiert würden. Ich hatte die EÜR elektronisch übermittelt, die gemeinsame Einkommenssteuererklärung auf Papier geschickt. Nun hab ich einen neuen Termin, um die Einkommenssteuererklärung auch elektronisch einzureichen. Ich wollte es erst einmal ohne Härtefallantrag versuchen, denn der müsste ja auch begründet werden. Und die Finanzamtssachbearbeiterin hatte, als ich ihr meine Probleme geschildert hatte, nur gesagt, ich solle mir einen Steuerberater nehmen. Genau das möchte ich aber nicht, weil ich nicht im Geld schwimme.
Meine ersten Fragen sind, ob es sein kann, dass ich und mein Ehemann verschiedene Steuernummern haben. Bei Elster-Online-Portal habe ich jetzt zu jeder Steuernummer ein Benutzerkonto aktiviert.
Ich habe also nun die Papierform der Einkommenssteuererklärung vorliegen und finde im Portal nicht die Möglichkeiten, alles einzutragen.
Zu seinem Arbeitnehmer-Konto hab ich Fragen:
Wo können Beiträge zur Zahn-Zusatzversicherung eingetragen werden?
Wo können Spenden eingetragen werden?
Wo können andere außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten eingetragen werden?
Wo können weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen eingetragen werden?
Wie finde ich eine Anlage S, in die ich meine einnahmen eintragen kann?
Wie finde ich die Anlagen KAP?
Für hilfreiche Hinweise wäre ich sehr dankbar.
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Kann klappen.
Ich bin jetzt einfach nach der Anforderungsliste gegangen und da steht OS 10.6. nicht mehr dabei, erst ab 10.7. aufwärts. Letztlich wie mit Win XP: Kann klappen, muss aber nicht. Und wenns nicht geht: Kein Support.
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Hallo JamesBondoo7,Zitat von JamesBondoo7 Beitrag anzeigenAus der Erfahrung heraus, werden die laufenden UStVA nicht so "stiefmütterlich" behandelt, wie die Jahreserklärungen. Heißt: Bei Voranmeldungen ist das "Risiko", dass das Amt die Papiermeldungen dauerhaft (!) akzeptiert eher geringer. Irgendwann wird das nur mit den Jahreserklärungen ähnlich werden, manche Ämter (s.o.) sind ja schon dabei.
Zum § 150 Absatz 8 der Abgabenordnung:
Das ist so eine Sache für sich. Wenn man den aufmerksam ließt, wird man feststellen, dass man da "Alles und Nichts" reininterpretieren kann. Letztlich dreht sich aber die ganze Sache um das Wörtchen "unzumutbar". Das wird erst über die Gerichte geklärt werden, was man darunter zu verstehen hat. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass jemand der nur (!) für die Steuer ein neues Betriebssystem kaufen müsste, durchaus ein Härtefall sein kann. Aber das ist letztlich Spekulation. Ich stütze meine These aber auch aus Satz 2 der Vorschrift, die als Beispiel eines Härtefalls davon spricht, dass die "Schaffung der techn. Voraussetzungen nur mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand" möglich wäre. Und da wäre dann Begriff Nummer 2: "unerheblich", oder besser "nicht unerhablich".
Sind jemandem zufällig Urteile zu Elster vor dem Hintergrund des Betriebssystems bekannt ?
Urteile sind mir nicht bekannt, da ist es vielleicht zu früh, dass bis zur letzten Instanz jemand durchgetobt ist.
Aber aus Erfahrung weiß ich, dass bei der Härtefallregelung u.a. für zumutbar gehalten wird den PC eines Verwandten zu benutzen oder wer Erklärungen über den Steuerberater machen lässt und nur die Voranmeldungen selber machen will, um Kosten zu sparen es zumutbar ist, dies auch den Steuerberater zu übergeben usw.
Tschüß
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Hallo,
@ chrisbo, @ jensen,
warum muss es unbedingt der USB-Stick sein?
Mit einem reinen Software-Zertifikat wäre das Ganze
doch Hardware und Betriebssystem unkritisch.
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Aus der Erfahrung heraus, werden die laufenden UStVA nicht so "stiefmütterlich" behandelt, wie die Jahreserklärungen. Heißt: Bei Voranmeldungen ist das "Risiko", dass das Amt die Papiermeldungen dauerhaft (!) akzeptiert eher geringer. Irgendwann wird das nur mit den Jahreserklärungen ähnlich werden, manche Ämter (s.o.) sind ja schon dabei.
Zum § 150 Absatz 8 der Abgabenordnung:
Das ist so eine Sache für sich. Wenn man den aufmerksam ließt, wird man feststellen, dass man da "Alles und Nichts" reininterpretieren kann. Letztlich dreht sich aber die ganze Sache um das Wörtchen "unzumutbar". Das wird erst über die Gerichte geklärt werden, was man darunter zu verstehen hat. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass jemand der nur (!) für die Steuer ein neues Betriebssystem kaufen müsste, durchaus ein Härtefall sein kann. Aber das ist letztlich Spekulation. Ich stütze meine These aber auch aus Satz 2 der Vorschrift, die als Beispiel eines Härtefalls davon spricht, dass die "Schaffung der techn. Voraussetzungen nur mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand" möglich wäre. Und da wäre dann Begriff Nummer 2: "unerheblich", oder besser "nicht unerhablich".
Sind jemandem zufällig Urteile zu Elster vor dem Hintergrund des Betriebssystems bekannt ?
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Ein Gast antworteteAW: Login mit USB-Stick unter Mac OS 10.6.8 nicht mehr moeglich
Hier können Sie sich informieren:Zitat von jensen Beitrag anzeigenHallo chrisbo,
UStVA und UStErklärung hab ich nicht, wurde aber letztes Jahr vom Finanzamt angerufen, dass ich meine EÜR elektronisch abzugeben habe. Ich hatte mich neu veräppelt und konnte die Mac-Os-Version nicht nutzen. Mir wurde gesagt, ich solle mir einen Steuerberater nehmen. Die Papierform werde nicht mehr akzeptiert, das dürften sie nicht mehr.
Dann hab ich versucht, einen abgeschriebenen und ausgemusterten EEE-PC an den iMac anzuschließen, das klappte schon wegen der Stecker nicht. Dann machte ich Termine mit meiner Freundin, um an ihrem PC zu arbeiten. Es war alles mehr als stressig, weil ich diese Formulare, insbes. das mit den Abschreibungen, nicht auf Anhieb ausfüllen konnte.
Das mit dem Härtefall nach § 150 Absatz 8 der Abgabenordnung find ich eine gute Idee. Funktioniert das? Hat das jemand gemacht?
VG
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Hallo chrisbo,
UStVA und UStErklärung hab ich nicht, wurde aber letztes Jahr vom Finanzamt angerufen, dass ich meine EÜR elektronisch abzugeben habe. Ich hatte mich neu veräppelt und konnte die Mac-Os-Version nicht nutzen. Mir wurde gesagt, ich solle mir einen Steuerberater nehmen. Die Papierform werde nicht mehr akzeptiert, das dürften sie nicht mehr.
Dann hab ich versucht, einen abgeschriebenen und ausgemusterten EEE-PC an den iMac anzuschließen, das klappte schon wegen der Stecker nicht. Dann machte ich Termine mit meiner Freundin, um an ihrem PC zu arbeiten. Es war alles mehr als stressig, weil ich diese Formulare, insbes. das mit den Abschreibungen, nicht auf Anhieb ausfüllen konnte.
Das mit dem Härtefall nach § 150 Absatz 8 der Abgabenordnung find ich eine gute Idee. Funktioniert das? Hat das jemand gemacht?
VG
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UStVA weiß ich nicht, aber Einkommen-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung: ja.Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
auch UStVA und UStErklärung? Glaub ich nicht
Gruß FIGUL
[Nachtrag]
Ich habe noch einmal nachgefragt:
Voranmeldungen muss er keine abgeben, und bei den Steuererklärungen schreibt er einfach immer im Anschreiben dazu, dass er keinen elsterfähigen Computer hätte und die Erklärungen deshalb auf Papier abgeben müsse :-) Beantragt hat er aber nichts, das geht immer so durch.Zuletzt geändert von ksibln; 03.10.2014, 01:06.
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Hallo,
auch UStVA und UStErklärung? Glaub ich nicht
Gruß FIGUL
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