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    #16
    AW: Anmeldung / Login geht nicht

    Zitat von Elstergenervter Beitrag anzeigen
    aber es sieht dann nicht so aus wie in dem Bildschirmformular? oder was meinst Du, L.E.Fant ?
    Genau, das mein ich.

    Du kannst natürlich in jeder Software, mit der Du Daten an das Finanzamt gesendet hast, nachgucken, was Du genau abgeschickt hast. Aber auf die Server der Finanzverwaltung hast Du (diesbezüglich zumindest) keinen Zugriff.

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      #17
      AW: Anmeldung / Login geht nicht

      ach. das is ja doof. dann sieht das vermutlich genau so aus wie der Ausdruck meines Taxpool Steuerprogramms.
      Naja, also macht das ElsterFormularProgramm für mich wohl nur wenig Sinn.
      Dan bleibe ich doch lieber bei der Speicherplatz-sparsamen Variante über das Ausfüllen der www.formulare-bfinv.de/ffw Seite.
      Das kann man dann auch komplett so ausdrucken wie es aussieht. Ganz klassisch :-)

      Habe auch grade festgestellt, dass ElsterFormular 550MB Speicherplatz benötigt. Das ist ein ziemlich arg vollgestopfter Datenkolloss.
      Ist mir unbegreiflich, wozu ein Text und Rechenprogramm so viel DatenPlatz benötigt.
      Zumal mein Stuerprogramm ebenso volumös ist, vermute ich mal das liegt an den Elster Modulen. Und das wiederrum spricht für schlechte Programmierung, vermutlich im modularem Bauklotzverfahren. ... aber naja, das's n anderes Thema ;-)

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        #18
        AW: Anmeldung / Login geht nicht

        Als selbständiger bist Du allerdings verpflichtet, die Steuererklärung per Elster zu übermitteln.

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          #19
          AW: Anmeldung / Login geht nicht

          aber doch nicht die Einkommensteuererklärung.

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            #20
            AW: Anmeldung / Login geht nicht

            @ Elstergenervter

            Info für Sie:

            https://www.elster.de/untern_recht.php

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              #21
              AW: Anmeldung / Login geht nicht

              aha. Danke für die Info.
              Da steht tatsächlich es bestünde elektronische Übermittlungspflicht bei: "Einkommensteuererklärungen (sofern Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt werden) ab dem Veranlagungszeitraum 2011."

              Ich habe meine EKStErklärung 2011, 2012, 2013 und 2014 aber immer per Papier eingereicht. Das wurde bisher nie beanstandet.

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                #22
                AW: Anmeldung / Login geht nicht

                Hallo Elstergenervter,

                Zitat:Nun wundere ich mich, dass es noch ein zweites Format gibt. Ich frage mich wozu, und wieso die beiden Formate nicht kompartibel sind??
                Das das ElsterFormular etwas anderes ist als das Formular der Finanzbehörde, wusst ich nicht.

                Die Formulare unter formulare-bfinv.de sind zum Ausfüllen und Ausdrucken und dann deinem Finanzamt zuschicken.
                Elsterformular kann zur Übermittlung der Steuererklärungen genutzt werden und wenn man ein Zertifikat hat ->spart man sich den Ausdruck.

                Zitat:Eine Einnahme-Überschissrechnung kann man damit aber nicht erstellen, oder? Also braucht man als "Unternehmer" weiter die Zusatzprogramme.

                Wenn du Elsterformular im Gesamtumfang herunterlädst hast du die EÜR auch dabei, die wird separat übermittelt.

                Tschüß

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                  #23
                  AW: Anmeldung / Login geht nicht

                  re: "wenn man ein Zertifikat hat ->spart man sich den Ausdruck."
                  lach ... naja, es geht bei der Datenübertragung wohl weniger darum, dass sich der Steuerzahler 10 Blatt Papier im Jahr sparen kann, als darum, dass beim FA alles automatisiert abgespeichert wird, und somit jeder Zeit abrufbar und auch automatisch kontrollierbar ist.
                  Nicht unbedingt ein Vorteil für den Steuerpflichtigen! ;-)

                  re: "Wenn du Elsterformular im Gesamtumfang herunterlädst hast du die EÜR auch dabei, die wird separat übermittelt."
                  Ja, das Formblatt EÜR ist dabei, aber das ersetzt ja nun nicht die Einnahme ÜberschussRECHNUNG, sondern in dem Formblatt werden ja nur die Teilergebnisse aus der betrieblichen Einnahmen- Überschussrechnung eingetragen. (DAS machen Programme wie Taxpool dann übrigens automatisch)
                  Eine Berechnungsmöglichkeit der Einnahmen und Überschussrechnung, um zu den Teilergebnissen zu kommen, habe ich im ElsterFormular nicht finden können. Und genau DAS ist ja der Löwenanteil einer betrieblichen Steuererklärung.
                  (ehem ... "Buchhaltung" sagt man wohl auch dazu)
                  Zuletzt geändert von Elstergenervter; 25.08.2015, 11:21.

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                    #24
                    AW: Anmeldung / Login geht nicht

                    [QUOTE=Elstergenervter;198131]re: "wenn man ein Zertifikat hat ->spart man sich den Ausdruck."
                    lach ... naja, es geht bei der Datenübertragung wohl weniger darum, dass sich der Steuerzahler 10 Blatt Papier im Jahr sparen kann, als darum, dass beim FA alles automatisiert abgespeichert wird, und somit jeder Zeit abrufbar und auch automatisch kontrollierbar ist.
                    Nicht unbedingt ein Vorteil für den Steuerpflichtigen! ;-)

                    QUOTE]

                    Hallo Elstergenervter,
                    auch wenn du ohne Zertifikat übermittelst -> werden deine übermittelten Daten unter deiner Steuernummer gespeichert bzw. verarbeitet. Beim Verfahren mit oder ohne Zertifikat geht es um die Erleichterung für den Steuerpflichtigen -> Papier sparen, eventuell Porto sparen. Und wenn du deine Steuersachen mal verlierst sei es Papier oder auf deinem Rechner gespeichert, kann dir das Finanzamt eine Kopie des fehlenden Steuerbescheides erstellen oder zusenden -> sollte für den Steuerpflichtigen ein Vorteil sein.

                    Tschüß

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                      #25
                      AW: Anmeldung / Login geht nicht

                      Zitat von Elstergenervter Beitrag anzeigen
                      aha. Danke für die Info.
                      Da steht tatsächlich es bestünde elektronische Übermittlungspflicht bei: "Einkommensteuererklärungen (sofern Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt werden) ab dem Veranlagungszeitraum 2011."

                      Ich habe meine EKStErklärung 2011, 2012, 2013 und 2014 aber immer per Papier eingereicht. Das wurde bisher nie beanstandet.
                      Guten Tag Elstergenervter,

                      ich bin selbstständiger Unternehmer und habe bis 2011 meine Steuererklärungen in Papierform eingereicht. Mein zuständiges Finanzamt hat mich angewiesen ab 2012 die Steuererklärungen elektronisch zu übermitteln. Meine Meinung: Sie erhalten irgendwann eine entsprechende Nachricht.

                      Mein Tipp: mit Elster-Formular können Sie Ihre Steuerklärungen erstellen und elektronisch übermitteln. Ich erledige das seit 2012 problemlos.

                      Mit freundlichen Grüßen
                      Jambo

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