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    #16
    Ok, dann funktioniert diese Variante auch ohne aktuell gültige E-Mailadresse. Ich muss mir doch mal ein neues Smartphone kaufen, meine Frau

    gibt ihres nicht gern her. Sie hat immer Angst, ich könnte etwas verstellen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Zitat von multi Beitrag anzeigen
      Und sobald man eingeloggt ist, kann man ja einfach die E-Mail-Adresse auf eine gültige ändern und dann die Zugangserneuerung durchlaufen.
      Und selbst die Zugangserneuerung müsste man eigentlich umschiffen können. Der Menüpunkt zum Export einer Zertifikatsdatei fehlt bei mir zwar (der ist anscheinend nur vorhanden, wenn das Konto per nPA registriert wurde), aber der Weg über Export auf mobiles Endgerät per QR-Code und dann in ElsterSmart Export des Zertifikats sollte gangbar sein. Dann muss man die Datei nur noch vom Handy wieder auf den PC zu kopieren. Zwar nicht der allerdirekteste Weg, aber immer noch schneller als das Warten auf Post.

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        #18
        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen

        Hallo,

        seit 25.03.2020 gibt es zwei Alternativen ->
        1. Login mit Personalausweis, Änderung E-Mail-Adresse und ggf. Download eines neuen Zertifikats (durch den Anwender)

          Wenn der Anwender einen elektronischen Personalausweis und ein Lesegerät (z.B. NFC-fähiges Handy) besitzt, ist die Wiedererlangung des Zugangs IdNr.-Registrierungen über ein Login mit elektronischem Personalausweis möglich (vgl. Anleitung im Dokument Rettung des Benutzerkontos durch Login mit dem Personalausweis).
        2. Änderung der E-Mail-Adresse (durch LRZS) und Zugangserneuerung (durch den Anwender)

          Seit dem 25.03.2020 ist es Administratoren (im LRZS) möglich, die E-Mail-Adresse zu einer Registrierung zu ändern.
        • Der Anwender erhält daraufhin (wie bei einer selbst veranlassten E-Mail-Änderung im Mein-ELSTER-Benutzerkonto) einen Link an die neue Mail-Adresse zur Bestätigung derselben. Nach Klick auf den Link wird die E-Mail-Adresse im Benutzerkonto automatisch eingetragen.
        • Anschließend kann der Anwender für sein Benutzerkonto eine Zugangserneuerung auslösen (Link: https://www.elster.de/eportal/erneuereZugang/usernameEmail). Er erhält dann wie üblich eine E-Mail mit Aktivierungs-ID und ein Brief mit Aktivierungscode an die gespeicherte Meldeadresse (bei IdNr.-Registrierung) bzw. an die Grundinfo-Adresse (bei StNr.-Registrierung). Damit kann er sich ein neues Zertifikat ausstellen.
        Diese Form der Rettung ist mir bislang auch unbekannt.. könnte aber an Corona liegen, da dieses Jahr bislang sämtliche Fortbildungsveranstaltungen abgesagt wurden und die Informationsweitergabe per Mail zum Thema ELSTER bei uns etwas spärlich ausfällt.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #19
          Hallo Zusammen,

          ich habe ein ähnliches Thema, nur muss ich nicht meine Email-Adresse ändern, sondern meine postalische Adresse. Mein Zertifikat ist 2018 abgelaufen.
          Nun dreh ich mich im Kreis .. ohne Zertifikat kann ich mich nicht anmelden und das neue kann ich nur aktivieren mit E-Mail mit Aktivierungs-ID und ein Brief mit Aktivierungscode.
          Aber ich hab keine Ahnung wo der Brief hingeht

          Jemand ne Idee?

          Schönes Wochenende und Danke

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            #20
            Aber ich hab keine Ahnung wo der Brief hingeht
            Der Brief geht an die bei der Finanzverwaltung gespeicherte Meldeadresse. Wenn du dich ordnungsgemäß umgemeldet hast, kommt der Brief an.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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