Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
ich habe ein ähnliches Thema, nur muss ich nicht meine Email-Adresse ändern, sondern meine postalische Adresse. Mein Zertifikat ist 2018 abgelaufen.
Nun dreh ich mich im Kreis .. ohne Zertifikat kann ich mich nicht anmelden und das neue kann ich nur aktivieren mit E-Mail mit Aktivierungs-ID und ein Brief mit Aktivierungscode.
Aber ich hab keine Ahnung wo der Brief hingeht
Login mit Personalausweis, Änderung E-Mail-Adresse und ggf. Download eines neuen Zertifikats (durch den Anwender)
Wenn der Anwender einen elektronischen Personalausweis und ein Lesegerät (z.B. NFC-fähiges Handy) besitzt, ist die Wiedererlangung des Zugangs IdNr.-Registrierungen über ein Login mit elektronischem Personalausweis möglich (vgl. Anleitung im Dokument Rettung des Benutzerkontos durch Login mit dem Personalausweis).
Änderung der E-Mail-Adresse (durch LRZS) und Zugangserneuerung (durch den Anwender)
Seit dem 25.03.2020 ist es Administratoren (im LRZS) möglich, die E-Mail-Adresse zu einer Registrierung zu ändern.
Der Anwender erhält daraufhin (wie bei einer selbst veranlassten E-Mail-Änderung im Mein-ELSTER-Benutzerkonto) einen Link an die neue Mail-Adresse zur Bestätigung derselben. Nach Klick auf den Link wird die E-Mail-Adresse im Benutzerkonto automatisch eingetragen.
Anschließend kann der Anwender für sein Benutzerkonto eine Zugangserneuerung auslösen (Link: https://www.elster.de/eportal/erneuereZugang/usernameEmail). Er erhält dann wie üblich eine E-Mail mit Aktivierungs-ID und ein Brief mit Aktivierungscode an die gespeicherte Meldeadresse (bei IdNr.-Registrierung) bzw. an die Grundinfo-Adresse (bei StNr.-Registrierung). Damit kann er sich ein neues Zertifikat ausstellen.
Diese Form der Rettung ist mir bislang auch unbekannt.. könnte aber an Corona liegen, da dieses Jahr bislang sämtliche Fortbildungsveranstaltungen abgesagt wurden und die Informationsweitergabe per Mail zum Thema ELSTER bei uns etwas spärlich ausfällt.
Und sobald man eingeloggt ist, kann man ja einfach die E-Mail-Adresse auf eine gültige ändern und dann die Zugangserneuerung durchlaufen.
Und selbst die Zugangserneuerung müsste man eigentlich umschiffen können. Der Menüpunkt zum Export einer Zertifikatsdatei fehlt bei mir zwar (der ist anscheinend nur vorhanden, wenn das Konto per nPA registriert wurde), aber der Weg über Export auf mobiles Endgerät per QR-Code und dann in ElsterSmart Export des Zertifikats sollte gangbar sein. Dann muss man die Datei nur noch vom Handy wieder auf den PC zu kopieren. Zwar nicht der allerdirekteste Weg, aber immer noch schneller als das Warten auf Post.
Geht die Rettung mit dem nPA denn wirklich, wenn die im Konto hinterlegte E-Mailadresse nicht mehr existiert?
Nach meiner Erinnerung bin ich einfach mit meinem nPA in meinem vorher auf traditionelle Art angelegten Konto gelandet, ohne dass weitere Schritte wie das Bestätigen einer E-Mail erforderlich war. Und sobald man eingeloggt ist, kann man ja einfach die E-Mail-Adresse auf eine gültige ändern und dann die Zugangserneuerung durchlaufen.
dann sollte man doch davon ausgehen, das die Variante 1 auch klappt !!!
Ich persönlich hatte noch niemande mit dem Problem Rettung des Benutzerkontos mit dem nPA.
das habe ich über die Schiene -> ELSTER-Ansprechpartner erfahren, da viele Leute das Problem haben und die Kontolöschung ist ja nicht so galant, wenn schon etliche Jahre oder Steuerarten abgespeichert sind.
Dann bleibt wohl nur löschen! Ohne Zugriff auf die alte E-Mailadresse ist nach meinem Kenntnisstand bisher keine Zugangserneuerung möglich.
Hallo,
seit 25.03.2020 gibt es zwei Alternativen ->
Login mit Personalausweis, Änderung E-Mail-Adresse und ggf. Download eines neuen Zertifikats (durch den Anwender)
Wenn der Anwender einen elektronischen Personalausweis und ein Lesegerät (z.B. NFC-fähiges Handy) besitzt, ist die Wiedererlangung des Zugangs IdNr.-Registrierungen über ein Login mit elektronischem Personalausweis möglich (vgl. Anleitung im Dokument Rettung des Benutzerkontos durch Login mit dem Personalausweis).
Änderung der E-Mail-Adresse (durch LRZS) und Zugangserneuerung (durch den Anwender)
Seit dem 25.03.2020 ist es Administratoren (im LRZS) möglich, die E-Mail-Adresse zu einer Registrierung zu ändern.
Der Anwender erhält daraufhin (wie bei einer selbst veranlassten E-Mail-Änderung im Mein-ELSTER-Benutzerkonto) einen Link an die neue Mail-Adresse zur Bestätigung derselben. Nach Klick auf den Link wird die E-Mail-Adresse im Benutzerkonto automatisch eingetragen.
Anschließend kann der Anwender für sein Benutzerkonto eine Zugangserneuerung auslösen (Link: https://www.elster.de/eportal/erneuereZugang/usernameEmail). Er erhält dann wie üblich eine E-Mail mit Aktivierungs-ID und ein Brief mit Aktivierungscode an die gespeicherte Meldeadresse (bei IdNr.-Registrierung) bzw. an die Grundinfo-Adresse (bei StNr.-Registrierung). Damit kann er sich ein neues Zertifikat ausstellen.
Einen Kommentar schreiben: