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  • Charlie24
    antwortet
    Aber ich hab keine Ahnung wo der Brief hingeht
    Der Brief geht an die bei der Finanzverwaltung gespeicherte Meldeadresse. Wenn du dich ordnungsgemäß umgemeldet hast, kommt der Brief an.

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  • AnotherUser
    antwortet
    Hallo Zusammen,

    ich habe ein ähnliches Thema, nur muss ich nicht meine Email-Adresse ändern, sondern meine postalische Adresse. Mein Zertifikat ist 2018 abgelaufen.
    Nun dreh ich mich im Kreis .. ohne Zertifikat kann ich mich nicht anmelden und das neue kann ich nur aktivieren mit E-Mail mit Aktivierungs-ID und ein Brief mit Aktivierungscode.
    Aber ich hab keine Ahnung wo der Brief hingeht

    Jemand ne Idee?

    Schönes Wochenende und Danke

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen

    Hallo,

    seit 25.03.2020 gibt es zwei Alternativen ->
    1. Login mit Personalausweis, Änderung E-Mail-Adresse und ggf. Download eines neuen Zertifikats (durch den Anwender)

      Wenn der Anwender einen elektronischen Personalausweis und ein Lesegerät (z.B. NFC-fähiges Handy) besitzt, ist die Wiedererlangung des Zugangs IdNr.-Registrierungen über ein Login mit elektronischem Personalausweis möglich (vgl. Anleitung im Dokument Rettung des Benutzerkontos durch Login mit dem Personalausweis).
    2. Änderung der E-Mail-Adresse (durch LRZS) und Zugangserneuerung (durch den Anwender)

      Seit dem 25.03.2020 ist es Administratoren (im LRZS) möglich, die E-Mail-Adresse zu einer Registrierung zu ändern.
    • Der Anwender erhält daraufhin (wie bei einer selbst veranlassten E-Mail-Änderung im Mein-ELSTER-Benutzerkonto) einen Link an die neue Mail-Adresse zur Bestätigung derselben. Nach Klick auf den Link wird die E-Mail-Adresse im Benutzerkonto automatisch eingetragen.
    • Anschließend kann der Anwender für sein Benutzerkonto eine Zugangserneuerung auslösen (Link: https://www.elster.de/eportal/erneuereZugang/usernameEmail). Er erhält dann wie üblich eine E-Mail mit Aktivierungs-ID und ein Brief mit Aktivierungscode an die gespeicherte Meldeadresse (bei IdNr.-Registrierung) bzw. an die Grundinfo-Adresse (bei StNr.-Registrierung). Damit kann er sich ein neues Zertifikat ausstellen.
    Diese Form der Rettung ist mir bislang auch unbekannt.. könnte aber an Corona liegen, da dieses Jahr bislang sämtliche Fortbildungsveranstaltungen abgesagt wurden und die Informationsweitergabe per Mail zum Thema ELSTER bei uns etwas spärlich ausfällt.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von multi Beitrag anzeigen
    Und sobald man eingeloggt ist, kann man ja einfach die E-Mail-Adresse auf eine gültige ändern und dann die Zugangserneuerung durchlaufen.
    Und selbst die Zugangserneuerung müsste man eigentlich umschiffen können. Der Menüpunkt zum Export einer Zertifikatsdatei fehlt bei mir zwar (der ist anscheinend nur vorhanden, wenn das Konto per nPA registriert wurde), aber der Weg über Export auf mobiles Endgerät per QR-Code und dann in ElsterSmart Export des Zertifikats sollte gangbar sein. Dann muss man die Datei nur noch vom Handy wieder auf den PC zu kopieren. Zwar nicht der allerdirekteste Weg, aber immer noch schneller als das Warten auf Post.

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  • Charlie24
    antwortet
    Ok, dann funktioniert diese Variante auch ohne aktuell gültige E-Mailadresse. Ich muss mir doch mal ein neues Smartphone kaufen, meine Frau

    gibt ihres nicht gern her. Sie hat immer Angst, ich könnte etwas verstellen.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Geht die Rettung mit dem nPA denn wirklich, wenn die im Konto hinterlegte E-Mailadresse nicht mehr existiert?
    Nach meiner Erinnerung bin ich einfach mit meinem nPA in meinem vorher auf traditionelle Art angelegten Konto gelandet, ohne dass weitere Schritte wie das Bestätigen einer E-Mail erforderlich war. Und sobald man eingeloggt ist, kann man ja einfach die E-Mail-Adresse auf eine gültige ändern und dann die Zugangserneuerung durchlaufen.

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  • holzgoe
    antwortet
    Hallo,

    dann sollte man doch davon ausgehen, das die Variante 1 auch klappt !!!
    Ich persönlich hatte noch niemande mit dem Problem Rettung des Benutzerkontos mit dem nPA.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    Variante 1 habe ich keine Erfahrung,
    Aber es gibt doch eine Beschreibung. Das entnehme ich jedenfalls dem nicht funktionierenden Link im Beitrag #6

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  • holzgoe
    antwortet
    Hallo Charlie24,

    Variante 1 habe ich keine Erfahrung, aber mit Variante 2 schon mehrere Personen damit vor der beantragten Löschung des Kontos bewahrt.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    das habe ich über die Schiene -> ELSTER-Ansprechpartner erfahren, ...
    Öffentlich zugänglich sind diese Informationen bisher offenbar nicht. Ich habe weder unter dem Stichwort Kontolöschung noch unter Zugangserneuerung

    Hinweise gefunden. Geht die Rettung mit dem nPA denn wirklich, wenn die im Konto hinterlegte E-Mailadresse nicht mehr existiert?

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  • holzgoe
    antwortet
    Hallo,

    das habe ich über die Schiene -> ELSTER-Ansprechpartner erfahren, da viele Leute das Problem haben und die Kontolöschung ist ja nicht so galant, wenn schon etliche Jahre oder Steuerarten abgespeichert sind.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    seit 25.03.2020 gibt es zwei Alternativen ->
    Wo in den Hilfeseiten von Mein ELSTER sind diese Informationen zu finden oder versteckt? In den FAQ habe ich am 13.07.2020 dazu nichts gefunden

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  • holzgoe
    antwortet
    Hallo FIGUL,

    richtig erkannt-> LandesRechenZentrumSteuer -> so heißt es in Sachsen, die Aufgaben können durchaus in anderen BL woanders angesiedelt sein.

    Tschüß

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    was oder wer ist LRZS - LandesRechnungszentrum Steuer-?

    Gruß FIGUL

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  • holzgoe
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Dann bleibt wohl nur löschen! Ohne Zugriff auf die alte E-Mailadresse ist nach meinem Kenntnisstand bisher keine Zugangserneuerung möglich.
    Hallo,

    seit 25.03.2020 gibt es zwei Alternativen ->
    1. Login mit Personalausweis, Änderung E-Mail-Adresse und ggf. Download eines neuen Zertifikats (durch den Anwender)

      Wenn der Anwender einen elektronischen Personalausweis und ein Lesegerät (z.B. NFC-fähiges Handy) besitzt, ist die Wiedererlangung des Zugangs IdNr.-Registrierungen über ein Login mit elektronischem Personalausweis möglich (vgl. Anleitung im Dokument Rettung des Benutzerkontos durch Login mit dem Personalausweis).
    2. Änderung der E-Mail-Adresse (durch LRZS) und Zugangserneuerung (durch den Anwender)

      Seit dem 25.03.2020 ist es Administratoren (im LRZS) möglich, die E-Mail-Adresse zu einer Registrierung zu ändern.
    • Der Anwender erhält daraufhin (wie bei einer selbst veranlassten E-Mail-Änderung im Mein-ELSTER-Benutzerkonto) einen Link an die neue Mail-Adresse zur Bestätigung derselben. Nach Klick auf den Link wird die E-Mail-Adresse im Benutzerkonto automatisch eingetragen.
    • Anschließend kann der Anwender für sein Benutzerkonto eine Zugangserneuerung auslösen (Link: https://www.elster.de/eportal/erneuereZugang/usernameEmail). Er erhält dann wie üblich eine E-Mail mit Aktivierungs-ID und ein Brief mit Aktivierungscode an die gespeicherte Meldeadresse (bei IdNr.-Registrierung) bzw. an die Grundinfo-Adresse (bei StNr.-Registrierung). Damit kann er sich ein neues Zertifikat ausstellen.

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