Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Soloselbständige Novemberhilfe 2020 ELSTER-Zertifikat

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Soloselbständige Novemberhilfe 2020 ELSTER-Zertifikat

    Ein freundliches Hallo in die Runde.

    Ich bin einfacher Arbeitnehmer, meine Ehefrau ist Soloselbständige und aktuell mit ihrem kleinen Geschäft mal wieder vom Lockdown betroffen. Betreff der Finanzhilfe teilt das Ministerium folgendes mit:

    Zitat:
    Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt.
    Als Voraussetzung hierfür benötigen sie ein ELSTER-Zertifikat. Informationen zur Erstellung eines Benutzerkontos für ELSTER und zur Zertifikatsdatei finden Sie auf dem ELSTER-Portal.
    https://www.ueberbrueckungshilfe-unt...mberhilfe.html

    Ein ELSTER-Zertifikat habe ich auf meine Person und wir haben gemeinsame Veranlagung. Meine Frau ist bei Elster nicht registriert, was bisher auch nicht notwendig war.

    Frage: Hat jemand schon Informationen wie das gehandhabt wird? Ist mein Zertifikat ausreichend oder braucht meine Frau für den Antrag auf Finanzhilfe ein eigenes Zertifikat? Ich möchte jetzt kein Durcheinander reinbringen, in dem wir ein ELSTER-Zertifikat beantragen, das vielleicht gar nicht benötigt wird.

    #2
    Hallo,

    so wie ich es verstehe kann deine Frau den Antrag nicht selbst stellen,
    sondern nur Steuerberater und steuerberatende Berufe.
    Zitat aus der verlinkten Seite:

    Die Antragstellung auf Überbrückungshilfen erfolgt durch eine/-n von der/dem Antragsteller/-in beauftragte/-
    n Steuerberater/-in, Wirtschaftsprüfer/-in, vereidigte/-n Buchprüfer/-in oder Rechtsanwalt/-anwältin.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Ja, das ist die Bürokratie, der Teufel liegt im Detail.

      Zitat:
      Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt.

      Aber anscheinend weiß noch niemand, wie das genau abläuft ohne Steuerberater

      Kommentar


        #4
        Da heißt es allerdings auch:

        Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt.
        Als Voraussetzung hierfür benötigen sie ein ELSTER-Zertifikat.

        So wie ich das interpretiere, ist da ein eigenes Zertifikat der antragstellenden Person notwendig, das Zertifikat des Ehegatten wird da nicht genügen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Ein eigenes Zertifikat für meine Frau würde dann bedeuten, dass wir bei der Steuererklärung 2 gültige Zertifikate haben. Oder dass für meine Person wird dann ungültig.

          Kommentar


            #6
            Ein eigenes Zertifikat für meine Frau würde dann bedeuten, dass wir bei der Steuererklärung 2 gültige Zertifikate haben. Oder dass für meine Person wird dann ungültig.
            Ja und Nein! Ihr habt dann 2 gültige Zertifikate und könntet jedes Jahr neu auswählen, über welches Zertifikat ihr zukünftig die Steuererklärungen einreicht.

            Ihr könnt aber alles weiter so praktizieren wie bisher, ausgenommen natürlich den Antrag für die Novemberhilfen. Da es bis zu 2 Wochen dauert, bis die Registrierung

            auf herkömmliche Art abgeschlossen ist, würde ich die Kontoeröffnung jetzt starten. Schneller geht es mit dem neuen Personalausweis, aber dafür braucht man das

            passende Equipment.

            Da das Thema nicht unmittelbar mit Mein ELSTER zu tun hat, verschiebe ich es in das Unterforum Sicherheit.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Hallo,

              Zitat: Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt.

              ich finde keine Möglichkeit zur Anmeldung auf den verlinkten Seiten.
              Geht alles nur über Steuerberater und Ähnliche.
              Hab ich da was übersehen? Kommt das erst später?

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #8
                Hab ich da was übersehen? Kommt das erst später?
                Ich verstehe die Informationen so, dass die Antragstellung für Abschlagszahlungen erst in der letzten Novemberwoche 2020 (voraussichtlich 25. November 2020)

                freigeschaltet wird. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen dann ab Ende November 2020.

                Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss

                an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.

                So ganz ohne Bürokratie geht das nun mal nicht, man will eben dem Missbrauch, den es im Frühjahr doch auch gegeben hat, vorbeugen.

                Von der Authentifizierung für Anträge bis 5.000,00 € mal abgesehen, ist das ja kein ELSTER-Thema.

                https://www.ueberbrueckungshilfe-unt...Home/home.html



                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Warum ist es kein Elsterthema?

                  Zitat:
                  Als Voraussetzung hierfür benötigen sie ein ELSTER-Zertifikat. Informationen zur Erstellung eines Benutzerkontos für ELSTER und zur Zertifikatsdatei finden Sie auf dem ELSTER-Portal.

                  Die Novemberhilfe für kleine Solounternehmen wird über das Elsterportal beantragt und nicht über Steuerberater. Somit ist es sehr wohl ein Elsterthema und es ist auch keine Frage zu einer Sicherheit. Verstehe hier die Moderation nicht ganz.

                  Kommentar


                    #10
                    Die Novemberhilfe für kleine Solounternehmen wird über das Elsterportal beantragt ...
                    Nein, das siehst du falsch! Das Elster-Zertifikat dient ausschließlich der Identifizierung der Antragsteller. Die Direkthilfen sind auch kein Steuerthema.

                    Über das ELSTER-Portal werden nur steuerliche Corona-Hilfen abgewickelt, siehe hier: https://www.elster.de/eportal/formul...are/sterlcovid
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Nur um ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen:

                      Die Identifizierung mit ELSTER-Zertifikat wird ähnlich ablaufen wie das aktuell schon beim Login in das Bürger und Geschäftskundenportal des Zolls (https://www.zoll-portal.de/bug-front...Anmelden.xhtml) funktioniert.

                      Man wird auf der Webseite, auf der man den Antrag für Soloselbständige (bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro) findet die Möglichkeit haben eine Identifizierung mit ELSTER-Zertifikat durchzuführen. Hierbei wird man auf eine ELSTER-Webseite weitergeleitet, die den Prozess der Datenweitergabe von der Steuerverwaltung (ELSTER) an das Antragsportal abbildet.

                      Man muss dort in einer Login-Maske das ELSTER-Zertifikat auswählen und das zugehörige Passwort eingeben. Im Hintergrund werden dann Identitätsdaten zu diesem ELSTER-Zertifikat ermittelt. Man gelangt anschließend auf eine Seite, die alle ermittelten Daten auflistet und auch Informationen zum Empfänger dieser Daten (Antragsportal) enthält. Stimmt man der Datenweitergabe zu, wird man zum Antragsportal zurückgeleitet und der Antrag ist mit den Identiftätsdaten (read-only) vorbefüllt.

                      Kommentar


                        #12
                        Ich kann keine Aussage darüber finden, ob ein Steuerberater für einen Solo-Selbständigen den Antrag mit seinem Zertifikat stellen kann. Es wäre ja möglich, das Solo-Selbständige lieber einen Steuerberater aufsuchen statt 14 Tage oder noch länger auf eine Hilfe zu warten, die dann ausgeschöpft ist. Es gibt aber keine Aussage darüber, ob der Antrag mit einem Berater-Zertifikat für einen Mandanten möglich ist. Hat hierzu schon jemand was gelesen?

                        Kommentar


                          #13
                          Es gibt aber keine Aussage darüber, ob der Antrag mit einem Berater-Zertifikat für einen Mandanten möglich ist.
                          Warum sollte das nicht möglich sein ? Steuerberater und die anderen befugten Berufsgruppen müssen sich für die Teilnahme an dem Verfahren

                          allerdings extra registrieren: https://antragslogin.ueberbrueckungs...e&scope=openid
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            Ach so, darüber hatte ich gar nicht nachgedacht - also könnte es sein, das einfach der Antrag für Solo-Selbständige entweder über Elster ODER über das Portal möglich sein wird? Das wäre natürlich eine Lösung; ich hoffe, das wird so sein - sobald die Anleitung online ist wird man es ja sehen - im Frühjahr war das möglich aber da existierte der andere Weg ja nicht.

                            Ich hoffe, die Programmierer machen das auch so, das ist natürlich ein ganz sauberer Weg. Zum Glück wissen wir in wenigen Tagen Bescheid.

                            Kommentar


                              #15
                              Es gibt trotzdem Probleme mit dem Zertifikat. Wenn ich mich mit meinem Zertifikat von 2018 einlogge, kommt immer
                              "Dieser Login ist lediglich für Konten möglich, die mit Identifikationsnummer oder Steuernummer registriert worden sind. Für andere Registrierverfahren - unter anderem die frühere "Registrierung mit persönlicher Steuernummer" - ist dieser Login nicht möglich."

                              Dieser Satz ist schon relativ sinnfrei, oder? der Login ist nur möglich, wenn ich mit (persönlicher) Steuernummer registriert bin, aber wenn ich mich früher mit persönlicher Steuernummer registriert habe, geht es nicht?!
                              Danke für nichts, wir warten ja nur schon einen Monat, da kommt es auf ein paar Monate mehr auch nicht mehr an.....

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X