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Zertifikat bei Verlängerung unter Servlet.cer. im Schlüsselbund abgespeichert

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    Zertifikat bei Verlängerung unter Servlet.cer. im Schlüsselbund abgespeichert

    Zertifikat wurde bei Verlängerung unter Servlet.cer im Schlüsselbund abgespeichert und nicht als pfx Datei. Ich verwende einen MAC. Nun kann ich nicht nicht mehr einloggen. Wie kann ich die servlet.cer. aus dem Schlüsselbund in eine pfx-Zertifikat umwandeln, damit ich mich wieder bei Elster einloggen kann

    #2
    Das weiß ich nicht ob das wirklich möglich ist. Dier Zugangserneuerung findest Du hier: https://www.elster.de/eportal/erneue.../usernameEmail

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      #3
      Wenn man das Zertifikat aus diesem MAC-Zertifikatsspeicher wieder exportieren kann, was ich auch nicht weiß, dann sollte eine Umbenennung

      nach dem Export das Problem lösen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke für die Hinweise. Ich hatte es schon versucht auf dem MAC abzuspeichern und umbenennen in die pfx, so wie diese heißen soll. Bringt beim Einlogversuch allerdings kein Erfolg. Was mich verwundert ist, dass die bisherigen pfx immer 10KB groß waren und die cer nur 1 KB groß zu sein scheint.

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          #5
          Was mich verwundert ist, dass die bisherigen pfx immer 10KB groß waren und die cer nur 1 KB groß zu sein scheint.
          10 KB bzw. 11 KB wären korrekt, was da bei dir gespeichert wurde, ist nicht nutzbar. Vielleicht ist das gar nicht das eigentliche Zertifikat.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Hallo UGGU,
            eigentlich gehört zu einer *.cer Datei immer eine *.p12 Datei.
            Bei mir ist die *.cer auch nur 2 KB.
            Und ein *.p12 kann man in *.pfx umspeichern, das hatten wir schon mal als Problem ->https://forum.elster.de/anwenderforu...tei-p12-vs-pfx
            Schau mal, ob du eine *.p12 zu deiner *.cer findest.

            Tschüß

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              #7
              Hallo und vielen Dank für die Hinweise. Ich hatte auf meinem MAC nach *.p12 gesucht, jedoch leider kein Ergebnis dazu bekommen. Gibt es noch eine andere Endung für eine p12 Datei?

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                #8
                Hallo UGGU,
                meines Wissens nicht, aber in deinem Fall wird wohl nur eine Zugangserneuerung wie schon von L. E. Fant vorgeschlagen helfen und du schaust beim Speichern des Zertifikates genau nach dem Speicherort.

                Tschüß

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                  #9
                  Super, vielen Dank! Dann werde ich eine Zugangserneuerung durchführen. Dann bekomme ich ja auch wieder auf meine dort gespeicherten Daten Zugriff.....

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                    #10
                    Hallo UGGU,
                    ganz genau das ist der Vorteil der Zugangserneuerung, als es das noch nicht gab, musste man das Konto löschen und ein neues anlegen.

                    Tschüß

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                      #11
                      Habe ich das falsch in Erinnerung, dass das alte Zertifikat erst dann ungültig wird, wenn man sich mit dem neuen erstmalig eingeloggt hat? Wenn das so wäre, müsste man doch eigentlich die Verlängerung wiederholen können (sofern die Gültigkeit des alten nicht inzwischen abgelaufen ist), wenn man das neue Zertifikat zerstört hat.

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                        #12
                        Habe ich das falsch in Erinnerung, dass das alte Zertifikat erst dann ungültig wird, wenn man sich mit dem neuen erstmalig eingeloggt hat?
                        Das wäre mir neu.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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