Zum Teil werden Menschen über 80 gezwungen, die noch nie was mit "online" am "Hut" hatten.
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Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWer nicht online übermitteln kann, gleich, ob aus persönlichen oder technischen Gründen, darf auch auf Papier abgeben.
Ich lach mich tot.
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Warum so überrascht? Die Regelung ist doch nicht neu. Zugegeben: Es ist im Zweifel Auslegungssache, was unter "persönlich oder wirtschaftlich unzumutbar" zu verstehen ist. Aber eine Person, die über 80 ist und mit der EDV auf Kriegsfuß steht (verständlicherweise), ist da schon eher ein typisches Beispiel denn eine Auslegungssache. Ist aber nur meine Meinung.
Aber im Zweifel sollten wir mal jemandem glauben, der in etwas mehr als acht Jahren fast 32.000 Beiträge geschrieben hat.
Das sind im Schnitt zehn Beiträge pro Tag! Himmel, schläfst du auch mal, Charlie?Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.
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Das sind im Schnitt zehn Beiträge pro Tag! Himmel, schläfst du auch mal, Charlie?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo sepplbiker
wurde schon mehrfach hier darauf hingewiesen -> https://www.elster.de/eportal/infose...manforderungen , das spart Zeit.
Tschüß
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas stimmt doch so nicht ! Wer nicht online übermitteln kann, gleich, ob aus persönlichen oder technischen Gründen, darf auch auf Papier abgeben.
Antrag auf Verzicht der digitalen Übermittlung
Lediglich die Bundesländer Hamburg und Bayern „erlauben“ allen Grundsteuerpflichtigen auch eine Grundsteuererklärung mittels Papierformular.
In den anderen Bundesländern ist die Grundsteuererklärung mittels Papierformular nur in Härtefällen erlaubt: Für Steuerpflichtige, die entweder keinen Zugang zu einem PC mit Internet haben oder denen die notwendigen Kenntnisse für den Umgang mit dem digitalen Formular fehlt. Die Anerkennung als Härtefall muss zuerst beim Finanzamt beantragt werden.
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Folgende Vorgehensweise hat bei mir (Safari 16.0) funktioniert:- Falls die Seite "elster.de" geöffnet ist: schließen
- Im Safari: Einstellungen -> Datenschutz -> Websitedaten verwalten
- "elster.de" in der Liste suchen und auswählen
- Cache & Cookies -> entfernen
- Safari beenden & neu starten
- Seite "elster.de" aufrufen und neu einloggen
Scheinbar hat sich da irgendwas in den Cookies bzw. mit Javascript verhakt,
sollte daher auch bei anderen Safari-Versionen funktionieren.Zuletzt geändert von Arthur Dent; 10.10.2022, 21:49.
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Brazo,
deine beiden Zitate bedeuten aus Sicht eines Beamten das selbe, das erste ist „einfache Sprache“ das zweite ist „Amtsdeutsch“.
In Baden-Württemberg z.B. muss man sich beim zuständigen Finanzamt einen Termin machen und hingehen, dann bekommt man für gewöhnlich immer einen Vordruck wenn man eine Begründung hat.
Wenn es bei dir nicht klappt dann schau mal auf der Website deines Finanzamtes, wie es dort geregelt ist.
Viele Finanzämter haben auch aktuell Sprechtage ohne Terminvereinbarung für die Grundsteuer.
bei entsprechendem Alter kann man sich wahrscheinlich die Vordrucke sogar zusenden lassen.
Oft sind die Vorschriften streng geschrieben aber es sind (mit dem richtigen Grund) auch (fast-)immer Ausnahmen.
Gruß
Sonja
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