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Anemldung bei Elster aus dem Ausland nicht per AusweisApp2 möglich?

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    Anemldung bei Elster aus dem Ausland nicht per AusweisApp2 möglich?

    Seit einigen Monaten versuche ich mich bei Elster anzumelden. Da ich im EU Ausland wohne und in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig bin, scheint dies unmöglich zu sein. Per AusweisApp2 bekomme ich nur die Fehlermeldung:

    082005225: Die Bearbeitung ist gescheitert aufgrund Ihrer vorliegenden Meldedaten. Bitte wenden Sie sich an die in Ihrem Land für die Betreuung von ELSTER zuständige Stelle. Eine Aufstellung finden Sie im Info-Assistenten. Sollten Sie aus dem Ausland im Rahmen der Registrierung einen Antrag auf das Abrufen von Bescheinigungen gestellt haben, kann der Antrag bei einer Zertifikatsdatei technisch nicht umgesetzt werden. Bitte registrieren Sie sich hierfür mit "Sicherheitsstick".

    Das ist doch totaler Bloedsinn. Technisch ist das sicher moeglich, wenn man nur wollte, oder?

    #2
    Wenn deine ausländische Adresse nicht von einem deutschen Finanzamt verwaltet wird, funktioniert die Registrierung nicht.

    Die deutschen Meldebehörden verwalten deine ausländische Adresse ja nicht
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie

      Ich verstehe noch nicht, wie ich Deine Antwort verstehen soll:

      Wenn deine ausländische Adresse nicht von einem deutschen Finanzamt verwaltet wird, funktioniert die Registrierung nicht.
      Ich habe an meinen ersten Wohnsitz im Ausland eine Steuernummer für mein Grundstück vom zuständigen Finanzamt in Schleswig-Holstein erhalten. Meine ausländische Adresse ist demnach dort registriert. Aber vielleicht meinst Du hier etwas anderes?

      Wenn ich mich bei ELSTER mit der eID meines deutschen Personalausweises (und entsprechendem Lesegerät) sowie meiner deutschen IdNr. registrieren will, erhalte ich diese Fehlermeldung (gefettet von mir):

      Die Bearbeitung ist gescheitert aufgrund Ihrer vorliegenden Meldedaten. Bitte wenden Sie sich an die in Ihrem Land für die Betreuung von ELSTER zuständige Stelle. Eine Aufstellung finden Sie im Info-Assistenten. Sollten Sie aus dem Ausland im Rahmen der Registrierung einen Antrag auf das Abrufen von Bescheinigungen gestellt haben, kann der Antrag bei einer Zertifikatsdatei technisch nicht umgesetzt werden.
      Ich dachte, die für Betreuung von ELSTER die zuständige Stelle sei das Finanzamt, das mir die Steuernummer zugeteilt hat. Von dort erhielt ich aber die Aufforderung, ich solle mich an die ELSTER Hotline wenden. Telefonisch kam ich bisher nicht durch. Meine schriftliche Anfrage, die allerdings erst einen Tag alt ist, blieb bislang unbeantwortet.

      Wenn Du noch einen Tipp für mich hast, wäre ich dankbar!

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        #4
        Meine ausländische Adresse ist demnach dort registriert.
        Aber das heißt ja noch nicht, dass sie für Mein ELSTER verwaltet wird. Meiner Meinung nach kennen sich

        mit dem Thema nur wenige aus. Versuch mal den ELSTER-Beauftragten deines Finanzamts zu kontaktieren.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo allerseits,

          Ich habe das gleiche Problem. Ich habe zwar eine Steuer-ID, kann aber aufgrund meines Wohnsitzes in Frankreich kein ELSTER-Konto erstellen ("aufgrund Ihrer Meldedaten...", selbe Fehlermeldung wie bei PeMeu). Das Amt kennt natürlich meine Anschrift in Frankreich, sie haben mir ja auch den Brief mit der Aufforderung der Feststellungserklärung dorthin geschickt.

          Seit 10 Tagen versuche ich nun hartnäckig telefonisch bei meinem zuständigen Finanzamt (Stuttgart-Körperschaften) herauszufinden, was in diesem Fall zu tun ist.

          Ergebnis: Erstens muß man es viele Dutzend Male probieren bevor überhaupt jemand ans Telefon geht, Zweitens bin ich inzwischen an dem Punkt angekommen wo zwei Stellen (die zentrale Auskunft zur Grundsteuerreform und der ELSTER-Beauftragte) auf die jeweils andere verweisen, aber niemand Ahnung hat.

          Damit gehen mir langsam die Ideen aus...

          Ich bin sicher das viele Leute dieses Problem haben. Wenn irgendjemand mal die Lösung herausfindet, bitte unbedingt teilen!

          Gruß,
          der Pyrenäenbär

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            #6
            Sinnvoll wäre es meiner Meinung nach, so wie Charlie schon gesagt hat, beim Elster-Beauftragten etwas nachdrücklicher zu sein.

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              #7
              Zuerst vielen Dank an alle Tippgeber hier! Ich habe heute erfolgreich die ELSTER-Hotline anrufen können (+49 180 5 23 50 55). Dort erhielt diese Information:

              Wenn der erste Wohnsitz im Ausland ist, muss ich mich mit dem Sicherheitsstick als Unternehmen registrieren. Als Firmennamen soll ich Vor- und Zuname eingeben.

              (Die Begründung fand ich jedoch nicht sofort nachvollziehbar: Der Versand des Aktivierungs-Code per Brief für die Zertifikatsdatei sei zu unzuverlässig. Sollte die eID-Funktion des deutschen Personalausweises Zertifikatsdatei und Aktivierung nicht überflüssig machen?)

              Nun, sei es wie sei. Sobald der Sicherheitsstick (inkl. Versand in die Schweiz: 56,47€ ohne mögliche Nachverzollungsgebühren) hier eingetroffen ist, versuche ich nochmal, mich zu registrieren. Ich hoffe, dass ich dann gute Neuigkeiten teilen kann.

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                #8
                Das ist natürlich auch eine Lösung! Mit der Betonung auf auch

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                  #9
                  Ich verstehe es deshalb nicht, weil hier schon vor zwei Jahren bestätigt wurde, dass Aktivierungs-Codes natürlich ins Ausland versendet werden.

                  Nur die Briefe mit Abruf-Code wurden damals nicht verschickt. Bei der Grundsteuererklärung kann man aber sowieso keine Bescheinigungen

                  abrufen, warum jetzt 50,00 € ausgeben ? Möglicherweise bringt das die Hotline aber alles durcheinander, es wäre nicht das erste Mal !

                  Ich zitiere aus dem damaligen Thread, wobei für Abruf-Code und Freischaltcode der Sachstand anscheinend unverändert ist:

                  "Hallo zusammen,

                  Registrierungsbriefe (mit Aktivierungscode) und AbC- bzw. FSC-Briefe werden derzeit technisch noch unterschiedlich behandelt.

                  Bei Registrierungsbriefen ist bereits ein Versand an ausländische Meldeadressen möglich, bei den VaSt-Briefen läuft derzeit die Pilotierung des
                  neuen Prozesses zur Erstellung der Briefe. Im Laufe des Jahres wird auch bei den VaSt-Briefen eine Adressierung an ausländische Adressen möglich
                  sein (wenn der Empfänger eine IDNr. erhalten hat und in den Meldedaten die ausländische Adresse eingetragen ist). ELSTER unterstützt die neuen
                  Schnittstellen bereits seit einiger Zeit, aber die verarbeitenden Systeme in den Bundesländern verschieben den Einsatztermin seit einigen Monaten
                  immer wieder."


                  Das war die offizielle Antwort eines Administrators im März 2020 !


                  Zuletzt geändert von Charlie24; 06.08.2022, 17:04. Grund: Ergänzt um letzten Satz
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Hallo PeMeu,

                    Da bin ich ja mal gespannt ob das mit dem Sicherheits-Stick wirklich funktioniert. Würde mich nicht wundern wenn dann wieder die Fehlermeldung mit den Meldedaten käme. Die Legitimierung per AusweisApp 2 klappt ja auch nicht. Sag bitte Bescheid, PeMeu!

                    Allerdings sehe ich bisher nicht ein, 50€ auszugeben um dir Fragen des Finanzamts zu beantworten. Grrr.

                    Mein nächster Plan ist, ein fremdes ELSTER Konto für die Erklärung zu benutzen (soll ja möglich sein), vielleicht klappt das ja.

                    Grüße an alle Leidensgenossen vom Pyrenäenbär

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                      #11
                      Allerdings sehe ich bisher nicht ein, 50€ auszugeben um dir Fragen des Finanzamts zu beantworten.
                      Würde ich auch nicht machen, das ist rausgeworfenes Geld. Die zitierte Antwort im Beitrag #9 kam von einem damals im Bereich ELSTER

                      tätigen Mitarbeiter des Bayer. Landesamts für Steuern, Bayern hat die Federführung im Projekt ELSTER. Außerdem ist hier schon

                      häufiger bestätigt worden, dass Registrierungen aus dem Ausland mit ID möglich sind, wenn das Inlandsfinanzamt die Verwaltung der

                      ausländischen Adresse übernimmt. https://forum.elster.de/anwenderforu...hler-082005225
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Ich mache der ELSTER-Hotline keine Vorwürfe. Bei Spiegel Online kann man nachlesen, dass deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das ausbaden müssen, was andere verbrochen haben (Artikel nur für Abonnenten zugänglich). Da will ich nicht noch zusätzlichen Druck machen.

                        Glücklich war ich auch nicht über die Ausgabe. Wenn ich aber vor der Wahl stehe, einmal 50 EUR auszugeben oder weiter mehrere Arbeitsstunden mit der Lösungssuche zu verbringen, schlucke ich die Kröte. Ich wäre nur dann sauer, wenn die Lösung auch nicht zum Ziel führt.

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                          #13
                          Ich wäre nur dann sauer, wenn die Lösung auch nicht zum Ziel führt.
                          Damit musst du aber rechnen. Das deutsche Finanzamt muss die Adressverwaltung aktivieren, sonst erfährt das ELSTER-System davon nichts.

                          https://forum.elster.de/anwenderforu...082#post369082
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Ich habe versprochen, meine Erfahrungen mit dem Sicherheitsstick zu berichten. Das mache ich gerne, nachdem ich gerade meine Grundsteuererklärung abgeben konnte.

                            Zusammenfassung vorab: Die Registrierung war das schwierigste Unterfangen. Das Ausfüllen des Formulars war dank des Videos des Finanzministeriums Schleswig-Holstein (bei YouTube) leicht und schnell machbar.

                            Ich schreibe die Daten hinzu, damit Betroffene ungefähr abschätzen können, wie lange alles dauert. Zum besseren Einordnen: Mein erster Wohnsitz ist in der Schweiz. Ich besitze ein Einfamilienhaus in Schleswig-Holstein.

                            01.08.2022 Mail an Hotline mit der Bitte, meine Fehlermeldung zu erläutern. Keine Antwort bis heute.
                            06.08.2022 Telefonat mit Hotline (Tipp: nachmittags anrufen). Lösungsvorschlag: Wenn der erste Wohnsitz im Ausland ist, mit Sicherheitsstick als Unternehmen registrieren; als Firmennamen Vor- und Zuname eingeben.
                            06.08.2022 Sicherheitsstick bestellt
                            11.08.2022 Stick erhalten (mich hat gewundert, dass das so schnell ging)
                            Installation von ElsterAuthentificator
                            Installation des Registry-Keys (wäre evt. nicht nötig gewesen, wurde aber empfohlen)
                            Als Unternehmen registriert
                            Aktivierungs-ID per Mail erhalten
                            18.08.2022 Aktivierungs-Code per Post erhalten
                            Registrierung abgeschlossen und Grundsteuererklärung eingereicht
                            (Tipp: Den Digitalen Atlas Nord mit Firefox öffnen)

                            Was machte nun die Registrierung mit dem Stick so schwierig?

                            Ich konnte die Fehlermeldungen unter elster.de nicht sofort im ElsterAuthentificator umsetzen. Ich vermute, dass der Prozess, die Anleitungstexte und die Fehlermeldungen nicht einem Usability-Test unterzogen wurden. Weil ich lange im IT-Support tätig war, habe ich zum Glück eine gewisse Ausdauer. Mit ein paar Trial+Error-Durchläufen kommt man zum Ziel.

                            Zwei Tipps für den ElsterAuthentificator:

                            1. Das Konfigurationsmenü versteckt sich hier:

                            ea-konfig.png

                            2. Den Links im ElsterAuthenticator "Bei mein ELSTER einloggen" und "Benutzerkonto erstellen" möglichst nicht folgen. Stattdessen die entsprechenden Schritte im Browser gehen.

                            Ich wünsche allen viel Erfolg bei ihrer Grundsteuererklärung.

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                              #15
                              Vielen Dank für den Erfahrungsbericht !
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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