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Anemldung bei Elster aus dem Ausland nicht per AusweisApp2 möglich?

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    #16
    Hallo PeMeu
    Mein Wohnsitz ist ebenfalls in der Schweiz und habe das gleiche Problem.
    Nur wie kann man sich als Organisation/Unternehmen registrieren, wenn man überhaupt keine Steuernummer hat ?
    Nur mit Identifikationsnummer funktioniert es nicht.

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      #17
      Hallo bogs,
      das war ja ein Lösungsvorschlag mit Geldausgabe.
      Eine weitere Möglichkeit -> Beitrag Nr.4 von User Charlie24 ->wende dich an den ELSTER-Beauftragten deines Finanzamtes und wurde hier schon diskutiert ->https://forum.elster.de/anwenderforu...hler-082005225

      Tschüß

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        #18
        Ich bekam gestern noch die Antwort des ELSTER-Supports per Mail, die ich gerne teile:
        Der Fehler bedeutet, dass Ihre Registrierung mit Identifikationsnummer nicht abgeschlossen werden konnte. Das liegt wahrscheinlich daran, dass Sie keinen aktuellen Wohnsitz in Deutschland haben. In dem Fall müssen Sie sich mit ihrer Steuernummer (als "Organisation") bei Mein ELSTER (www.elster.de) registrieren. Die Anleitung zur Registrierung mit Steuernummer sende ich Ihnen als pdf-Datei zu (im Anhang).
        Da ich hier das zugesandte PDF nicht hochladen darf, habe ich es bei Swisstransfer zum Download angeboten (Link gültig bis 29.09.2022):
        https://www.swisstransfer.com/d/584d...0-d959517723b4

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          #19
          Hallo allerseits,

          Mein Ergebnis nach mehreren Wochen Beschäftigung mit dem Thema:
          • Der ELSTER-Beauftragte meines Finanzamts ist kaum zu erreichen und weiß nicht was zu tun ist, wenn man im Ausland gemeldet ist.
          • Auf meine schriftliche Anfrage, was ich denn nun tun solle, habe ich inzwischen die Antwort bekommen, aufgrund meines Wohnsitzes im Ausland könne mich nicht bei ELSTER registrieren und dürfe deshalb im Rahmen der Härtefallregelung die Erklärung in Papierform einreichen. Die entsprechenden Formulare wurden mir mit der Post zugeschickt.
          Also mache ich das jetzt auf Papier.

          Grüße vom Pyrenäenbär

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            #20
            Ich habe schlussendlich ein Ordnungskriterium beantragt. Per Post kam dann zuerst die Absage, mit dem Satz: "Wenn Sie die Grundsteur ausfüllen wollen, müssen Sie uns das nochmal per Email schreiben¨. Also angerufen, erklärt dass ich die Grundsteuer machen will, zwei Wochen gewartet und ein Ordnungskriertum bekommen. Damit dann ALS FIRMA den Elster account beantragt. Mal sehen ob ich es jetzt schaffe damit das Formular für NRW auszufüllen, bisher gibt es nur Fehler.

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              #21
              Mal sehen ob ich es jetzt schaffe damit das Formular für NRW auszufüllen, bisher gibt es nur Fehler.
              Das ist aber ein anderes Thema, das nichts mit der Registrierung zu tun hat.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #22
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Vielen Dank für den Erfahrungsbericht !

                dieser Weg hat bei mir nicht funktioniert.

                nach der email Bestätigung kam dann die Fehlermeldung, das ich nicht in Deutschland bin.

                das Finanzamt weiß das, ich weiß das auch, aber wenn wir alle das wissen, warum geht es dann nicht?

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                  #23
                  Hallo Ralph-62,
                  weil das Finanzamt erst die Pflege deiner Daten übernehmen muss.

                  Tschüß

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                    #24
                    weil das Finanzamt erst die Pflege deiner Daten übernehmen muss.
                    Was kein Problem ist, wenn man weiß, wie es geht:
                    https://forum.elster.de/anwenderforu...935#post399935
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #25
                      @Ralph-62:
                      Das hier habe ich irgendwann im FAQ zum Thema Grundsteuer in NRW gefunden (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/...steuerreform):
                      Besitzen Sie als im Ausland ansässige Person Grundstücke, oder sind Sie Miteigentümer an Grundbesitz in Nordrhein-Westfalen, dann müssen auch Sie eine Feststellungserklärung bei dem zuständigen Finanzamt abgeben, in dessen Bereich das Grundstück liegt. Die Erklärung ist grundsätzlich digital abzugeben. Dies ist über ELSTER möglich.
                      Sofern Sie keine inländische Steuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer besitzen, können Sie zunächst beim Finanzamt Neubrandenburg eine Steuernummer für ELSTER beantragen. Den Antrag finden Sie hier.
                      Vom Finanzamt Neubrandenburg wird Ihnen per Brief Ihre Steuernummer mitgeteilt. Registrieren Sie sich mit dieser Steuernummer als „Organisation“ bei Mein ELSTER.
                      Bitte beachten Sie, dass sich das Finanzamt Neubrandenburg im Land Mecklenburg-Vorpommern befindet. Daher ist bei der Registrierung in Mein ELSTER als Land „Mecklenburg-Vorpommern“ auszuwählen. Mit dem - durch die erhaltende Steuernummer erzeugten - ELSTER-Zertifikat können Sie dann Ihre Feststellungserklärung an das zuständige Belegenheitsfinanzamt übermitteln.
                      Bei der Übermittlung der Erklärung mit ELSTER achten Sie darauf, dass Sie für Ihr in Nordrhein-Westfalen belegenes Grundstück das Formular "Grundsteuer für andere Bundesländer" auswählen und als Land „Nordrhein-Westfalen“ auswählen.

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                        #26
                        Sofern Sie keine inländische Steuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer besitzen,
                        Wer eine inländische Steuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer besitzt, für den ist das Finanzamt Neubrandenburg (RAB) nicht zuständig.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #27
                          Naja, obwohl ich vorher bereits eine (inländische) Steuernummer hatte, war dies der einzige Weg. Meine SteuerID wurde nach dem Umzug nach Spanien deaktiviert und brachte mir folgenden Fehler:
                          082005225: Die Bearbeitung ist gescheitert aufgrund Ihrer vorliegenden Meldedaten. Bitte wenden Sie sich an die in Ihrem Land für die Betreuung von ELSTER zuständige Stelle. Eine Aufstellung finden Sie im Info-Assistenten. Sollten Sie aus dem Ausland im Rahmen der Registrierung einen Antrag auf das Abrufen von Bescheinigungen gestellt haben, kann der Antrag bei einer Zertifikatsdatei technisch nicht umgesetzt werden. Bitte registrieren Sie sich hierfür mit "Sicherheitsstick".
                          Und offensichtlich wollte ich keinen Sicherheitsstick kaufen.

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                            #28
                            Meine SteuerID wurde nach dem Umzug nach Spanien deaktiviert und brachte mir folgenden Fehler: 082005225: Die Bearbeitung ist gescheitert aufgrund Ihrer vorliegenden Meldedaten.
                            Nein, deine deutsche Meldeadresse wurde deaktiviert und wenn dein inländisches Finanzamt nicht ausdrücklich ein Signal bei deiner spanischen Adresse setzt,

                            dass die Adressdaten vom Finanzamt verwaltet werden, erfährt Mein ELSTER das nicht. Das Signal wird nur auf Antrag gesetzt und in der Praxis auch nur dann,

                            wenn du weiter im Inland Steuererklärungen abgeben musst, z. B. wegen der Vermietung einer Immobilie in Deutschland. Ein weiteres Praxisproblem ist, dass

                            nicht jede/r Sachbearbeiter/in weiß, wo das Signal gesetzt werden muss.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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