Eine mir nahestehende Person hat versucht (nicht wissend, dass das Anmeldesystem zusammengebrochen ist) sich bei 'Mein Elster' ein Konto anzulegen, um später die erforderlichen Grundsteuerangaben (BaWü) auszufüllen.
Das Anmeldeformular wurde komplett ausgefüllt, die Angaben aus dem FA-Schreiben wurden eingesetzt, und 'abgeschickt'. (Kundenseitige Fehler bei der Eingabe oder Falschangaben können ausgeschlossen werden!)
Als Bestätigungsmail kam dann sinngemäss der Text, dass die Anmeldung nicht funktioniert hat, dass alle Angaben gelöscht oder nicht angenommen wurden und man die Neuregistrierung zu einem späteren Zeitpunkt nochmals vornehmen sollte.
Seither erzielt jeder Anmeldeversuch (mit den ursprünglich eingegebenen Username/Password) oder Neuregistrierungsversuch (mit neuen Username/Password) das Ergebnis einer EMail, dass die Anmeldung oder die Neuregistrierung nicht funktioniert, da ja schon ein Profil/Konto angelegt sei.
Was tun?
Wo kann man sich beschweren/Hilfe anfordern, da wieder einmal ein Stück staatsimplementierte IT-Anwendung in die Hose gegangen ist?
Ist das ein Grund beim Finanzamt einen Papiervordruck anzufordern, da der elektronische Zugang verwehrt wird?
Das Anmeldeformular wurde komplett ausgefüllt, die Angaben aus dem FA-Schreiben wurden eingesetzt, und 'abgeschickt'. (Kundenseitige Fehler bei der Eingabe oder Falschangaben können ausgeschlossen werden!)
Als Bestätigungsmail kam dann sinngemäss der Text, dass die Anmeldung nicht funktioniert hat, dass alle Angaben gelöscht oder nicht angenommen wurden und man die Neuregistrierung zu einem späteren Zeitpunkt nochmals vornehmen sollte.
Seither erzielt jeder Anmeldeversuch (mit den ursprünglich eingegebenen Username/Password) oder Neuregistrierungsversuch (mit neuen Username/Password) das Ergebnis einer EMail, dass die Anmeldung oder die Neuregistrierung nicht funktioniert, da ja schon ein Profil/Konto angelegt sei.
Was tun?
Wo kann man sich beschweren/Hilfe anfordern, da wieder einmal ein Stück staatsimplementierte IT-Anwendung in die Hose gegangen ist?
Ist das ein Grund beim Finanzamt einen Papiervordruck anzufordern, da der elektronische Zugang verwehrt wird?
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