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Abruf von Bescheinigungen für andere Personen

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    Abruf von Bescheinigungen für andere Personen

    Hallo zusammen,
    ich habe zum Thema Abruf von Bescheinigungen für andere Personen eine Frage.
    Ich habe ein Organisationszertifitkat und mein Mandant Herr XX ein eigenes Elsterkonto auf seinen Namen + Berechtigung zum Abruf der Bescheinigungen für seine Ehefrau YY.

    Im Mandanten-Elsterkonto bin ich bereits als Vollmachtnehmer hinterlegt und der Abruf der Bescheinigung für Herrn XX funktioniert.
    Wie komme ich nun zum Abruf der Bescheinigungen für die Frau YY?
    Der Abruf wurde genauso wie bei Herrn XX beantragt, bei Eingabe ihres Freischaltcodes, kommt jedoch ein Fehler, dass der Code entweder nicht stimmt oder Frau YY die Genehmigung noch nicht erteilt hat.
    Aber wo kann Frau YY genehmigen? Oder benötigt Frau YY einen neuen Abrufcode?

    Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe!

    SteuerSF

    #2
    Aber wo kann Frau YY genehmigen?
    Falls Frau YY ein eigenes Konto bei Mein ELSTER hätte, müsste sie die Genehmigung dort erteilen, dann würde aber kein Brief mit einem Freischaltcode kommen.

    Der Freischaltcode für die Freischaltung im Konto von Herrn XX ist natürlich nicht für eine erneute Freischaltung verwendbar, falls etwa das versucht wurde.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort!

      Ja die Freischaltung wurde im Konto von Herrn XX beantragt. Frau YY hat aber kein eigenes Konto!

      Wie komme ich nun zu einem Abrufcode für Frau YY?

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        #4
        Wie komme ich nun zu einem Abrufcode für Frau YY?
        Es wird kein Abrufcode sondern ein Freischaltcode benötigt. Der Antrag muss in deinem Konto unter Formulare & Leistungen >

        > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen gestellt werden. Frau YY muss dir den Freischaltcode

        mitteilen, der muss nur einmal eingegeben werden. Etwa 2 Tage später können die Bescheinigungen abgerufen werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Vielen Dank für die Hilfe!
          SteuerSF

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            #6
            Entschuldigung, aber ich muss das Thema nochmals aufrollen:

            Ich habe nun den Fall, dass ich einen Mandanten habe, der auch selber einen eigenen Elster-Zugang hat.
            Als Vollmachtnehmer bin ich bereits hinterlegt.
            Nun wollte ich in meinem Organisationszertifikat den Abruf freischalten lassen, damit ich die Bescheinigung abholen kann.
            Zuvor konnte ich die Bescheinigungen mit dem Abrufcode holen, nun heißt es aber, dass ich einen Freischaltcode benötige.

            Hat es dazu eine Änderung geben? Benötige ich jetzt zukünftig immer einen Freischaltcode?

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              #7
              Ich habe nun den Fall, dass ich einen Mandanten habe, der auch selber einen eigenen Elster-Zugang hat.
              Als Vollmachtnehmer bin ich bereits hinterlegt.
              Damit habe ich jetzt zwar keine Erfahrung, aber m. E. muss der Vollmachtgeber das in seinem eigenen ELSTER-Konto genehmigen.

              Das müsste dann an die Stelle des Freischaltcodes treten.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Oh ja, stimmt! Entschuldigung! Genau, beim Vollmachtgeber kann ich dann die Genehmigung durchführen.

                Im Eifer des Gefechts habe ich jetzt jedoch die Abrufgenehmigung widerrufen.
                Muss der Mandant in diesem Fall eine gewisse Zeit abwarten, bis er mir die Genehmigung wieder erteilen kann oder gibt es eine andere Löschung?

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                  #9
                  Muss der Mandant in diesem Fall eine gewisse Zeit abwarten, bis er mir die Genehmigung wieder erteilen kann ...
                  Das weiß ich leider auch nicht. Vielleicht sollte man einen Tag warten, damit der Widerruf in den Systemen auch komplett verarbeitet ist.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Kein Problem, trotzdem vielen Dank für die Hilfe und die schnelle Antwort!

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